Fahrzeug immer wieder in der Werkstatt - Welche Rechte als Käufer?
Hallo zusammen,
seitdem bei meinem Fahrzeug mit EA189 Motor das notwendige/empfohlene Softwareupdate aufgespielt wurde, habe ich nur noch Ärger mit der Karre. Im letzten halben Jahr stand mein Wagen ca. 7 Mal für insgesamt 5-6 Wochen bei zwei verschiedenen Werkstätten, weil diverse Fehler nicht behoben werden konnten. Es wird immer wieder geprüft und an der Software optimiert, doch wirklich besser ist es nicht geworden. Der Wagen wurde auch schon zwei Mal vom Pannendienst abgeschleppt, weil er immer wieder ausging oder sich nicht mehr starten lies. Die Werkstatt findet jedoch nichts, weil der Fehler am nächsten Tag einfach wieder verschwunden ist und auch im Fehlerspeicher keine Einträge sind. Mal läuft der Wagen ganz gut und mal läuft er wie ein Sack Muscheln, sodass ich jeden Moment damit rechne, dass mir die Karre wieder verreckt.
Lt. Händler sei - trotz wiederkehrender Defekte - kein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, somit bleibt mir also nur immer wieder damit zur Werkstatt zu fahren oder mich dahin abschleppen zu lassen. Hat jemand noch eine andere Idee, was ich in dem Fall tun kann?
Beste Antwort im Thema
Meiner Ansicht nach, kann dir da nur ein Anwalt helfen.
77 Antworten
Zitat:
@Khalifa schrieb am 2. Januar 2018 um 23:22:21 Uhr:
Und was genau wäre die richtige Anlaufstelle beim Automobilclub? Die normale Kundenbetreuung wahrscheinlich nicht, oder?
Ich würde es über einen Kumpel laufen lassen, der Mitglied ist (als Kontaktperson). Nicht als Hilfeersuchen, sondern als für die Mitglieder vielleicht interessanten Fall, mit dem sie sich eventuell beschäftigen möchten.
Hallo Khalifa.
Grundsätzlich hast du bei einem in Deutschland gekauften Gebrauchsgegenstand wie einem Auto 24 Monate Gewährleistung. Du kannst erwarten, dass dieses Produkt funktioniert. In deinem Fall hast du jedoch wissentlich ein KFZ mit Fehler erstanden. Es war vorhersehbar, dass der Mangel ohne Einschnitte nicht behoben werden kann. Weiterhin war klar ,dass das Fzg so keine weitere Zulassung erhält. ICH kreide dir das nicht an, die Gerichte werden es jedoch nicht positiv für dich auslegen. Selbst Käufer welche ihr Fzg vor Bekanntgabe des Mangels gekauft haben bekommen nicht uneingeschränkt Recht vor Gericht. Die Hersteller beschäftigen wohl mehr Und bessere Anwälte als unsere Judikative.🙂
Eine Softwareänderung kann einen mechanischen Mangel nicht beheben. Grundsätzlich wird nun Die Abgasrückführung bemüht dadurch verkokt das AGR Ventil und muss öfters ersetzt werden.
Gruß
Hier geht im VW-Bashing aber einiges durcheinander.
Erstmal sind Defekte und die Betrugssoftware der EA189-Baureihe zwei Dinge. Der Mangel mit der Betrugssoftware wird mit dem Softwareupdate behoben - warum man alleine deshalb klagen soll verstehe wer will. Jeder Verkäufer hat ein Nachbesserungsrecht.
Was man kennt ist dass gerade bei Kurzstreckenverkehr die AGR-Ventile nach dem Update mehr verkoken da sie eben wieder benutzt werden wie geplant. Aber dass zwei Werkstätten den Fehler nicht finden und deshalb sogar das Auto nicht startet? Halte ich für eher unwahrscheinlich.
Bevor man irgendeine rechtliche Wertung abgeben kann müsste hier erstmal geklärt werden welcher Fehler vorliegt und ob ein Zusammenhang mit dem Softwareupdate besteht oder ggf. sogar noch Gewährleistungsansprüche im Raum stehen. Da bisher aber keiner den Fehler finden und beheben konnte ist disebezüglich alles weitere nichts als Herumraten und Glaskugellesen.
