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Fahrzeugbrief zeigen bei Probeefahrt?

Themenstarteram 15. September 2020 um 8:08

Hallo,

ich hab ne Frage: Wenn ein potenzieller Käufer zur Besichtigung eures Autos kommt und dieser danach fragt den Fahrzeugbrief zu sehen / ausgehändigt zu bekommen. Händigt ihr diesen aus, damit er/sie diesen ansehen kann oder bekommt er diesen erst nach der Probefahrt zu sehen?

Heute bei einer Besichtigung wollte ein Käufer den Fahrzeugbrief sehen , ich war unsicher ob man sowas aushändigt. Schließlich kann der Besichtigende mich einfach wegstoßen und mit dem Kfz so einfach abhauen

VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 15. September 2020 um 10:13:34 Uhr:

 

Sollte ein böser Junge dir den Brief entreisen und weglaufen, bringt ihm das auch nix.

Der Fahrzeugbrief allein stellt nicht dar,

das derjenige der ihn hat auch der Besitzer ist!!;)

Besitzer ist er vielleicht - nicht aber Eigentümer ... ;)

Der Fahrzeugbrief ist in Deutschland KEIN Eigentumsnachweis. Das gilt auch für die älteren Dokumente, die vor 2005 und nach 1936 ausgestellt wurden. In diesen wird allerdings nicht darauf hingewiesen, während es in der ZB II ausdrücklich drinnen steht.

Ansonsten kann ich das Fahrzeug besitzen, ohne Eigentümer zu sein. Und auch der Haltereintrag besagt nicht, dass ich Eigentümer des Fahrzeuges bin. Besitzer (Enkel der mit dem Wagen herumeiert), Halter (die Omma mit der niedrigen Versicherung die eh kein Auto mehr hat), Eigentümer (der Papa, der die ganze Chose bezahlt hat) können durchaus unterschiedliche Personen sein.

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Zitat:

@Mercedesfan2010 schrieb am 15. September 2020 um 10:08:36 Uhr:

... Fahrzeugbrief ... bekommt er diesen erst nach der Probefahrt zu sehen?

Heute bei einer Besichtigung wollte ein Käufer den Fahrzeugbrief sehen , ich war unsicher ob man sowas aushändigt. ...

Wäre ja Zeitverschwendung, erst eine Probefahrt zu machen und DANN (beim Blick in die Papiere) zu sehen, dass z.B.die Autogasanlage nicht eingetragen ist... oder dass die Kiste zu viele Vorbesitzer hat bzw. Du die Kiste nach 3 Monaten schon wieder loswerden willst ...

Mach ne Kopie vom Brief und schreibe Fett drauf, dass es eine Kopie ist. Das was ihn interessiert, kann er auch aus der Kopie lesen.

Themenstarteram 15. September 2020 um 19:10

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. September 2020 um 10:34:34 Uhr:

Zeigen kannst du ihm den Brief. Warum auch nicht? Ob vor oder nach der Probefahrt ist egal.

Allerdings stehen nahezu alle Infos auch im Kfz Schein. Was interessant ist die Anzahl der Vorbesitzer.

Und was noch ist: wenn das Fahrzeug finanziert ist oder geleast, dann liegt in der Regel der Brief bei der Bank.und du kannst ihn nicht vorzeigen. Ein kleiner Test also.

Edit: Es kann natürlich immer der Himmel auf den Kopf fallen... wenn er dir den Brief, die Schlüssel oder irgendwas anderes entreißt nennt sich das Diebstahl bzw. Raub. DAs kann natürlich immer passieren nicht nur beim Autoverkäufer. ob das nun vor, während oder nach drr Probefahrt passiert ist egal. Mach das ganze halt nicht allein und lass den potenziellen Käufer NIEMALS unbeaufsichtigt beim Auto.

Ah das mit dem Test wusst ich nicht. Das heißt qussi der Käufer würde bei einem Leasing/Finanzierungsauto keinen Besitz erwerben und will daher den Brief u.U. sehen ?

Bei einem geleadten Auto kann er keinen Besitz erwerben da dad Auto dem vermeindlichen Verkäufer garnicht gehört. Bei einer Finanzierung muss das Fahrzeug ausgelöst werden oder der Kredit übetschrieben

Ist es möglich das die Bank den Brief auch als Kopie herausgibt wenn die Finanzierung weiter geführt werden soll?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 15. September 2020 um 21:21:54 Uhr:

Bei einem geleadten Auto kann er keinen Besitz erwerben

Was für ein Quatsch. Wieso sollte der Besitzer den Besitz nicht übertragen können?

Du gibst hier an jeder Ecke Rechts-Tipps. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz sollte dir doch bekannt sein.

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