Fahrzeug im Ausland kaufen ohne TüV
Hallo zusammen,
Wir haben ein Fahrzeug ins Auge gefasst, das im Ausland steht und seit vielen Jahren keinen TüV mehr hat.
Seit ein paar Jahren ist es ja aber leider Pflicht eine HU fürs Anmelden eines Fahrzeugs zu haben.
Habt ihr eine Idee, wie das funktionieren könnte?
Danke im Voraus!
29 Antworten
Ich sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
- Das Fahrzeug nach SA einführen und Zoll löhnen... danach dann mit SA-Zulassung fahren (wobei der Wagen dann noch ein deutsches Ausfuhrkennzeichen (mit HU) braucht. -> geht also nicht.)
- Das Fahrzeug in die EU verbringen, HU machen, Anmelden und mit neuem Carnet für maximal 24 Monate nach SA.
Länger als 24 Monate in SA geht ehh nicht; danach muss es verzollt werden.
Der Verkäufer wird schon wissen, warum er den Wagen zu einem charmanten Preis verkaufen will. Der will wohl weder den Zoll noch die Rücküberführung an der Backe haben. Sollte der Wagen bereits länger als 24 Monate in SA sein, so täte der Verkäufer gut daran nicht mit dem Zoll in Kontakt zu kommen....ein etwaiger Käufer ebenfalls.
Richtig, das Auto soll dort bleiben. TüV ist seit 2015 abgelaufen.
In dem Artikel vom ADAC steht ja explizit drin, dass für eine erneute Anmeldung eine neue HU nötig ist. Genau die bereitet uns die Probleme.
Da das Fahrzeug im südlichen Afrika viel unterwegs war und auf den Reisen Länder gewechselt hat wurde das Carnet regelmäßig "neu gemacht".
Die Idee mit dem TüV im ZA hatte ich auch schon. Da werde ich mal anfragen.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 4. Oktober 2021 um 14:12:01 Uhr:
Die Idee mit dem TüV im ZA hatte ich auch schon. Da werde ich mal anfragen.
Das ändert alles nichts daran, dass der derzeitge Halter das Fahrzeug wieder aus SA ausführen muss, bevor er es dir verkaufen kann. Beim Nachbarland das gleiche Spiel... bis der Wagen in einem Land ankommt, dass kein Carnet braucht.
Den Wagen kann der Verkäufer dir nur in SA verkaufen, wenn er vorher die Zollformalitäten erledigt... und dann wird es kein Schnäppchen mehr sein. Dafür wird er aber auch ein Ausfuhrkennzeichen brauchen und dafür ist eine HU zwingend notwendig.
Jetzt der größte Witz: Setzt der Verkäufer den Wagen gegen einen Fels, dann muss er das Wrack von SA nach Deutschland verfrachten. Oder den Einfuhrzoll des Fahrzeugs zahlen.
Wenn man ein Fahrzeug in Deutschland zulassen (oder auf sich ummelden ) will muss sich das Fahrzeug doch in Deutschland befinden. Das ist doch ein Nationaler Verwaltungsakt
Eine Ummeldung eines Fahrzeugs das sich im Ausland befindet ist daher offiziell gar nicht zulässig. In der Praxis wird das natürlich nicht kontrolliert aber wenn du da auf der Zulassungsstelle mit einen HU Bericht aus SA auftauchst könnte da schon mal jemand auf die Idee kommen das Fahrzeug vor Ort sehen zu wollen.
Das der Halterwechsel nach dem Recht vor Ort wohl ebenfalls nicht zulässig ist kommt noch hinzu.
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Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 4. Oktober 2021 um 14:25:59 Uhr:
Eine Ummeldung eines Fahrzeugs das sich im Ausland befindet ist daher offiziell gar nicht zulässig.
Stimmt, hatte ich gar nicht bedacht. Das ist eine unzulässige Fernzulassung. Das Fahrzeug soll dauerhaft in SA genutzt werden; die deutsche Zulassungsstelle darf es daher gar nicht zulassen. Das könnte für den aktuellen Halter ein böses Erwachen geben, falls die Zulassungsstelle das spitz bekommt.
TüV seit 2015 abgelaufen? Das dürfte nicht mehr als vorrübergehender Auslandaufenthalt des Fahrzeugs durchgehen.
Daher ist der Fall nun doch ganz einfach: Das Fahrzeug muss nach Deutschland zurück. Anders geht es gar nicht. Zumindest nicht legal.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 4. Oktober 2021 um 14:12:01 Uhr:
Richtig, das Auto soll dort bleiben. TüV ist seit 2015 abgelaufen.Genau die bereitet uns die Probleme.
Wenn noch nicht gekauft, dann bereitet es max. dem Verkäufer Probleme.😁
Wenn du in Südafrika einen Wohnsitz hast und du und das Auto dort bleiben sollen, ist doch die sauberste Lösung, daß der Verkäufer das Auto zunächst mal in Südafrika mit südafrikanischen Kennzeichen zulassungsfähig macht. Also Verzollen, dortigen TÜV machen, an Dich verkaufen. Am besten so, daß das Geld erst nach erfolgter Zulassung fließt. Alles andere ist doch viel zu risikokoreich.
