Fahrzeug zekratzt worden - richtiges Vorgehen bei fiktiver Abrechnung

Hallo alle zusammen,

mein Fahrzeug ist mir im Urlaub komplett zerkratzt worden (Motorhaube, Kotflügel, Türen, Heck, Dach, Front und Rückspoiler, Außenspiegel...).
Meiner Versicherung (HUK24, Kasko Select, aktuelle Bedingungen) habe ich den Schaden bereits telefonisch mitgeteilt und hier vor Ort in Spanien auch Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt.

Ich Überlege nun den Wagen vll. nicht reparieren zu lassen sondern eine fiktive Abrechnung zu machen.
Das ich durch den Kasko Select dadurch finanziell schon mal schlechter gestellt bin habe ich nun schon erfahren.

Wie verfahre ich nun richtig sobald ich zurück bin? Bei der Werkstatt, die mit dir Versicherung zuweist, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und auf dieser Basis die fiktive Abrechnung durchführen oder einen Gutachter einschalten und auf Basis dessen Gutachtens (unter Berücksichtigung des Stundensatzes der von der HUK zugewiesenen Werkstatt) die fiktive Abrechnung durchführen? So wie ich es in den Bedingungen herausgelesen habe, übernimmt die HUK die Gutachterkosten nur wenn dieser von denen selbst Beauftragt wird.
Mit welchen Gutachterkosten muss man ca. rechnen falls man diesen selbst Beauftragt und lohnt sich das dann überhaupt?

Vll. hat ja hier jemand mit einem ähnlichen Fall bereits Erfahrungen und kann mir hilfreiche Tipps geben.

Danke und viele Grüße!
Joschi

Beste Antwort im Thema

In der VK bekommst Du keinen merkantilen Minderwert (Wertverlust) ersetzt. In der Regel auch keinen Mietwagen. Die VK wird vermutlich a) einen günstigen oder b) einen sehr teuren Reparaturweg kalkulieren. Bei b) wäre ein hoher Restwert und ein relativ flacher Wiederbeschaffungswert zu erwarten. Am besten fährst Du vermutlich mit der Reparaturdurchführung.

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Zitat:

@rrwraith [url=https://www.motor-talk.de/.../...fiktiver-abrechnung-t6061693.html?...]schrieb am 18. August 2017 um 12:48:35 Uhr[/url
Warum wird dieser Blödsinn eigentlich immer wieder propagiert?

Weil der Blödsinn in den meiste AKBs steht? 😕

Was ich nicht verstehe, es gab eine Reparaturfreigabe auf Grund des erstellten KVA durch die Partnerwerkstatt, aber als es nun um die Auszahlung statt Reparatur geht soll nun noch ein Gutachter ran, ich verstehe denn ganzen Sinn dahinter nicht.

Zitat:

@mjoschi schrieb am 18. August 2017 um 15:01:03 Uhr:


Was ich nicht verstehe, es gab eine Reparaturfreigabe auf Grund des erstellten KVA durch die Partnerwerkstatt, aber als es nun um die Auszahlung statt Reparatur geht soll nun noch ein Gutachter ran, ich verstehe denn ganzen Sinn dahinter nicht.

Sinn: Möglichst wenig zahlen.

Ggf. hilft mal ein Blick in die Bedingungen deines Versicherungsvertrages. Kasko ist Vertragsrecht, guck mal was da zum Thema fiktiver Abrechnung steht. Möglicherweise geht es ja auch noch um Abzüge für Vorschäden, Totalschaden oder was auch immer. Wiederbeschaffungswert 15000€, Restwert 14990€, wir zahlen 10€ oder so ähnlich 😛 😁

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. August 2017 um 14:55:25 Uhr:


Weil der Blödsinn in den meiste AKBs steht? 😕

Nein, eben nicht! Mir sind keine AKB bekannt, in denen so etwas steht. Privileg (ein für einen Einzelnen oder eine Gruppe geltendes, besonderes Recht, von dem andere ausgeschlossen bleiben.)
Da Du der Meinung bist, dies stehe in den meisten AKB, kannst Du mir sicher wenigstens eine nennen.

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(2) Sachverständigengebühren
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

das steht in den meisten AKB`s dazu.

Das ein SV nicht beauftragt werden darf, steht eigentlich nirgens.....😁

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. August 2017 um 15:13:37 Uhr:


(2) Sachverständigengebühren
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir
dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.

das steht in den meisten AKB`s dazu.

Das ein SV nicht beauftragt werden darf, steht eigentlich nirgens.....😁

Eben...
Es wäre ja auch ein Unding, wenn ein Vertragspartner das alleinige Recht hätte, die vertragliche Leistung willkürlich zu bestimmen.

A.2.5.3 😉

Ja eben....🙂

da steht genau das, was ich gepostet habe...😁

Es gab da mal ein Urteil, da wurde das SV Honorar im Kaskoschaden zugesprochen. leider finde ich das auf die schnelle nicht.

Aber aufgrund dieses Urteil haben die Versicherer mal ganz hastig die AKB`s geändert und den von Paul angegebenen "Unterpunkt" mit in die AKB`s aufgenommen.

Die schlauen Füchse...........😁

... "listige" Füchse. 🙂

Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Werkstatt für das Verhältnis einen zu hohen Kostenbetrag berechnet hat und dieser deiner Versicherung überdurchschnittlich erscheint. In manchen Fällen wird dann die Rechnung von einem weiteren SV auf Richtigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft.

Naja, es ist ja deren eigene Werkstatt.
Ich vermute eher, dass der Rechnungsbeitrag so hoch, dass ggf. die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert niedriger ist und lediglich diese auszuzahlen ist.

Wenn ich davon ausgehe, dass es sich um das Auto in der Sig. des TE handelt wird der vermutlich ein WBW zwischen 6- 10.000 haben.

Die RepKos für die Neulackierung von

Zitat:

@mjoschi schrieb am 14. Juni 2017 um 18:03:58 Uhr:


mein Fahrzeug ist mir im Urlaub komplett zerkratzt worden (Motorhaube, Kotflügel, Türen, Heck, Dach, Front und Rückspoiler, Außenspiegel...).
werden wohl ebenfalls im hohen vierstelligen Bereich liegen.

Der Restwert, also der Wert nach Schaden, wird vermutlich auf Grund der rein optischen Schäden verhältnismäßig hoch ausfallen.

Dem TE würde ich empfehlen

  • einen Auslandsschadenschutzbrief abzuschließen (kosten sind geringfügig), da er viel im Ausland fährt und
  • bei nichtreparatur die Vollkasko für den Wagen auszuschließen und das Fahrzeug gegen Rost zu schützen.

Morgen,

der KVA der Werkstatt lag bei ca. 2.800€.
Der Gutachter kommt morgen, mal sehen wie es weiter geht.

Hast du vielleicht ein paar Bilder der Schäden? 2,8k klingt etwas wenig.

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