Fahrzeugkauf mit abgemeldeten Gewerbeschein
Hallo zusammen,
ich habe ein Gebrauchstwagen gefunden den ich kaufen möchte, nur leider verkauft der Verkäufer das Fahrzeug nur an Gewerbetreibende, weil das Fahrzeug viel gelaufen ist, deshalb möchte der Verkäufer keine Gewährleistung für das Fahrzeug geben.
Ich war früher gewerbetreibend und habe noch mienen alten Gwerbeschein der mitlerweile schon abgemeldet ist. Die Frage ist - kann ich mit meinen alten Gewerbeschein das Auto kaufen? Könnten Probleme für mich entstehen?
Schon mal ein Dankeschön für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Der Käufer, der dem Autohaus einen gewerblichen Verwendungszweck des Fahrzeugs vortäuscht, kann sich nicht auf die Wohltaten des Verbraucherschutzrechts berufen. Mit dieser Aussage hat der BGH Täuschungsmanövern von Autohauskunden einen Riegel vorgeschoben (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/0).
Konsequenz: Der Gewährleistungsausschluss wäre wirksam vereinbart.
Ganz klarer Betrug? § 263 StGB verlangt nicht nur eine Täuschungshandlung, sondern auch einen Schaden. Wo soll der hier beim Verkäufer liegen, wenn doch die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde? Und sollte dem Verkäufer bekannt sein, dass der Käufer sein Gewerbe nur behauptet, fehlt es an der Täuschung.
Steuerliche Probleme? Eher nicht, dem Prüfer dürften die Käufer in erster Linie nicht interessieren, sondern nur, dass die Verkaufserlöse korrekt beim Verkäufer verbucht sind.
Dass das Gewerbe (was für eins und unter welcher Anschrift?) im Kaufvertrag steht, hindert den Käufer nicht daran, das Fahrzeug ganz normal auf sich (als Privatperson mit der Wohnungsanschrift) anzumelden. Und das Fahrzeug später auch als Privatperson zu verkaufen.
Ob sich der Kauf tatsächlich lohnt, ob die Möhre ihr Geld wert ist, alles unbekannt. Lebensrisiko. Dass ein Händler für ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung keine Gewährleistung übernehmen will, ist nachvollziehbar. Ich hätte auch keine Lust, mich mit der Frage, ob Verschleiß oder Gewährleistung vorliegt, zu beschäftigen.
16 Antworten
Hallo Goify,
da hast Du natürlich vollkommen recht. Ist das Fahrzeug einmal PRIVAT erworben worden, kann keine USt. mehr ausgewiesen werden. Ich habe eher auf die Situation abgestellt, der TE geschildert hat.
Dennoch Danke für den Hinweis; habe ich nicht erwähnt, da ich ihn in diesem Kontext nicht für wichtig erachtet habe.
Ich auch. Glaubst du, dass der "viel gelaufene" Gebrauchtwagen, den der TE kaufen will, noch MwSt. enthält? Das ist doch arg unwahrscheinlich.
Klicke mal bei mobile.de "MwSt. ausweisbar" an. Da schrumpft das Angebot und mit dem Alter/den Kilometern sogar Richtung Null.