Kann mir nicht vorstellen, dass in Südafrika eine HU nach Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wird.
Und sollte für eine inländische Umschreibung eine HU aus Südafrika vorgelegt werden, könnte ich mir vorstellen, dass die MA der Zulassungsstelle aufmerken, insbesondere da die HU bei in D registrierten Fahrzeugen übers KBA abgerufen werden kann und von der Prüfgesellschaft dorthin gemeldet werden muss.
Ich würde das Fahrzeug nur kaufen, wenn es der Verkäufer abgemeldet und ordnungsgemäß verzollt hat.
Warum sollte ich mich als Käufer darum kümmern?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Oktober 2021 um 18:38:49 Uhr:
Kann mir nicht vorstellen, dass in Südafrika eine HU nach Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wird.
Selbst wenn, würde das für die Umschreibung in Deutschland nicht reichen.
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug braucht eine HU nach deutschem Recht, und die kann auch nur im Geltungsbereich der deutschen Gesetze (sprich: in Deutschland) durchgeführt werden.
Nur wenn ein Fahrzeug nach vorheriger Zulassung in einem anderen EU-Staat nach Deutschland umgemeldet wird ist die Restlaufzeit der bisherigen "EU-HU" anzurechnen (wobei sich die Laufzeit dann aber auch wieder nach deutschem Recht bemisst).
(und ja: ich weiß, dass hier oder nebenan von mindestens einem Fall berichtet wurde, wo eine Zulassungsstelle abweichend von der Rechtslage auch eine ausländische HU bei einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug akzeptiert hat)
Zitat:
@windelexpress schrieb am 04. Okt. 2021 um 18:38:49 Uhr:
Kann mir nicht vorstellen, dass in Südafrika eine HU nach Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wird.
Es wird ja nichtmal die schweizer MFK (MotorFahrzeugKontrolle) in Deutschland anerkannt 🙄, wie soll das dann mit einem Fahrzeug aus Südafrika gehen.
Egal, wie rum wir es drehen, alles aufwändig und teuer. Ärgerlich.
Klar, kann man sagen es ist das Problem des Verkäufers. Aber ich möchte das Auto ja auch haben. Wenn es nicht klappt, weil zu aufwändig oder teuer stehe ich ja auch ohne da. Deshalb bin ich ja auch auf Lösungssuche.
Danke euch auf jeden Fall!
Den TüV werde ich mal anfragen. Das Auto in ein Land zu fahren, das kein Carnet verlangt ist auch machbar.
Dass das Auto dann nicht ganz legal in Deutschland angemeldet werden kann ist klar. Aber was keiner auf dem Amt weiß macht keinen auf dem Amt heiß...
Für halbseidene Lösungen gibt es hier keine Antworten.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 13:14:52 Uhr:
Klar, kann man sagen es ist das Problem des Verkäufers. Aber ich möchte das Auto ja auch haben. Wenn es nicht klappt, weil zu aufwändig oder teuer stehe ich ja auch ohne da.
Nicht wirklich. Man muss halt nur den üblichen Marktpreis zahlen.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 13:14:52 Uhr:
Deshalb bin ich ja auch auf Lösungssuche.
Die gab es ja zuhauf.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 13:14:52 Uhr:
Das Auto in ein Land zu fahren, das kein Carnet verlangt ist auch machbar.
Dann wird sicherlich gleich der vollständige Zoll gefordert.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 13:14:52 Uhr:
Dass das Auto dann nicht ganz legal in Deutschland angemeldet werden kann ist klar. Aber was keiner auf dem Amt weiß macht keinen auf dem Amt heiß...
Die Wahrscheinlichkeit das es auffliegt ist sicherlich größer als man denkt und wurde hier auch schon aufgezeigt.
Zitat:
@NeuerT4Fahrer schrieb am 5. Oktober 2021 um 13:14:52 Uhr:
Den TüV werde ich mal anfragen. Das Auto in ein Land zu fahren, das kein Carnet verlangt ist auch machbar.
Dass das Auto dann nichtganzlegal in Deutschland angemeldet werden kann ist klar. Aber was keiner auf dem Amt weiß macht keinen auf dem Amt heiß...
Ohne HU von einer deutschen HU-Stelle brauchst du bei der Zulassungsstelle nicht auftauchen. Es werden auch sehr unangenehme Fragen bei der Zulassungsstelle kommen, für die es keine richtige Antwort geben wird.
Auch Zollrechtlich (sowohl EU, als auch am aktuellen Standort des Fahrzeugs) ist das ein nicht unproblematischer Fall.
Und zum "nicht ganz legal". Also ich persönlich weiss nicht so recht, ob ich mich für so ein Schnäppchen strafbar machen möchte... eher nicht. Das Ganze ist auch nicht mehr "halbseiden", es ist illegal.
Der einzige Tipp, den ich dir hier geben kann, der im Einklang mit den Forenregeln ist: Lass es, such dir ein Fahrzeug mit südafrikanischer Zulassung, welches in Südafrika steht.