ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug aus DE länger in England fahren

Fahrzeug aus DE länger in England fahren

Themenstarteram 19. November 2018 um 16:19

Hallo,

da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.

Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?

Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.

Vielleicht weiß jemand ob man die Scheinwerfer einfach umstellen kann, habe einen BMW 5er 535i Active Hybrid mit Xenon.

Danke für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 17:19:23 Uhr:

Hallo,

da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.

Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?

Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.

...

Danke für eure Hilfe :)

Dein Plan mit den 2x 6 Monaten dürfte vermutlich nicht aufgehen, zumindest wenn es so ist, wie in einigen anderen europäischen Ländern. Es interessiert nicht, wielange das Auto dort ist, sondern wielange Du dort gemeldet bist. Nach einer gewissen Zeit darfst Du nur noch ein in GB zugelassenes Fahrzeug fahren.

Btw, Belfast liegt in Nordirland, nicht in England.:)

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Irisches Konsulat mal anschreiben oder anrufen, und einfach da mal nachfragen. Beim Schreiben bekommste auch vielleicht schriftlich verwertbare Antwort, oder sogar mal nach einer Sondergenemigung fragen.

Und was hat das irische Konsulat mit Belfast am Hut?

Richtig, aber Steuerpflicht.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 19. November 2018 um 21:08:12 Uhr:

Zitat:

@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 19:26:23 Uhr:

 

Fahrzeug ist aber nicht auf meinen Namen gemeldet bzw. melde es vor meiner Ausreise um, bin ja nur Fahrer und nicht Halter und sind zwei verschiedene Fahrzeuge. Sollte doch gehen?

Zumindest in NL und für Nichtdeutsche gleichermassen in D geht das nicht. Und ich vermute stark, dass das in UK ähnlich ist. Dann wäre es so, wenn Du in UK Deinen ständigen Wohnsitz hast, darfst du nach einer kurzen Frist in UK auch nur noch Autos fahren, die dort zugelassen sind. Wer der Halter ist, ist egal. Wielange das Auto dort ist, ist auch egal. Entscheidend ist Dein Wohnsitz.

Du kannst es auch darauf ankommen lassen, und mit deutschen Kennzeichen dort rumfahren. Ist dann ein Steuervergehen und wie das in UK bestraft wird, weiss ich nicht. Wie hoch die Gefahr ist, dass das auffällt, kann ich auch nicht beurteilen.

Ich bin übrigens 3 Jahre im Ausland mit deutschen Kennzeichen herumgefahren. Wäre dort, wo ich war, bei der hohen Anzahl ausländischer Kennzeichen wahrscheinlich nur bei einem Unfall aufgefallen, zumal das Auto die meiste Zeit in der Garage stand. Aber die Kosten beim erwischt werden wären mehrere tausend Euro gewesen.

Und wie sieht es mit den polnischen Autos hier aus? Jede zweite polnische PKW wird von Inländern gefahren. Aber hier macht man nichts. Man schafft lieber eine Maut an. Wenn ich an einem ausländischen PKW eine grüne Plakette sehe, dürfte er ein KFZ-Steuerverstoß sein.

Hier wird viel zusammenfabuliert. Keiner kennt das britische KFZ-Steuerrecht. Da hilft nur eine Nachfrage bei der britischen Botschaft. Da bekommt man eine Aussage, auf die man sich berufen kann.

peso

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 19. November 2018 um 18:55:08 Uhr:

Zitat:

@kinghomer22 schrieb am 19. November 2018 um 17:19:23 Uhr:

Hallo,

da ich ab Januar für ein Jahr in Belfast bin suche ich aktuell eine Lösung meinen BMW dort zu fahren.

Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es nur 6 Monate erlaubt ein KFZ welches in Deutschland angemeldet ist in England zu fahren, kann dies jemand bestätigen?

Wenn dies so stimm wäre mein Plan gewesen von Anfang bis Mitte 2019 mein aktuelles Fahrzeug dort zu bewegen, danach zurück nach Deutschland und mein neues Auto abzuholen und wieder hoch zu fahren für die letzten 6 Monate.

...

Danke für eure Hilfe :)

Dein Plan mit den 2x 6 Monaten dürfte vermutlich nicht aufgehen, zumindest wenn es so ist, wie in einigen anderen europäischen Ländern. Es interessiert nicht, wielange das Auto dort ist, sondern wielange Du dort gemeldet bist. Nach einer gewissen Zeit darfst Du nur noch ein in GB zugelassenes Fahrzeug fahren.

