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Fahrzeug nach 1 Jahr zurück geben?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:07

Hallo,

Mai 2016 habe ich ein Fahrzeug von einem Händler über die Bank finanziert, ca 18.000€

Zahle monatlich meine Beiträge und alles ist gut.

Ich hatte vor ein paar Monaten 2 Verkehrsunfälle, es hat sich nun herausgestellt dass das Fahrzeug im Jahre 2015 einen Totalschaden hatte was man den Wagen überhaupt nicht ansieht.

Von den ca 20.000€ Reparaturkosten je 10.000€ pro Unfall, bekomme ich mit etwas Glück wenig bis hinzu kein Cent da Totalschaden, es ist nicht nachweißbar wie gut das Fahrzeug repariert wurde damals.

Leider, warum auch immer, ist der Händler einer aus der Familie, Anzeigen will ich den Typen nicht aber mein Anwalt meinte ich könnte das ganze irgendwie widerrufen?

Sprich ich bekomme mein Geld zurück und er sein Auto, was er damit macht ist mir egal.

Das Fahrzeug ist in einem reparierten Zustand, ich habe es reparieren lassen.

Wie läuft sowas ab? Geht sowas? Was muss man da machen? Habe das Fahrzeug nun seit 1 Jahr und ein paar Tagen.

Bedanke mich.

Beste Antwort im Thema

Familie? Mafia-Familie?

Dein netter Familienmensch hat dir wissentlich eine Schrottkarre für mehr als 18.000 Euro verkauft und du willst jetzt nicht böse mit ihm reden? Knall dem die Sachen auf den Tisch und deine Kontonummer und drohe ihm mit einer Betrugsklage. Basta.

Alles andere wäre extrem dämlich. Die Bank hat dir den Kredit gegeben, womöglich mit der Sicherheit, dass dort ein Auto mit dem entsprechenden Wert vorhanden ist. Ist aber nicht. Wenn das Auto dort als Sicherheit hinterlegt ist, dann könnten die möglicherweise von jetzt auf gleich den Kredit kündigen, wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, weil du mit deinem Cousin/Schwager oder sonstwas gemeinsame Sache gemacht hast.

Dich würde ich als Schwager auch nehmen. Da darf ich dich betrügen und du sagst noch Danke.

Sry. Sowas regt mich uff.

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Warum gibt er dir nicht einfach den Restbetrag der bei der Bank noch offen ist, du löst das Auto bei der Bank aus und übergibst es ihm. Eigentlich solltest du ihm auch noch für die Nutzung eine Kleinigkeit überlassen, musst halt mal konkret mit ihm reden ist doch Familie oder?

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 10:00

Zitat:

@Sidi A4 2.6 schrieb am 23. Mai 2017 um 11:58:38 Uhr:

Warum gibt er dir nicht einfach den Restbetrag der bei der Bank noch offen ist, du löst das Auto bei der Bank aus und übergibst es ihm. Eigentlich solltest du ihm auch noch für die Nutzung eine Kleinigkeit überlassen, musst halt mal konkret mit ihm reden ist doch Familie oder?

Ja eigentlich schon, soll er es ab bezahlen, ich musste die Reparaturen selber bezahlen was mich auch paar Tausende gekostet hat und ich kein Cent davon sehe, bedanke mich bei Euch allen!

Im Betrugsfall geht man davon aus, dass jemand das Geld zu Unrecht hat. Daher wird das als Darlehnen an ihn angesehen und er muss an dich marktübliche Zinsen zahlen. Die haben erstmal nichts mit deinen Zinsen zu tun.

Den Hinweis auf den Restbetrag der offen ist finde ich seltsam, es könnte immerhin sein, dass du 5000 Euro von deinem Konto mit verwendet hast für die Bezahlung.

Inwiefern Nutzungsgebühren zu zahlen wären ist eine Sache die ein Anwalt erklären sollte. Aber zahl ihm einfach 5 % vom Autowert -> dürfte bei dem Schrotthaufen ziemlich wenig sein ;)

@TaifunMch am Ende müssen sich beide Parteien einigen. Wenn beide Zufrieden sind gibt es kein richtig oder falsch und somit auch keine Roadmap wie es abzulaufen hat...

am 23. Mai 2017 um 19:13

Der Restbetrag, irgendwelche Zinsen ... das sind doch alles Peanuts. Klar ist das Auto mit Totalschaden nicht mehr das wert, was er gezahlt hat, aber das ist nicht richtige Problem.

Das richtige Problem ist, dass der TE ggf. auf einem Schaden von rund 20.000€ sitzen bleibt, nämlich seinen Unfallschäden, sofern die Versicherung diese nicht zahlt (vermutlich sogar zu Recht).

Das ist richtig Kohle.

Ich sehe hier übrigens weniger die strafrechtliche Komponente (Betrug), sondern einfach das Zivilrechtliche, nämlich die 20.000€ plus noch ein paar Tausender wegen dem Totalschaden an sich.

Einfach rückabwickeln heilt nur die paar Tausender, aber wer zahlt die 20.000€ aus den Unfallschäden, sofern man die Versicherung nicht dazu bewegen kann?

Und da muss sich der TE eben fragen, wie weit die Nächstenliebe geht. Bei mir würde sie dann aufhören, wenn diese 20.000€ nicht von dem Freund-Familie-Händler übernommen werden. Da das die wenigsten so machen werden ... lass den Anwalt los ... mein Tipp, denn hier geht es um richtig Schotter.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 23. Mai 2017 um 21:13:39 Uhr:

Der Restbetrag, irgendwelche Zinsen ... das sind doch alles Peanuts. Klar ist das Auto mit Totalschaden nicht mehr das wert, was er gezahlt hat, aber das ist nicht richtige Problem.

Das richtige Problem ist, dass der TE ggf. auf einem Schaden von rund 20.000€ sitzen bleibt, nämlich seinen Unfallschäden, sofern die Versicherung diese nicht zahlt (vermutlich sogar zu Recht).

Das ist richtig Kohle.

Ich sehe hier übrigens weniger die strafrechtliche Komponente (Betrug), sondern einfach das Zivilrechtliche, nämlich die 20.000€ plus noch ein paar Tausender wegen dem Totalschaden an sich.

Einfach rückabwickeln heilt nur die paar Tausender, aber wer zahlt die 20.000€ aus den Unfallschäden, sofern man die Versicherung nicht dazu bewegen kann?

Und da muss sich der TE eben fragen, wie weit die Nächstenliebe geht. Bei mir würde sie dann aufhören, wenn diese 20.000€ nicht von dem Freund-Familie-Händler übernommen werden. Da das die wenigsten so machen werden ... lass den Anwalt los ... mein Tipp, denn hier geht es um richtig Schotter.

Du hast recht @Jupp ich hatte die Unfälle nicht auf dem Schirm!

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