Fahrzeugschein und Brief verloren, Bedingungen für die neue Beantragung

Hallo,
ich habe Kaufinteresse an einem Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere sind jedoch nicht mehr vorhanden. Es ist alles vorhanden, was laut der Webseite Bussgeldrechner.org benötigt wird, außer der letzte HU Bericht. Ist der wirklich notwendig?
Wir läuft die Neubeschaffung ab? Muss eine Vollabnahme gemacht werden? Oder kann man die Papiere auch schon bekommen, bevor das Fahrzeug neuen TÜV bekommt? Für den TÜV müssen nämlich ein paar Sachen gemacht werden. Im Fahrzeug ist ein anderer Motor verbaut, der muss dann erneut eingetragen werden oder?
Würdet ihr sagen, dass das absolut einfach ist, neue zu beantragen, oder ist das sehr kompliziert?

Mit freundlichen Grüßen HT

31 Antworten

Zitat:

@HT_ schrieb am 18. Januar 2023 um 09:54:14 Uhr:


Danke an alle Antworten. Ob der Verkäufer der Halter war habe ich noch gat nicht gefragt. Wenn nicht, wäre das ein großes Problem? Ich besichtige das Fahrzeug in 10 Tagen. Er scheint aber sehr solide zu sein. Ich spreche das alles dann mal mit dem Verkäufer ab, er hat jedenfalls schon angeboten die Staatliche Eigentumserklärung zusammen zu beantragen. Danach würde ich dann mal mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und alles weitere notwendige klären. Wenn das länger dauert ist das auch kein Problem, das Fahrzeug steht zum Glück nicht all zu weit weg. Ich melde mich spätesten dann nochmal in diesem Thread.

Mit freundlichen Grüßen HT

Was ist eine staatliche Eigentumserklärung?
Geht's hier um Deutschland.?

Wenn der Verkäufer selbst nie Halter war, wird das auch für ihn nicht einfach, eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen.
Dann muss nämlich er, erstmal das Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen.

Du solltest den Verkäufer das besorgen der ZB überlassen und dann über einen kauf nachdenken.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 18. Januar 2023 um 10:14:51 Uhr:


Kein Geld bezahlen bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind!

So ist der Plan. Eigentlich sogar erst, wenn neue Papiere wieder da sind.

Und das Fahrzeug muß nicht zur Zulassungsstelle. Allenfalls die FIN am Fzg. abschreiben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Januar 2023 um 10:24:20 Uhr:



Zitat:

@HT_ schrieb am 18. Januar 2023 um 09:54:14 Uhr:


Danke an alle Antworten. Ob der Verkäufer der Halter war habe ich noch gat nicht gefragt. Wenn nicht, wäre das ein großes Problem? Ich besichtige das Fahrzeug in 10 Tagen. Er scheint aber sehr solide zu sein. Ich spreche das alles dann mal mit dem Verkäufer ab, er hat jedenfalls schon angeboten die Staatliche Eigentumserklärung zusammen zu beantragen. Danach würde ich dann mal mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und alles weitere notwendige klären. Wenn das länger dauert ist das auch kein Problem, das Fahrzeug steht zum Glück nicht all zu weit weg. Ich melde mich spätesten dann nochmal in diesem Thread.

Mit freundlichen Grüßen HT

Was ist eine staatliche Eigentumserklärung?
Geht's hier um Deutschland.?

Wenn der Verkäufer selbst nie Halter war, wird das auch für ihn nicht einfach, eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen.
Dann muss nämlich er, erstmal das Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen.

Du solltest den Verkäufer das besorgen der ZB überlassen und dann über einen kauf nachdenken.

der Halter hatte es bereits Angeboten, die zu besorgen und mich auch gefragt, ob ich dabei sein wolle. Deswegen wird er wohl der Halter gewesen sein. Das habe ich jedoch, wie gesagt, noch nicht gefragt.

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Du weißt leider noch viel zu wenig über die Umstände oder willst sie hier nicht preisgeben. Da wird es schwer echte Hilfe zu leisten.
Was für ein Fahrzeug ist es?
Art: PKW, Traktor, Motorrad oder ganz was anderes?
Hersteller, Modell. Baujahr?
Ein Standard Fahrzeug oder ein seltener Exot bzw.ein Oldtimer?
Warum sind die Papiere nicht vorhanden?
Frag den angeblichen Eigentümer/Verkäufer genau danach! Begründung !
Der sollte dann auch wissen ob das Fzg.jemals an oder wann es abgemeldet wurde und ob er selbst jemals als Halter eingetragen war und WO es angemeldet war//bzw.noch ist.
Wo steht das Fahrzeug? Zumindest ob auch wirklich hier in Deutschland und das Bundesland oder besser die Stadt/Landkreis wäre wichtig.

