Fahrzeug biegt rechts ab, hat Radfahrer Vorrang?
Guten Morgen liebe Forenleser!!
Versuche schon seit ein paar Stunden zu folgendem rein hypothetischen Sachverhalt eine Lösung zu finden:
Wie auf der anliegenden Skizze zu sehen befindet sich das blaue Auto auf einer Straße in einem Wohngebiet (also ohne gestrichelte Linien, welche Spuren trennen, was für die Skizze aber nicht ohne Linien ging), wo überall Rechts-vor-Links gilt.
Das blaue Auto möchte nach rechts abbiegen in eine enge Straße, auf der rechtsseitig Fahrzeuge parken. Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.
Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht, um in die Straße, in welche er einbiegen möchte, einzufahren.
Es handelt sich um einen normalen Gehweg und das 7 jährige Kind möchte die Straße, auf der sich das blaue Auto befindet, überqueren und die Fahrt auf dem Gehweg auf der anderen Seite fortsetzen. Es existiert kein Fußgängerüberweg (d.h. kein Zeichen 293 StVO vorhanden).
Das Kind übersieht das blaue Auto und fährt in das stehende Auto rein, auch weil die Bremsen des Fahrrads des 7 jährigen Kindes ohne Funktion sind.
Fragen:
(A) Hat das 7 jährige Kind auf dem roten Fahrrad Vorrang vor dem blauen Auto?
(B) Ist in dieser Konstellation von einem Verstoß "Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG auszugehen?
(C) Da das Fahrrad des Kindes über keine funktionierenden Bremsen verfügt: Kann von einem Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ausgegangen werden? Ausgehend davon, dass diese ihr Kind darüber belehren, nicht mit einem Fahrrad ohne funktionierende Bremsen zu fahren.
Was ist die Meinung der Forenexperten?
Danke Euch und schönen Tag noch!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.
"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:
Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§
Zitat aus:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php
97 Antworten
Viel wird davon abhängen wie lang das Fahrzeug gestanden hat. Falls diese Schilderung eine Tatsache ist, berichte bitte vom Ausgang!
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 11. März 2016 um 10:46:07 Uhr:
Viel wird davon abhängen wie lang das Fahrzeug gestanden hat. Falls diese Schilderung eine Tatsache ist, berichte bitte vom Ausgang!
Ist eine Tatsache, werde berichten...
Es sind viele Argumente genannt worden, aber vor Gericht ist es immer eine Abwägung und Zusammenfassung die der Richter anwenden muss.
Hypothetisch:
Dem Fahrer macht eine Beule nichts aus, weil es ein altes Auto Gebrauchsgegenstand ist, die Optik egal. Er hat sich fürchterlich erschrocken, aber dem Kind ist nichts passiert, es steigt auf und fährt weiter. NUR rein hypothetisch. Das ist Variante d) und alle sind glücklich, "nichts" ist passiert.
Wäre das Kind schwer verletzt, glaube ich wäre es für die Genesung sogar sinnvoll, wenn der Autofahrer maximal haften muss (wie war das? keine Schuld vorhanden, aber Gefährdungshaftung), also seine Haftpflichtersicherung für die Kosten aufkommt. Hochstufung, na und? Wenn dem Kind dafür die bestmögliche Versorgung zuteil wird.
PS:
Ja, diese beiden Möglichkeiten beantworten die Frage nicht, aber es könnte doch so einfach sein. Schwierig wird´s freilich immer, wenn jemand einen Schaden findet und beglichen haben will, ein anderer sich aber querstellt. Leider menschlich (wo´s ums Geld geht, hört die Menschlichkeit auf).
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Klar wüscht man keinem eine schwere Verletzung und wenn es doch passiert eine gute Absicherung! Nur werden Versicherungen immer bemüht sein nicht zu zahlen bzw. so wenig wie möglich.
Ist immer schwierig sobald Kinder involviert sind.
Laut gesunden Menschenverstand hätte das (offentlich ja "ganz besondere", aber dafür kann es ja nichts) Kind volle Schuld, aber das würde ja voraussetzen, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben.
Also: 100% Schuld für dich.
