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Fahrzeug nach verkauf in fremdem landkreis ummelden

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 18:24

Ich hab` da mal ne Frage:

Meinen Wagen habe ich heute an eine Person mit Wohnsitz in Frankfurt verkauft. Ich selber wohne in Wiesbaden.

Kann ich am Montag mit dem Herren zu unserer Zulassungsstelle in Wiesbaden gehen und den Wagen ab- und wieder anmelden bzw. ummelden oder kann ich den Wagen hier in Wiesbaden nur abmelden und er muss den Wagen bei der Zulassungsstelle seines Wohnortes in Frankfurt wieder zulassen?

Vielen Dank

charly

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

... trotzdem endet der Versicherungsschutz am Ende des Tages, egal welche Versicherung. Schau mal in deinen Versicherungsvertrag. Der beginnt wohl kaum um 17:32 Uhr und endet um 14:16 Uhr wenn das Kfz abgemeldet ist. 24 Uhr (und NICHT 0:00Uhr!) endet der Versicherungsschutz und egal welcher und von welcher Gesellschaft.

Ok, es reicht wenn ICH das weiß ...

Zum nachlesen ...

Ich gebe Dir insoweit recht. Meistens werden die Zukassungsstellen gefragt, wann, wo und wie lange darf ich den das FZ zurück überführen, sogenannte Rückfahrten.

Um die Frage zu beantworten wird ein Blick in die Angaben der Versicherung gemacht, die die Versicherung beim SVA hinterlegt, z.B. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt. In diesen Fällen wären m.E. Rückfahrten an dem Tag der Außerbetriebsetzung bis 24:00 Uhr erlaubt. So steht es m.W. auch in der FZV.

 

Die Abdeckung der Fahrt mit umgestempelten Kennzeichen gilt für Fahrten im Rahmen der Zulassung. Für die Fahrten nach Ausserbetriebsetzung gelten die individuellen Vereibarungen aus dem Versicherungsvertrag.

Habe mir erlaubt den entsprechenden Teil aus der FZV zu kopieren.

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

In beiden Fällen wäre es nur möglich, wenn die Versicherung diese Fahrten erfasst hat.

Aber bereits bei der Zulassung geben die Versicherer in der eVB mit an, ob Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abgedeckt sind.

Eine Nachfrage bei zwei großen Versicherungen hat ergeben, dass dies auch so gewollt ist, wenn die Angabe gemacht wurde. Zwar können zwei Versicherungen nicht für alle sprechen, aber weisen doch schon die Richtung.

Ich pers. gehe davon aus, dass dies genauso gewollt ist. Die Versicherungen rechnen ja auch tageweise ab und nicht stundengenau.

Den Rest regelt m.E. die FZV.

Vielleicht liege ich ja auch vollkommen falsch, was ich jedoch nicht glaube. Es gibt hier sicherlich Versicherungsfachleute, die dazu etwas schreiben könnten.

Hier vieleicht noch ein Beispiel, was es etwas verdeutlicht.

100 Fahrzeughalter kämem zur Zulassungsstelle um ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. Alle müssten jetzt nach bei der Versicherung nachfragen, ob Rückfahrten versichert sind. Die Zulassungsstelle könnte bereits bei Eingabe der Außerbetriebsetzung sagen, jawohl Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind erlaubt.

Wünsche allen schöne Feiertage.

Fahrzeug nur abgemeldet verkaufen, der Rest ist dann das Problem des Käufers.

Aus der eigenen, leidvollen Erfahrung heraus:

Gib Deine Schilder nicht aus der Hand !

Haftungsfrage der Überführungsfahrt ist eine Sache,

ruf Deine Versicherung an und frag nach.

Nächstes Problem entsteht wenn der Käufer fröhlich mit Deinen

Schildern weiterfährt. Dann bist Du, auch wenn alles schriftlich

an Versicherung & Zulassungsstelle gemeldet wurde, der erste Ansprechpartner

für Blitzerfotos....

Bei mir 6 Wochen nach Verkauf:

Mittwoch Nacht, 3:30Uhr, Telefon klingelt:

"Polizeidirektion XXXXX hier, ihr Auto steht hier im Wald und brennt,

könnten Sie vorbeikommen? "

"Nö, ist vor 6 Wochen verkauft worden. Zwangsabmeldung etc schon lange eingereicht"

"Dann müßten Sie morgen nochmal zu uns kommen und das zu Protokoll geben"

.

.

.

 

Du hast elendigliche Lauferei...

Mir (als Käufer) hätte meine Versicherung die KZKs kostenlos überlassen

sofern zeitnah eine Neuzulassung erfolgt.

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