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Erstes Auto: Eigene Versicherung (SF2) oder über Elternteil versichern

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 13:50

Hallo,

ich bin 26 Jahre, habe seit 8 Jahren und 10 Monaten meinen Führerschein und nun mein erstes Auto gekauft.

Bei der Versicherung meiner Eltern würde ich in SF2 eingestuft.

Alternativ könnte meine Mutter das Auto versichern. Sie hat SF20 und seit kurzem haben meine Eltern nur noch ein Auto, was auf meinen Vater versichert ist.

Die zweite Variante wäre natürlich günstiger. Ich habe jetzt nur noch nicht verstanden, ob ich oder meine Mutter die Prozente sammelt, wenn ich Fahrzeughalter bin.

Was passiert, wenn meine Mutter doch mal wieder ein Auto versichern möchte? Würde ich dann wieder mit SF2 bei der Versicherung bzw. SF1/2 bei jeder anderen Versicherung beginnen oder könnte meine Mutter mir zu Beispiel die Prozente übertragen, die sie durch mein Auto gesammelt hat und könnte sie selbst dann wieder mit SF20 einsteigen?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

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18 Antworten

Jeder sammelt seine eigenen Prozente bzw. SF. Fährst du mit Zulassung und Versicherung deiner Mutter, baust du Ihre Prozente weiter auf. Du selbst sammelst dabei nichts, bist also auch in 10 Jahren noch auf eine Sondereinstufung eines "netten" Versicherers angewiesen. Im Extremfall landest du in SF0 oder SF1/2. Aber es wird wohl auch in 10 Jahrne noch bessere Regelungen geben.

Deine Mutter freut sich dann über den von dir aufgebauten Rabatt wenn Sie sich dann mal ein Cabrio zulegt ;-)

Will Sie endgültig kein Auto kannst du dich mal mit dem Thema Rabattübertragung von deiner Mutter auf dich beschäftigen. Da kommen aber nur die Jahre rüber die du auch erfahren konntest (wie lange du den Führerschein hast).

Erstmal "Ja" deine Mutter würde die Prozente sammeln. Ich würde es trotzdem über die Mutter laufen lassen, das ist in jedem Fall billiger. Warum die Prozente deiner Mutter "brach" liegen lassen...

Falls die Mutter wieder ein Auto versichern möchte und deines auf ihren Namen versichert ist gibt es von manchen Versicherungen Angebote den Zweitwagen auf die Gleiche SF klasse zu schreiben wie den ersten. Nach ein Paar Jahren einfach die Prozente vom Zweitwagen (bzw. Erstwagen) vererben lassen (vorher mit der Versicherung klären) und gut ist.

Ich habe mein Auto auch über meine Mutter Versichert und die hat die Prozente meiner Oma vererbt bekommen, da mann immer nach so viel schadenfreie Jahre vererbt bekommen kann wie man den Führerschein hat lasse ich mir die Prozente erst in ein paar Jahren von meiner Mutter vererben bzw. es ist mir auch egal ob er bei meiner Mutter oder mir versichert ist.

hoffe ich konnte Helfen.

Themenstarteram 4. Februar 2014 um 11:37

Hallo,

danke für die hilfreichen Antworten!

Könnte meine Mutter mir denn auch nur einen Teil ihrer Prozente übertragen? Z. B. dass sie mir in fünf Jahren - sollte ich dann ein Auto auf meinen Namen versichern - fünf SF-Klassen überträgt, die ich ja quasi für sie mit meinem gerade neu gekauften Auto gesammelt habe?

Das Auto, was ich jetzt gekauft habe, wird auf meinen Namen zugelassen. Kann man pauschal sagen, ob der Versicherungsbeitrag anders ausfällt, wenn Halter und Versicherungsnehmer identisch sind, also wenn meine Mutter auch Fahrzeughalter geworden wäre?

Zum Thema Zweitwagen:

Sollten meine Eltern sich noch einmal ein zweites Auto kaufen, könnte mein Vater dieses ja theoretisch als Zweitwagen versichern. Würde dann stets auch für den zweiten Wagen seine dann aktuelle SF-Klasse angewandt?

Ich freue mich auf weitere hilfreiche Antworten :).

 

Nein teilubertragungen sind nicht moglich.

Ja es würde günstiger werden wenn vn und halter gleich sind .

Zweitwagen bekommen einen eigenstandigen vertrag der mit einer anderen sf klasse als die vom erst wagen beginnt. Einige versicherer stufen zweitwagen in der gleichen sf klasse wie erstwagen ein. Andere nur mit sf 1/2 oder max sf 6.

es gibt auch Versicherer die keinen Zuschlag für Abweichenden Halter bei Eltern / Kind verlangen.

Grundsätzlich schränkt das den Kreis der interessanten Versicherer aber etwas ein bzw. kostet, daher würde ich das nach Möglichkeit lassen und VN = Halter machen.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Nein teilubertragungen sind nicht moglich.

Ja es würde günstiger werden wenn vn und halter gleich sind .

Zweitwagen bekommen einen eigenstandigen vertrag der mit einer anderen sf klasse als die vom erst wagen beginnt. Einige versicherer stufen zweitwagen in der gleichen sf klasse wie erstwagen ein. Andere nur mit sf 1/2 oder max sf 6.

Hallo,

Prozente sind immer soweit übertragbar wie er sie sich hätte erfahren können. In deinem Fall ist es dann SF8 man muss die Rechnung machen ob es sich lohnt weiter auf den SF20 mit ggf. Zuschlag für anderen Halter/Nutzer zu bleiben oder gleich zu trennen. Aus Erfahrung sollte es mit SF 8 nicht teurer sein als SF20 mit Zuschlag für einen anderen Nutzer.