Hier müsste u.U. mal ein Rechtsanwalt auf die Reparaturaufträge gucken ob die Arbeiten ausgeführt wurden oder ob hier Nachbesserung und Gewährleistung auf einen erfolglosen Reparaturversuch zu leisten wäre.
Die Aussage dass du dank Gewährleistung 24 Monate erwarten kannst dass etwas funktioniert ist schlicht falsch. Das wäre u.U. bei einer Garantie der Fall. Gewährleistung gilt immer nur für Mängel die zum Verkaufszeitpunkt schon vorhanden waren, die Frist gibt Zeit für die Mangelfeststellung damit man bei verdeckten Mängeln als Verbraucher abgesichert ist. Da die ersten 6 Monate um sind muss jetzt der Käufer beweisen dass der Mangel oder die Ursache für den Mangel bereits zum Verkaufszeitpunkt vorhanden war.
Wie gesagt, so lange man nicht weiß was jetzt wirklich die Ursache für die Probleme ist ist es auch schwer mit Tipps.
Um das Kostenrisiko klein zu halten: Frag mal bei der Schiedsstelle der KFZ-Innung an.
Oh Leute:
Das Update selbst ist nie und nimmer dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug nicht starten lässt. Schon gar nicht, wenn 100.000e andere damit problemlos zurecht kommen. Da ist was ganz anderes passiert.
Grundsätzlich kann natürlich selbstverständlich eine Änderung der Software in einer von Software gesteuerten Maschine (in unterschiedlichem Umfang und selbstredend nicht in allen Fällen) auch Mängel in der Konstruktion auffangen.
Absoluter Blödsinn ist die Ansicht, dass sich der TE wissentlich ein Auto gekauft habe, was ihm bei einem Routineeingriff kaputt gemurkst wird.
So abwegige Polemik hilft niemandem.
Natürlich hat der TE allein aus dem misslungenen Update-Versuch darauf Gewährleistung. Das ist ja auch nicht sein Problem. Sein Problem ist, dass man nicht weiß, was los ist und wie man das wieder hinkriegt.
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Ich an deiner Stelle würde wirklich zu einem Rechtsanwalt gehen. Das muss auch keiner für Verkehrsrecht sein, hier geht es ja eher um Sachmängel.
Lass dich auch nicht von manchem Kommentar hier verunsichern. Auch wenn das Auto erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals von dir gekauft wurde, heißt das ja nicht, dass du als Laie von solchen technischen Details eine Ahnung haben musst. Frag mal eine 19jährige Studentin, die sich so einen Golf kauft, ob die weiß, was ein EA189 ist..... Die denkt wahrscheinlich, dass es der Farbton eines Nagellackes ist.
Und ich sehe da im Einzelfall gar nicht so schlechte Aussichten, wenn alles so ist, wie du es beschrieben hast. Du musstest das Update ja durchführen lassen, da sonst deine Betriebserlaubnis erloschen wäre. Und wenn die Werkstatt das nicht fehlerfrei hinbekommt oder dabei andere Dinge kaputt gehen, dann müssen die eben die Konsequenzen dafür tragen. Allerdings muss man im Zweifel auch beweisen können, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Softwareupdate entstanden sind.
Vor allem geht es hier überhaupt nicht um diese Abgasgeschichte. Das hat nur in so fern damit zu tun, dass es Anlass war, das Auto überhaupt anzufassen.
Was dabei gehimmelt wurde - wenn man's wüsste, könnte man es auch richten.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. Januar 2018 um 10:06:56 Uhr:
(...)In deinem Fall hast du jedoch wissentlich ein KFZ mit Fehler erstanden.(...)
Was durch die Gegenseite erstmal bewiesen werden müsste. Sowas würde ich schlichtweg bestreiten und dann kann die Gegenseite ja mal sehen, wie sie das beweist. Im gleichen Atemzug würde ich dann vor Gericht einmal erwähnen, dass es nach neuerlichem Kenntnisstand wohl eher so ist, dass VW Fahrzeuge in Verkehr gebracht hat, die wissentlich nicht den gesetzlichen Abgasnormen entsprechen.
VW schwört Stein und Bein dass durch das Update keine weiteren Verschlechterungen eintreten. Gegenbeispiele kommen ihnen da nicht sehr gelegen. Daher würde ich mich mit freundlichem Brief mit allen Rechnungen in Kopie an den Vorstand von Volkswagen wenden und darum bitten, dass man Dir hilft.
