Fahrzeug ausschlachten / Entsorgen / Rechtliches

Hallo zusammen!

Mein Thema passt zwar nicht so richtig zu Versicherungen, ich wusste aber nicht wo ich das sonst einstellen soll. Es geht um folgenden Fall.

Was habe ich rechtlich zu beachten, wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe, um es auszuschlachten? Wie genau funktioniert das mit der (endgültigen) Außerbetriebsetzung? Muss ich bei der Zulassungsstelle einen Entsorgungsnachweiß einreichen?

Was geschieht, wenn ich das Auto z.B. einfach ausschlachte, die Teile alle verkaufe, verbaue oder was auch immer, so dass von dem Auto nichts mehr übrig bleibt. Letztendlich weiß ja niemand was ich mit dem Fahrzeug gemacht habe - oder fragt die Zulassungsstelle nach einer gewissen Zeit nach?

Mache ich mich strafbar, falls ich dann keinen Verwertungsnachweis vorlegen kann?

Ich freue mich über jede Hilfe zu dem Thema, gerne auch mit Link / § zum aktuellen Gesetzestext, sowie persönliche Erfahrungen.

Vielen Dank und Gruss

Steve

Beste Antwort im Thema

Wenn durch die Betriebstoffe keine Gefahr, für Wasser, Boden, Luft besteht, weil sie ordnungsgemäß gesammelt und gegen Nachweis entsorgt wurden, kann jedes Teil ausgebaut, gelagert und verkauft werden.
Für die von Gummi, Kunststoff und von Kabelresten befreite Rohkarosse gibt es bares Geld und einen Entsorgungsnachweis vom Stahl/Schrotthandel.

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Zitat:

Original geschrieben von TomTomGo85


Meine Frage ist nun, ob ich soetwas überhaupt machen darf?

ansprechpartner ist die für dich zuständige gewerbeaufsicht...

Solange es sich um einen Eratzteilhandel handelt, spricht abwasserrechtlich nichts dagegen, da es sich nicht um eine gewerbliche Entsorgungung von Schrottfahrzeugen bzw. Recycling von Rohstoffen handelt.
Wenn mit den anfallenden Flüssigkeiten ordnungsgemäß umgegangen wird und sie nicht per Kaltreiniger in den Boden oder ins Abwasser gespült werden, droht auch kein Ärger.
Nimm zum Binden von Ölklecksen Katzenstreu oder das gleiche in teuer, als Ölbindemittel und entsorge es anschliessend als ölhaltige Abfälle.
Das erspart reichlich Ärger bei unangemeldetem Besuch der Stadtentwässerung und oder des Ordnungsamtes.

Ersteinmal vielen Dank für die raschen Antworten!

@ Dr. A.Mok. Ich habe mir mein kleines Nebengewerbe mit viel Mühe und Geld in den letzten 3 Jahren aufgebaut. Sollte ich mich jetzt beim zuständigen Amt informieren, werden die mir vielleicht einen Riegel davor schieben. Im Sinne von " schlafende Hunde soll man nicht wecken ", wollte ich mich ersteinmal im Forum etwas informieren.

Hartgummifelge macht mir etwas Hoffnung. Hast du schon selber Besuch von diversen Behörden gehabt, oder woher kommt dein Wissen über die Vorschriften und Auflagen. Selbst der Schrotthändler meines Vertrauens ( habe selber 8 Jahre dort geschufftet ) kann mir keine plausiblen Antwortetn geben. Er ist feste der Meinung das ich in meiner Halle keine Autos zerlegen darf. Wegen den vielen Vorschriften und Umweltbestimmungen.

Sollte ich mal unerwartet Besuch von den Behörden bekommen, muss ich dann direkt eine saftige Strafe zahlen, oder wird man erst abgemahnt?

Dieses Thema macht mir echt das Leben schwer......

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 1. August 2013 um 07:24:23 Uhr:



Gruß Tobias

Sollte sich der Samstags-Bimmler nicht über das Metall freuen?

Der braucht doch für die Annahme von Metall keine "Zertifizierung".

Evtl. bekommt man selbst noch ein paar Euro für das Gewicht.

Zerlegen kann man das Fahrgestell ja wohl leicht daheim mit dem Trennschneider.
Dann passt es sogar ins Auto.

Oder jemand kauft das bei ebay inkl. Papieren angebotene Fahrgestell.

Was kann man bei eBay und Co. denn nicht an Teilen verkaufen (rethorische Frage)?
Sofort weg und leicht zu verkaufen sind alle Türen.
Kotflügel, Motor etc. dann im Weiteren. Reifen mit Felgen.

Zitat:

@Hartgummifelge schrieb am 2. August 2013 um 18:26:55 Uhr:


Sollte die Nummer nicht vohanden sein, gibt es Stress mit der Kripo, da noch vor Ort dem Verdacht des Diebstahls oder Unterschlagung nachgegangen wird.

Könnte man es darauf nicht absichtlich ankommen lassen?

Ich meine mit Vorsatz, um die ein wenig zu ärgern/beschäftigen.

Es ist doch an denen etwas illegales nachzuweisen?

Dürfen die deshalb Durchsuchungen durchführen?

Klar, wir sind hier im "Bundesregime Deutschland", legendär für leicht durchgeführte illegale Durchsuchungen, die Bürger anderer Länder schockieren würden ("was in Deutschland möglich ist"😉, aber eigentlich sehe ich da noch keinen Grund.

Ein Ato ist keine Schusswaffe. Es ist nicht verboten die Nummer bei einem Rahmen zu entfernen.

Und man hat auch das Recht, dies ohne Grund und Not zu machen.

So wie ich auch das Recht habe dauernd im eigenen Auto gut sichtbar leere Kanister mit dem Aufdruck "Wasserstoffperoxid", "Salzsäure" und "Aceton" liegen zu haben.
Oder volle Flaschen/Pakete aus dem Einzelhandel mit Salzsäure (Bauhaus) und einem schwefelbasierten Pflanzenschutzmittel (Gartenabteilung).

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