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Fahrzeugkauf mit abgemeldeten Gewerbeschein

Themenstarteram 29. Juli 2020 um 10:19

Hallo zusammen,

ich habe ein Gebrauchstwagen gefunden den ich kaufen möchte, nur leider verkauft der Verkäufer das Fahrzeug nur an Gewerbetreibende, weil das Fahrzeug viel gelaufen ist, deshalb möchte der Verkäufer keine Gewährleistung für das Fahrzeug geben.

Ich war früher gewerbetreibend und habe noch mienen alten Gwerbeschein der mitlerweile schon abgemeldet ist. Die Frage ist - kann ich mit meinen alten Gewerbeschein das Auto kaufen? Könnten Probleme für mich entstehen?

Schon mal ein Dankeschön für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Der Käufer, der dem Autohaus einen gewerblichen Verwendungszweck des Fahrzeugs vortäuscht, kann sich nicht auf die Wohltaten des Verbraucherschutzrechts berufen. Mit dieser Aussage hat der BGH Täuschungsmanövern von Autohauskunden einen Riegel vorgeschoben (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/0).

Konsequenz: Der Gewährleistungsausschluss wäre wirksam vereinbart.

Ganz klarer Betrug? § 263 StGB verlangt nicht nur eine Täuschungshandlung, sondern auch einen Schaden. Wo soll der hier beim Verkäufer liegen, wenn doch die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde? Und sollte dem Verkäufer bekannt sein, dass der Käufer sein Gewerbe nur behauptet, fehlt es an der Täuschung.

Steuerliche Probleme? Eher nicht, dem Prüfer dürften die Käufer in erster Linie nicht interessieren, sondern nur, dass die Verkaufserlöse korrekt beim Verkäufer verbucht sind.

Dass das Gewerbe (was für eins und unter welcher Anschrift?) im Kaufvertrag steht, hindert den Käufer nicht daran, das Fahrzeug ganz normal auf sich (als Privatperson mit der Wohnungsanschrift) anzumelden. Und das Fahrzeug später auch als Privatperson zu verkaufen.

Ob sich der Kauf tatsächlich lohnt, ob die Möhre ihr Geld wert ist, alles unbekannt. Lebensrisiko. Dass ein Händler für ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung keine Gewährleistung übernehmen will, ist nachvollziehbar. Ich hätte auch keine Lust, mich mit der Frage, ob Verschleiß oder Gewährleistung vorliegt, zu beschäftigen.

16 weitere Antworten
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Mit einem abgemeldeten Gewerbe das Auto zu kaufen ist ganz klarer Betrug!

Am Ende ist es aber auch Selbstbetrug. Das Auto wird nicht ohne Grund ohne Gewährleistung verkauft. Du wirst da bestimmt einen ziemlichen Schrotthaufen kaufen.

Ja, es könnten Probleme entstehen. Wie wahrscheinlich das ist, ist wieder eine andere Sache. Welche Rechtsform hatte dein Gewerbe?

Bei einer Betriebsprüfung des Verkäufers kann einem Prüfer durchaus auffallen, dass hier ein Auto an ein nicht mehr existierendes Gewerbe verkauft wurde. Da wird sich der Prüfer erstmal freuen und schauen was da so los ist.

Bedenken solltest du auch, wenn Ihr den Kauf korrekt auf ein Gewerbe abwickelt, dann steht das Gewerbe im Kaufvertrag und der neue Fahrzeugeigentümer bist nicht du als Privatperson sondern das nicht mehr existierende Gewerbe/Unternehmen. Das kann einen Unterschied machen, bspw. bei Diebstahl, Weiterverkauf und dergleichen.

Der Käufer, der dem Autohaus einen gewerblichen Verwendungszweck des Fahrzeugs vortäuscht, kann sich nicht auf die Wohltaten des Verbraucherschutzrechts berufen. Mit dieser Aussage hat der BGH Täuschungsmanövern von Autohauskunden einen Riegel vorgeschoben (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/0).

Konsequenz: Der Gewährleistungsausschluss wäre wirksam vereinbart.