Zumal diese Haltertrennungen auch quatsch sind, macht es vernünftig. Bei welcher Gesellschaft ist das?

Zu den SF2, dass ist nichts besonderes. Nennt man Führerscheinreglung und wird von fast jedem Angeboten.

MfG

 

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 11:36

Hallo,

danke für die Antworten.

Bzgl. Halter-/VN-Trennung: Darüber habe ich gar nicht nachgedacht bevor ich die Versicherung abgeschlossen hatte. Musste alles relativ schnell gehen...

Naja, jetzt bin ich eben Halter und meine Mutter Versicherungsnehmerin.

Versicherung: LVM

Zweitwagenregelung: Habe ich auch nicht näher drüber nachgedacht, aber ich werde bei der Versicherung mal nachfragen, ob das Auto als Zweitwagen meines Vaters günstiger zu versichern wäre als als Erstwagen meiner Mutter.

Halter möchte ich eigentlich schon bleiben, schließlich ist es mein Auto :). Und eine Halteränderung jetzt halte ich auch nicht für sinnvoll, da dies ja im Fahrzeugschein vermerkt wird, wahrscheinlich nicht umsonst ist und das Auto dann schon "in 3. Hand" anstatt "in 2. Hand" gefahren wird, was vielleicht einem Werteverlust gleich kommt?

Hallo, wenn der Zweitwagen mit der gleichen SF-Klasse wie der Erstwagen eingestuft werden soll, gilt in der Regel, das auch nur die eine Person die den Erstwagen fährt, auch nur den Zweitwagen fahren darf.

Wenn also mehrere Fahrer die Fahrzeuge fahren sollen, funktioniert die Rabatteinstufung nicht.

Du hast die 2 -beste Möglichkeit gewählt, da du der Halter bist und nicht deine Mutter.

Grüße

Klaus

Hallo, bevor ich ein neues Thema aufmache, frage ich einfach mal hier. Also zunächst mal eine Frage zu Celicas Aussage: Stimmt das, dass wenn man beim Zweitwagen, die gleiche SF Klasse will, nur der Versicherungsnehmer die beiden Wagen fahren darf??

Zweite Frage: Es ist ja in der Regel so, dass der Zweitwagen einen Aufschlag hat und nicht die volle SF Klasse hat (anders als im Beispiel von Celica). Wenn man bereits einen kleinen Wagen hat und dieser bereits auf SF17 läuft und man jetzt einen grösseren Wagen kaufen will, kann man dann den größeren als erstwagen angeben und den kleinen, den man schon hatte als zweitwagen? Sinn des ganzen ist, dass man für den größeren Wagen den Rabatt mitnimmt und der kleinere Rabatt auf den kleineren Wagen anfallen soll.

zur Frage 1. das ist bei Versicherungen unterschiedlich

zur Frage 2. sicher kannst du den SF auf das neue Auto nehmen und mit dem kleinen wieder von vorne anfangen,

da haben die Versicherungen unterschiedliche Regelungen wie dann der kleine Wagen neu eingestuft wird

Lass dich am besten vor Ort beraten

Ich verstehe diese Regelungen nicht ganz und wirkliche Standards gibt es auch nicht habe ich das Gefühl. Also mal ein konkretes Beispiel. Mein Vater ist SF17 er will sich bald eine neue C-Klasse kaufen. Noch davor will sich meine Schwester einen kleinwagen anschaffen, da sie seit 2 Wochen den Führerschein hat.

Jetzt bin ich am überlegen, was am sinnvollsten ist. Würde meine Schwester ihren Wagen versichern würde Sie in SF Klasse 1/2 starten. Das ist für Teilkasko weit über 1000€im Jahr für einen alten Corsa.

Wenn mein Vater beide auf sich versichern würde, würde dann der Erstwagen unter SF Klasse 17 fallen. Unter welcher SF Klasse würde dann der Zweitwagen (Corsa meiner Schwester) fallen? Startet der Zweitwagen meines Vaters dann bei 0? Oder wie ist das Geregelt?

Das musst du die Versicherung fragen, wo ihr die Autos versichern wollt,

Eine Verdoppelung scheidet mal schon aus, weil deine Schwester mit dem Kleinwagen fährt.

Wenn der Kleinwagen auch auf deinen Vater angemeldet werden soll, könnte der mit SF 4 beginnen, wenn die Fahrer des Kleinwagens und der neuen C-Klasse deines Vaters mindestens 23 Jahre alt sind.

Diese Regelung bieten aber nicht alle Versicherungen an.

Wenn deine Schwester noch keine 23 ist, soll sie selbst mit einer Eltern/Kind-Regelung mit SF 1/2 anfangen

Okay. Ja werd meinem Vater sagen, er soll sich einfach mal beraten lassen.

 

Meine Schwester ist 19. Das heißt egal für welche Variante wir uns entscheiden, beginnt der Zweitwagen immer ab SF 1/2?

 

Hab noch ne Frage. Wie ist es eigentlich dann im nächsten Jahr? Dann wäre erstwagen SF18 und der Zweitwagen SF2? Passen sich dann die Versicherungsbeiträge automatisch an? Muss ja dann logischerweise mit den Jahren (Wenn man von unfallfreien Jahren ausgeht) immer weiter runter gehen. Oder?

Und ich habe noch eine Frage. Und zwar geht es um Typklasse. Habe gelesen, dass typische Fahranfängerautos eine höhere Typklasse haben als solche, die nicht Typisch für Fahranfänger sind. Aber was fließt aber noch alles mit rein bei der Berechnung der Typklasse? Der Listenpreis des Autos?

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