Warum soll das Problem nicht in Zusammenhang mit dem Update sein. Ein defektes AGR Ventil kann sich durch mangelnde Gasannahme oder durch nichtstarten bemerkbar machen. Und dieser Fehler wird auch nicht unbedingt im Fehlerspeicher abgelegt. Ich hatte es bei unserem Q3 ca. 3 Monate nachdem wir den gekauft haben. Erst hatte ich es immer nur an der Ampelt, dass der Motor lief und er kein Gas angenommen hat, dass ganze lief 2 Wochen und immer wieder haben zwei Unterschiedliche Werkstätte damit nichts anfangen können, weil halt nichts im Speicher abgelegt war. Dann war es soweit, dass ich es fast an jeder Ampel hatte und ich konnte es endlich live einen Serivceberater vorführen.
Dabei kam dann raus, dass halt das AGR Ventil sich nicht mehr richtig öffnet bzw. schließt. War wohl eine Fehlproduktion.
Davon mal ganz abgesehen, dass es bis vor kurzem eine Lieferzeit von bis zu 4 Wochen auf das AGR Ventil bei jedem Händler gab. Dies ist eine verbesserte Version gegenüber der alten Version. Also hier davon zu sprechen, dass die Leute keine Probleme damit haben, wäre defenitiv falsch. Es scheint auch vom Modell abhängig zu sein.
Zitat:
@situ schrieb am 3. Januar 2018 um 11:23:08 Uhr:
Oh Leute:Natürlich hat der TE allein aus dem misslungenen Update-Versuch darauf Gewährleistung. Das ist ja auch nicht sein Problem. Sein Problem ist, dass man nicht weiß, was los ist und wie man das wieder hinkriegt.
Ich weiß nicht, wer der Meinung ist, es gäbe keinen Zusammenhang.
Ich zum Beispiel schrieb, dass im Zusammenhang (Anlass) dieses Updates etwas passiert ist, von dem man nicht weiß, was.
Ob ein ohnhin (!!!!!) defektes AGR-Ventil sein Defektsein ggf. erst offenbart, wenn es etwas anders als bisher angesteuert wird - keine Ahnung.
Zitat:
@Needful schrieb am 3. Januar 2018 um 12:38:01 Uhr:
Warum soll das Problem nicht in Zusammenhang mit dem Update sein. Ein defektes AGR Ventil kann sich durch mangelnde Gasannahme oder durch nichtstarten bemerkbar machen.
Es KANN natürlich einen Zusammenhang geben, nur wissen tun wir es halt nicht. Ein AGR ist nicht durch ein Softwareupdate kaputt, das war es dann auch schon vorher. Im Moment noch alles hellsehen.
Und zwei (!!) Werkstätten die bei mehreren Werkstattaufenthalten kein bekanntes Problem wie ein defektes AGR finden können?
Hallo zusammen.
Ich nehme meinen vorigen Beitrag hiermit vollständig zurück und entschuldige mich für den Schmarren den ich geschrieben habe. AGR Ventile sind schon immer verreckt und ein Hersteller bei welchem das Land erhebliche Anteile hat stellt sich sicherlich nie gegen das Gesetz.
Außerdem kann selbstverständlich jedes Problem Über ein Software Update behoben werden.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. Januar 2018 um 16:48:10 Uhr:
Ich nehme meinen vorigen Beitrag hiermit vollständig zurück und entschuldige mich für den Schmarren den ich geschrieben habe.
Brav 😛 😁
Wenn du so gut hellsehen kannst schreib dem TE doch einfach was an seinem Auto genau kaputt ist und wie er das Geld dann bei VW einklagen kann. 🙄
Zwei Werkstätten mit mehreren Werkstattaufenthalten aber hier weiß wieder jeder genau woran es liegt. 🙄
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. Januar 2018 um 16:48:10 Uhr:
Hallo zusammen.
Ich nehme meinen vorigen Beitrag hiermit vollständig zurück und entschuldige mich für den Schmarren den ich geschrieben habe.
Immer schön, wenn eigene Einsicht siegt.
Obschon der Text ein wenig daran erinnert, wie unsere kleinen Enkel gelegentlich argumentieren, indem sie Behautungen verwenden, die niemand gebracht hat. Das wird sich aber noch auswachsen.