Fahrzeug immer wieder in der Werkstatt - Welche Rechte als Käufer?
Hallo zusammen,
seitdem bei meinem Fahrzeug mit EA189 Motor das notwendige/empfohlene Softwareupdate aufgespielt wurde, habe ich nur noch Ärger mit der Karre. Im letzten halben Jahr stand mein Wagen ca. 7 Mal für insgesamt 5-6 Wochen bei zwei verschiedenen Werkstätten, weil diverse Fehler nicht behoben werden konnten. Es wird immer wieder geprüft und an der Software optimiert, doch wirklich besser ist es nicht geworden. Der Wagen wurde auch schon zwei Mal vom Pannendienst abgeschleppt, weil er immer wieder ausging oder sich nicht mehr starten lies. Die Werkstatt findet jedoch nichts, weil der Fehler am nächsten Tag einfach wieder verschwunden ist und auch im Fehlerspeicher keine Einträge sind. Mal läuft der Wagen ganz gut und mal läuft er wie ein Sack Muscheln, sodass ich jeden Moment damit rechne, dass mir die Karre wieder verreckt.
Lt. Händler sei - trotz wiederkehrender Defekte - kein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, somit bleibt mir also nur immer wieder damit zur Werkstatt zu fahren oder mich dahin abschleppen zu lassen. Hat jemand noch eine andere Idee, was ich in dem Fall tun kann?
Beste Antwort im Thema
Meiner Ansicht nach, kann dir da nur ein Anwalt helfen.
77 Antworten
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. Januar 2018 um 16:38:38 Uhr:
Was hältst Du hiervon? Macht es Sinn, wenn viele Betroffene Strafbefehl gegen das KBA und/oder den ehemaligen Minister des BMVI erstatten?
Hätte man in Verbindung damit ggf. größere Chancen, von einem Zwangsupdate verschont zu bleiben (Stichwort "Beweismittelvernichtung in einem Straftatbestand" - falls so zutreffend)?
Das bringt nix. Die Staatsanwaltschaften müss(t)en zwar alle Anzeigen ernstnehmen, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine einzige Verurteilung wegen Betrugs geben wird. Eine juristische Person kann sich eh nicht strafbar machen. Überdies kann nur jeder einzelne Geschädigte für seinen Fall einen Strafantrag stellen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. Januar 2018 um 15:19:21 Uhr:
Schon nach 3 erfolglosen Versuchen ist Schicht im Schacht! Dann ist zu klären, ob der Händler freiwillig zur Rücknahme des Fahrzeugs (Rückabwicklung des Kaufvertrags, bei dem jedoch ein Nutzungsersatz für gefahrene km fällig wird) oder ggf. zur Ersatzlieferung als Nacherfüllung bereit ist oder gerichtlich dazu gezwungen werden muss.Zitat:
@IncOtto schrieb am 7. Januar 2018 um 11:13:12 Uhr:
Dass Werkstätten unfähig sind und selbst nach 5 Anläufen ...
@AlphaOmega
Ich denke, wenn der Defekt erst 1 1/2 Jahre nach dem Kauf das erste Mal auftrat, dürfte dieser noch nicht bei der Übergabe vorhanden gewesen sein. Damit kannst Du deine Rückabwicklungstheorie in diesem Fall knicken.
Yo, kann sein. Mein "Beitrag" war wohl eher allgemeiner Natur, sorry.
Zitat:
@Tiguan_MS schrieb am 7. Januar 2018 um 17:03:18 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 7. Januar 2018 um 16:38:38 Uhr:
Was hältst Du hiervon? Macht es Sinn, wenn viele Betroffene Strafbefehl gegen das KBA und/oder den ehemaligen Minister des BMVI erstatten?
Hätte man in Verbindung damit ggf. größere Chancen, von einem Zwangsupdate verschont zu bleiben (Stichwort "Beweismittelvernichtung in einem Straftatbestand" - falls so zutreffend)?Das bringt nix. Die Staatsanwaltschaften müss(t)en zwar alle Anzeigen ernstnehmen, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass es auch nur eine einzige Verurteilung wegen Betrugs geben wird. Eine juristische Person kann sich eh nicht strafbar machen. Überdies kann nur jeder einzelne Geschädigte für seinen Fall einen Strafantrag stellen.
Tja, schade. Aber es hätte vielleicht wenigstens eine Signalwirkung...