Ganz klarer Betrug? § 263 StGB verlangt nicht nur eine Täuschungshandlung, sondern auch einen Schaden. Wo soll der hier beim Verkäufer liegen, wenn doch die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde? Und sollte dem Verkäufer bekannt sein, dass der Käufer sein Gewerbe nur behauptet, fehlt es an der Täuschung.

Steuerliche Probleme? Eher nicht, dem Prüfer dürften die Käufer in erster Linie nicht interessieren, sondern nur, dass die Verkaufserlöse korrekt beim Verkäufer verbucht sind.

Dass das Gewerbe (was für eins und unter welcher Anschrift?) im Kaufvertrag steht, hindert den Käufer nicht daran, das Fahrzeug ganz normal auf sich (als Privatperson mit der Wohnungsanschrift) anzumelden. Und das Fahrzeug später auch als Privatperson zu verkaufen.

Ob sich der Kauf tatsächlich lohnt, ob die Möhre ihr Geld wert ist, alles unbekannt. Lebensrisiko. Dass ein Händler für ein Fahrzeug mit hoher Laufleistung keine Gewährleistung übernehmen will, ist nachvollziehbar. Ich hätte auch keine Lust, mich mit der Frage, ob Verschleiß oder Gewährleistung vorliegt, zu beschäftigen.

Themenstarteram 29. Juli 2020 um 13:05

Vielen Dank für die Antworten!

Mein Gewerbe war eine ganz normale Selbständigkeit. Leider ist noch die alte Adresse drauf, da ich mittlerweile umgezogen bin.

Mal eine verbundene Frage - das Fahrzeug hat 200k km, ich habe von "nicht Experten" gehört das man für Autos ab 200k die Gwährleistung auschließen kann oder hat diese Aussage kein rechtlichen Hintergrund, sondern beläuft sich nur auf den Gedanken das ab 200k km alles als Verschließ angegeben werden kann?

Die km Leistung oder das Alter hat keinen Einfluß darauf ob man Gewährleistung ausschließen kann.

Da gibt es nur die Regel: Gewerblich an Privat: Ausschluß NICHT möglich. Ohne Ausnahme.

Was aber geht ist die Reduzierung von 24 auf 12 Monate mit Beweisumkehr nach 6 Monaten. Das geht aber nur bei Gebrauchtwagen nicht bei Neufahrzeugen.

Gewerblich an gewerblich: KANN ausgeschlossen werden.

Privat an Privat oder Gewerblich KANN ausgeschlossen werden.

Wie alt das Fahrzeug ist oder wieviele km drauf sind oder wieviele Vorbesitzer oder welche Farbe ist dabei völlig wurscht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Juli 2020 um 12:41:05 Uhr:

Mit einem abgemeldeten Gewerbe das Auto zu kaufen ist ganz klarer Betrug!

Am Ende ist es aber auch Selbstbetrug. Das Auto wird nicht ohne Grund ohne Gewährleistung verkauft. Du wirst da bestimmt einen ziemlichen Schrotthaufen kaufen.

Oh, oh, der Stephan mal wieder. :rolleyes: Wer keine Ahnung von Strafrecht hat sollte bitte nicht solche Aussagen tätigen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Juli 2020 um 15:22:28 Uhr:

 

Was aber geht ist die Reduzierung von 24 auf 12 Monate mit Beweisumkehr nach 6 Monaten.

Die Beweislastumkehr gilt nicht nach 6 Monaten, sondern die ersten 6 Monate. Danach ist die Beweislast wieder im Zustand "du hast ein Problem , dann beweise es erstmal"

Zitat:

@MitberryCrunch schrieb am 29. Juli 2020 um 15:05:46 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten!

Mein Gewerbe war eine ganz normale Selbständigkeit. Leider ist noch die alte Adresse drauf, da ich mittlerweile umgezogen bin.

Mal eine verbundene Frage - das Fahrzeug hat 200k km, ich habe von "nicht Experten" gehört das man für Autos ab 200k die Gwährleistung auschließen kann oder hat diese Aussage kein rechtlichen Hintergrund, sondern beläuft sich nur auf den Gedanken das ab 200k km alles als Verschließ angegeben werden kann?