Zitat:
@HTC schrieb am 11. März 2016 um 08:45:22 Uhr:
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 11. März 2016 um 07:58:35 Uhr:
Das trifft bei Kindern, die die Fahrbahn garnicht benutzen müssen, so nicht zu.
Ich zittiere:
"Wo müssen Kinder fahren?
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(...) Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."
Okay. Die spezielle Regel beim Überqueren für Kinder, die auf dem Gehweg fahren, war mir nicht gegenwärtig.
Zitat:
@HTC schrieb am 11. März 2016 um 08:45:22 Uhr:
Eine Ausnahmeregelung, die von der Richtungsbindung bei Benutzung der Fahrradwege entbindet habe ich nicht gefunden. Wo soll das genau geregelt sein? Bin neugierig, meine Kleine wird auch in dem Alter kommen, da will ich wissen was ich Ihr zu sagen habe...
Die gibts auch so nicht. Der Punkt ist ein anderer: StVO § 2 Abs 1 sagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen haben (und zwar jew. rechts). Kinder dürfen den Fussweg befahren, wie du ja auch verlinkt hast. Ergo sind sie von § 2 Abs 1 ausgenommen. Für Radwege gibts eine eigene Regelung (2 Ziffer 4), welche jedoch für Kinder auf dem Gehweg nicht zum Tragen kommt.
Mal unabhängig von den ganzen Antworten hier.
Aber ich sehe keinen Unterschied ob der PKW nun rechts oder links abbiegt oder gerade aus fährt.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 11. März 2016 um 21:21:59 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 11. März 2016 um 08:45:22 Uhr:
Ich zittiere:
"Wo müssen Kinder fahren?
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(...) Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."
Okay. Die spezielle Regel beim Überqueren für Kinder, die auf dem Gehweg fahren, war mir nicht gegenwärtig.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 11. März 2016 um 21:21:59 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 11. März 2016 um 08:45:22 Uhr:
Eine Ausnahmeregelung, die von der Richtungsbindung bei Benutzung der Fahrradwege entbindet habe ich nicht gefunden. Wo soll das genau geregelt sein? Bin neugierig, meine Kleine wird auch in dem Alter kommen, da will ich wissen was ich Ihr zu sagen habe...
Die gibts auch so nicht. Der Punkt ist ein anderer: StVO § 2 Abs 1 sagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen haben (und zwar jew. rechts). Kinder dürfen den Fussweg befahren, wie du ja auch verlinkt hast. Ergo sind sie von § 2 Abs 1 ausgenommen. Für Radwege gibts eine eigene Regelung (2 Ziffer 4), welche jedoch für Kinder auf dem Gehweg nicht zum Tragen kommt.
Vielen Dank für die Erläuterung. Nun hab ichs kapiert, hab das mit dem Gehweg überlesen...
HTC
Zitat:
@towe96 schrieb am 11. März 2016 um 20:24:21 Uhr:
Laut gesunden Menschenverstand hätte das (offentlich ja "ganz besondere", aber dafür kann es ja nichts) Kind volle Schuld, aber das würde ja voraussetzen, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben.Also: 100% Schuld für dich.
So einen Bullshit!
Wir alle waren mal Kinder und haben "Privilegien" genossen, eben weil wir klein und dumm waren. Was das mit einem Rechtsstaat zu tun haben soll versteh ich nicht...
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 11. März 2016 um 08:49:16 Uhr:Hier geht es aber rein um Verkehrsrecht! Und da haben sich beide Parteien teilweise falsch verhalten.
Das Falschverhalten liegt beim Autofahrer, dessen Erwartungen an das Verhalten eines Kindes offenbar viel zu hoch ist. Zudem gilt doch wohl (noch), daß man in Wohngebieten überall und zu fast jeder Nicht-Kinder-Schlafenszeit mit Kindern zu rechnen hat und auch damit, daß sie sich evtl. nicht so verhalten, wie man es von einem Erwachsenen gewohnt ist. Zudem wäre es verwunderlich, wenn ein Wohngebiet nicht mindestens als 30er Zone ausgewiesen ist.