Hab ich ja nun schon mehrmals nachgefragt. Kommt halt nix

am besten isses noch 'ne "alte" Cobra mit 65er EZ 🙄

Ich tippe auf A110...

Ich kann mich noch an einen ähnlichen Thread hier erinnern… da ging es um einen alten Alfa Romeo der in irgendeiner Tiefgarage stand.

Da wurde spekuliert ob es ein evtl.ganz seltenes wertvolles Stück sein könnte.
Am Ende war es ein 156 glaube ich…

So war es

Zitat:

@HT_ schrieb am 18. Januar 2023 um 10:28:33 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 18. Januar 2023 um 10:14:51 Uhr:


Kein Geld bezahlen bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind!

So ist der Plan. Eigentlich sogar erst, wenn neue Papiere wieder da sind.

Irgendwie passt das nicht damit zusammen

Zitat:

@HT_ schrieb am 18. Januar 2023 um 09:54:14 Uhr:


Er scheint aber sehr solide zu sein. Ich spreche das alles dann mal mit dem Verkäufer ab, er hat jedenfalls schon angeboten die Staatliche Eigentumserklärung zusammen zu beantragen. Danach würde ich dann mal mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und alles weitere notwendige klären.

Aber irgendwie passt es sowieso von vorne bis hinten nicht. angeblich alles da , aber tatsächlich nichts da. Und über das Fahrzeug weißt du auch rein gar nichts Bescheid. Und was du mit der ganzen Sache verstehe ich auch nicht. Das muss alles der Verkäufer machen und du kannst da erstmal gar nichts machen.

Hoffentlich kommt nochmal ein aktueller Bericht vom TE. Finde das Thema schon interessant und es wäre gut wenn man Ihn vor einer vielleicht teuren und folgenschweren Fehleinschätzung bewahren könnte.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 19. Januar 2023 um 19:41:59 Uhr:


Hoffentlich kommt nochmal ein aktueller Bericht vom TE. Finde das Thema schon interessant und es wäre gut wenn man Ihn vor einer vielleicht teuren und folgenschweren Fehleinschätzung bewahren könnte.

Hallo nochmal,
ich habe das Fahrzeug besichtigt. Der Verkäufer war super seriös, nach einer langen Besichtigung und einem noch längerem Gespräch stand es auch in Frage das Fahrzeug zu kaufen. Der Verkäufer hat mir Angeboten eine Vollabnahme zu machen, das hatte er sowieso überlegt. Dann die Papiere beantragen und um auf 100% sicher zu gehen auch einmal auf ihn anmelden. Der Grund weshalb ich das Fahrzeug nicht genommen hab war der Zustand. Mit einigen wenigen Sachen und 1-2 Schweißarbeiten würde er zwar über die Vollabnahme einfach rüber kommen, bis zum anschaubaren Zustand wären es aber noch hundert Arbeitsstunden gewesen. Das war es mir einfach nicht wert. An alle, die sich den Thread im Nachhinein durchlesen: Ich habe mich bei einem bekannten Mitarbeiter im Bürgeramt gemeldet, welcher vorher mal selbst ein Autohaus besessen hat und deshalb beide Seiten versteht. Auch wenn es laut offiziellen Angaben einfacher verläuft hat er mir absolut davon anempfohlen und mir versichert, dass das keine Sache von zwei mal ins Bürgeramt laufen sein wird, sondern eine Sache von bis zu zwei Jahren wenns schlecht läuft. Also kauft euch am besten keine Autos ohne Papiere, Papiere aus anderen Ländern sind kein Problem wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt. Den Aufwand ist es einfach nicht wert. Auch wenn der Verkäufer etwas anderes sagt. Der möchte das Fahrzeug nunmal verkaufen, also hört nicht auf diejenigen.

Mit freundlichen Grüßen HT

Danke für die Rückmeldung.

Wenn die Eigentumsverhältnisse klar sind,dauert es keine zwei Jahre,bis das Fahrzeug zugelassen werden kann.
Das Aufbietungsverfahren dauert 14 Tage, danach darf eine Ersatz ZB ausgestellt werden.

Mal ausgehend von der Rahmennummer die Historie des Fahrzeugs abgefragt?
Heute Vormittag wiederholte ARD24 eine Reportage über Authandel mit aus den USA exportierten Totalschäden.
Auf dem Hof stehen dann regelrechte Luxuskarrossen, die wie Neuwagen funkeln - und trotzdem eigentlich auch in Deutschland nicht zugelassen werden infolge verdeckter Rahmebrüche etc. Angeboten als "wird im Auftrag verkauft".

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