Versuch es doch einfach und gib den Hinweis auf die neue Anschrift.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist halt der "natürliche" Verschleiß und der ist im Alter und bei entsprechender Laufleistung bei Autos und Menschen deutlich höher.

ich würde es auch versuchen, abet den hinweis geben dass du nicht vorsteuer-abzugsberechtigt bist. also preis inkl mwst. ansonsten ist ärger mit dem finanzamt vorprogrammiert

Zitat:

@mightyducky schrieb am 30. Juli 2020 um 00:59:39 Uhr:

ich würde es auch versuchen, abet den hinweis geben dass du nicht vorsteuer-abzugsberechtigt bist. also preis inkl mwst. ansonsten ist ärger mit dem finanzamt vorprogrammiert

Das ist doch Blödsinn. Die Rechnung erhältst Du IMMER mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die muss der Verkäufer abführen.

Da der Käufer kein Gewerbe mehr hat, wird er also bezahlte die USt. auch nicht beim Finanzamt mit einen "Einkünften" (die ja auch USt. beinhalten) gegenrechnen.

Lediglich bei Kleingewerben (§ 19 UStG) ist die explizite Ausweisung der USt. nicht erforderlich (wäre auch nur für den VERKäufer relevant!). Hat aber alles NICHTS damit zu tun, dass der Käufer irgendetwas zu seiner Abzugsberechtigung erwähnen muss!

Vermutlich ist man gestellt wie beim Autokauf von privat d.h. i.d.R. gekauft wie besehen unter Ausschluss der Gewährleistung. Wenn das so schecklich wäre, gäbe es diesen Weg wohl nicht mehr.

Zitat:

@4Radl schrieb am 29. Juli 2020 um 12:48:00 Uhr:

...

Bedenken solltest du auch, wenn Ihr den Kauf korrekt auf ein Gewerbe abwickelt, dann steht das Gewerbe im Kaufvertrag und der neue Fahrzeugeigentümer bist nicht du als Privatperson sondern das nicht mehr existierende Gewerbe/Unternehmen....

Bei einer einfachen Selbstständigkeit mit Gewerbeschein auf meinen Namen (also nicht bei Gründung einer wie auch immer gearteten eigenständigen juristischen Person wie GmbH oder UG) gibt es keine Unterscheidung zwischen mir als Privatperson und meinem Gewerbe. Es entsteht keine eigenständige juristische Person, die Eigentum oder sonstige Rechte und Pflichten haben kann. Es steht dann auch kein "Gewerbe im Kaufvertrag" sondern der Klarname des Gewerbe-Inhabers, eventuell erweitert um eine Angabe zur Art des Gewerbes ("Axel Mustermann, Entrümpelungen aller Art"). Bestenfalls kommt noch "e.K." hinzu, wenn man sich als Kaufmann/-frau ins Handelsregister eintragen lässt.

Ändert aber nichts daran, dass Axel Mustermann Käufer wird. Mit oder ohne gültigen Gewerbeschein.

... und genau deshalb fordert der Verkäufer aus Gewährleistungsgründen, bzw. Ausschluß desselben vom Käufer einen Gewerbenachweis.

Wenn man nun einen entsprechenden Nachweis vorlegt, wohlwissend dass das Gewerbe nicht mehr existiert, ist das rechtlich nicht in Ordnung.

Spielt aber im Grunde keine Rolle, wenn man sich bewußt ist, dass man eben dann auch keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, wenn's denn Probleme gibt.

XF-Coupe

Zitat:

@uricken schrieb am 31. Juli 2020 um 08:48:53 Uhr:

Das ist doch Blödsinn. Die Rechnung erhältst Du IMMER mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die muss der Verkäufer abführen.

Nein, das ist so nicht immer richtig. Bei einem alten Gebrauchtwagen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Wagen irgendwann ein mal in privater Hand war und somit gibt es dann keine MwSt. mehr, die man auch nicht mehr ausweisen kann. Dann kostet das alte Auto eben 10.000 € und es kommt weder MwSt. drauf, noch ist diese in den 10.000 € enthalten, da netto = brutto.

Ich habe am Donnerstag meinen gewerblichen Wagen an einen anderen Händler verkauft und da gab es auch keine MwSt, da ich den Wagen damals von einem Händler ohne MwSt. kaufte. Die kann jetzt nicht mehr dazu erfunden werden.

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