Vollkommen richtig, allerdings könnte (wie gesagt könnte) man dem Kind ankreiden, daß es nicht beim Überqueren abgestiegen ist. Es wird entweder so wie Wauhoo geschrieben hat alles dem Fahrer zugeschoben oder wenn der Fahrer gegen die Entscheidung der Polizei klagt vor Gericht nach Ermessen des Richters entschieden.
So oder so, der Fahrer hat ziemlich schlechte Karten, am Besten beraten wäre er, wenn er sich mit den Eltern des Kindes zusammensetzt und das so wie hier im Forum bespricht, den Schaden außergerichtlich klärt und die Polizeiliche Strafe einfach akzeptiert (Ich gehe davon aus, daß Polizei gerufen wurde und der Fahrer eine Geldstrafe bekam).
HTC
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 12. März 2016 um 08:35:11 Uhr:
Das Falschverhalten liegt beim Autofahrer, dessen Erwartungen an das Verhalten eines Kindes offenbar viel zu hoch ist.
Nein, nicht unbedingt.
Wenn das Fahrzeug schon länger stand und das Kind dann in das Auto gefahren ist, kann man dem Fahrer wohl kaum eine Schuld zuweisen, denn, dass ein Autofahrer nicht in Zukunft schauen kann, kann man ihm wohl kaum vorwerfen.
Das mit der Standdauer ist ja hier schon mehrmals angesprochen worden, aber der TE will sich anscheinend zu diesem Punkt nicht äußern, wie lange er nun vor dem Unfall an der Kreuzung gestanden hat. 🙁
Das Ganze hat natürlich nichts mit der Haftungsfrage zu tun, denn Kinder unter einem gewissen Alter haften halt nicht, es sei denn die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt.
Kommen wir noch zu einem weiteren Punkt. Der Unfall ist ja nur deshalb passiert, weil das Kind aufgrund der defekten Bremsen des Fahrrads nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Die Verantwortung eines verkehrstüchtigen Fahrrads liegt aber nicht beim Kind sondern bei den Eltern. Wären die Eltern ihrer Verantwortung nachgekommen und wären die Bremsen in Ordnung gewesen, so hätte das Kind rechtzeitig anhalten können. Somit kann der TE durchaus versuchen, seinen Schaden bei den Eltern einzufordern. Allerdings werden die Eltern wohl behaupten, dass sie dem Kind verboten haben, das Fahrrad zu nutzen, weil es erst repariert werde muss und das Kind sich das Fahrrad trotzdem genommen hat.
Gruß
Uwe
Zitat:
@HTC schrieb am 12. März 2016 um 02:51:09 Uhr:
So einen Bullshit!Wir alle waren mal Kinder und haben "Privilegien" genossen, eben weil wir klein und dumm waren. Was das mit einem Rechtsstaat zu tun haben soll versteh ich nicht...
HTC
Selber Bullshit.
Gegen stehende Autos zu fahren ist kein "Privileg", sondern einfach nur dämlich.
Was hattest du denn für ne Kindheit?
Zitat:
@towe96 schrieb am 12. März 2016 um 09:45:41 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 12. März 2016 um 02:51:09 Uhr:
So einen Bullshit!Wir alle waren mal Kinder und haben "Privilegien" genossen, eben weil wir klein und dumm waren. Was das mit einem Rechtsstaat zu tun haben soll versteh ich nicht...
HTC
Selber Bullshit.
Gegen stehende Autos zu fahren ist kein "Privileg", sondern einfach nur dämlich.
Was hattest du denn für ne Kindheit?
Man kann schon ne Stunde rumstehen, oder gerad mal ne Sekunde.
Und ich tippe mal auf Letzteres. Vermute mal der Tretersteller hat sich, trotz versperrter Sicht nach rechts, bis zum Stillstand rangebremst, statt sich ranzutasten.
Wäre das Kind zu diesem Zeitpunkt schon näher am Kreuzungsbereich, hätten ihm dann auch funktionierende Bremsen nichts genutzt.
An unübersichtlichen Stellen fährt man schlichtweg langsam heran und nicht einfach bis zur der Stelle, wo man anhalten muss, durch.