Fahrzeug soll Stillgelegt werden wegen Schlamperei???
Zum Jahreswechsel habe ich den Versicherungsvertrag gekündigt und über einen neuen Vermittler bei der selben Versicherung abgeschlossen.
Heute flatterte mir ein Brief vom Landratsamt ins Haus, der Versicherungsschutz wäre gekündigt worden und ich hätte seit Anfang des Jahres keine Versicherung. Fahrzeug soll stillgelegt werden, wenn bis 24.2. keine eVB vorgelegt wird.
Der Versicherungsvermittler hat mir bestätigt, daß er schon 2 mal die eVB an das Landratsamt übermittelt hat. Das erste mal ohne Bestätigung, das 2. mal hat das Amt sogar den Eingang bestätigt.
Jetzt werden sie zum 3. mal das denen übermitteln.
Was Kann ich denn dagegen tun, wenn eine Behörde nicht in der Lage ist so etwas zu bearbeiten?
Ich habe doch auf diesen Vorgang gar keinen Einfluss und ich weiß ja nicht ob das jetzt das 3. mal klappt.
Das Landratsamt hat mir nur gesagt, das ist ein Straftatbestand und es gibt keine Fristverlängerung, basta.
Vielleicht hat jemand mit so was Erfahrung?
Danke !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von klorollenhut
Der Versicherungsvermittler hat mir bestätigt, daß er schon 2 mal die eVB an das Landratsamt übermittelt hat. Das erste mal ohne Bestätigung, das 2. mal hat das Amt sogar den Eingang bestätigt.Danke !
Dann würde ich mir die gesendete Mail und die Bestätigung des Einganges vom Vermittler mal ausdrucken lassen und in Kopie dem Landratsamt zur Kenntnis schicken.
Vielleicht hat ja auch der geschlampt, aber kann viel erzählen.
19 Antworten
Da wird nix abgezogen.
Das wird wohl jeder Zulassungstelle anders handhaben.
Denke aber dass meistens eine Rechnung mit dabei ist, wie die anderen User hier auch bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Nein!!!Zitat:
Er wird nur aufgefordert entweder eVB nachzureichen oder das Auto abzumelden! Ansonsten wird es Zwangsabgemeldet (Wird mehrere 100€ kosten]
hab da ja auch immer mal wieder einen Klienten der mit Vers/Steuer hängt-daher habe ich nochmal nachgeschlagen-hier kostet der Besuch des Zwangsabmelders(Vollstreckungsbeamten des Landkreises) 25 Euronen-also weit weg von mehreren Hundert Euro^^
Zitat:
Original geschrieben von Flykai
hab da ja auch immer mal wieder einen Klienten der mit Vers/Steuer hängt-daher habe ich nochmal nachgeschlagen-hier kostet der Besuch des Zwangsabmelders(Vollstreckungsbeamten des Landkreises) 25 Euronen-also weit weg von mehreren Hundert Euro^^Zitat:
Original geschrieben von Joehlinger
Nein!!!
Er wird nur aufgefordert entweder eVB nachzureichen oder das Auto abzumelden! Ansonsten wird es Zwangsabgemeldet (Wird mehrere 100€ kosten]
Bei mir im Brief stand, dass die Zwangsabmeldung minimum 260€ kosten wird! 25 sind mir da sehr unrealistisch!
was sollte 260 rechtfertigen? in Großstädten mag es zwar etws teurer sein aber das ein Vollstreckungsbeamter einen Stundenlohn von >100 Euro hat wage ich zu bezweifeln.
der reine Verwaltungsakt wird ja durch Gesetze geregelt und ist eigentlich immer recht günstig.
vielleicht kannst du die 260 Euro aufschlüsseln?
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Ich suche mal morgen den Brief und zitiere den mal, vielleicht inkl. der Verwaltungsgebühren. Ist wie gesagt 14 Monate her!