Btw, Belfast liegt in Nordirland, nicht in England.:)

Das ist doch reine Kaffeesatzleserei. Erst einmal darf mal sich als Tourist für x Monate in einen anderen Land aufhalten. Wenn man dort seinen Lebensmittelpunkt einrichtet gelten ganz andere Regeln.

peso

Um die Kaffeesatzleserei zu beenden:

Als Tourist darf man maximal 6 Monate innerhalb von 12 Monaten mit einem nicht in UK zugelassenen Fahrzeug dort fahren. Als Resident muss man sein Fahtzeug sofort dort registrieren lassen.

https://www.gov.uk/importing-vehicles-into-the-uk

https://www.gov.uk/importing-vehicles-into-the-uk/temporary-imports

Zitat:

@lex-golf schrieb am 20. November 2018 um 06:52:37 Uhr:

Als Ferienbesucher geht der EU Führerschein problemlos. Aber nicht wenn man dort arbeitet und gemeldet ist.

Da sagt die offizielle Auskunft der zuständigen Behörde aber was anderes. ;)

Doch, die Aussage von lex-golf ist fast richtig. Als Tourist reicht der EU Führerschein, als Resident reicht der EU Führerschein bis maximal 3 Jahre. EDIT: mindestens 3 Jahre oder bis zum 70. Lebensjahr.

https://www.gov.uk/driving-nongb-licence/y/a-visitor-to-great-britain/northern-ireland-european-union-or-european-economic-area

Dann machs wie Du denkst. In Nottingham gings in meinem Fall nicht. Wales, Scottland und Northern-Ireland mögen anders sein. War allerdings 1998-1999

Ich habe 2003 kurz nach dem Studium knapp 2, 5 Jahre in UK gearbeitet und bin dort mit meinem, in Deutschland zugelassenen Auto rumgefahren.

Das einzige, was passiert ist, war, daß ich nie Tickets fürs Falschparken oder zu schnell Fahren erhalten habe ;)

Zugelassen war das Fahrzeug auf meinen Vater.

Meinen ersten Wohnsitz hatte ich aber weiterhin in Deutschland ... Wohnung in meinem Elternhaus.

Du mußt nur aufpassen bzgl. TÜV ... als ich zurückkehrte, war der TÜV fast 2 Jahre abgelaufen und ich habe das erst gemerkt, als mir das ein Freund zu Hause gezeigt hatte :D

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 20. November 2018 um 19:46:43 Uhr:

Doch, die Aussage von lex-golf ist fast richtig. Als Tourist reicht der EU Führerschein, als Resident reicht der EU Führerschein bis maximal 3 Jahre. EDIT: mindestens 3 Jahre oder bis zum 70. Lebensjahr.

https://www.gov.uk/driving-nongb-licence/y/a-visitor-to-great-britain/northern-ireland-european-union-or-european-economic-area

Ich versteh deinen edit nicht.

Steht doch beides so nicht da.

 

Der Führerschein aus einem anderen EU Land gilt vollumfänglich, muss nicht alle zehn Jahre verlängert werden und ab 70 Jahren gibt es dann je nach Kategorie die regelmäßigen Überprüfung.

 

Übrigens muss auch ein in Deutschland lebender Spanier seinen spanischen Führerschein nicht gegen einen deutschen umtauschen.

Zitat:

@lex-golf schrieb am 20. November 2018 um 19:50:55 Uhr:

Dann machs wie Du denkst. In Nottingham gings in meinem Fall nicht. Wales, Scottland und Northern-Ireland mögen anders sein. War allerdings 1998-1999

Lustig. Ich wohne 20min von Nottingham entfernt.

 

Und ja es ist heute 2018 und ganze zwanzig Jahre später schlicht anders. Da hat die EU halt nach und nach Gesetze und Regeln erarbeitet die so einiges vereinfachen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 20. November 2018 um 20:04:28 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 20. November 2018 um 19:46:43 Uhr:

Doch, die Aussage von lex-golf ist fast richtig. Als Tourist reicht der EU Führerschein, als Resident reicht der EU Führerschein bis maximal 3 Jahre. EDIT: mindestens 3 Jahre oder bis zum 70. Lebensjahr.

https://www.gov.uk/driving-nongb-licence/y/a-visitor-to-great-britain/northern-ireland-european-union-or-european-economic-area

Ich versteh deinen edit nicht.

Steht doch beides so nicht da.

Der Führerschein aus einem anderen EU Land gilt vollumfänglich, muss nicht alle zehn Jahre verlängert werden und ab 70 Jahren gibt es dann je nach Kategorie die regelmäßigen Überprüfung.

Übrigens muss auch ein in Deutschland lebender Spanier seinen spanischen Führerschein nicht gegen einen deutschen umtauschen.

Sorry, Ich hatte das erst falsch gelesen. So wie ich es jetzt verstanden habe gilt er bis zum 70. Lebensjahr oder 3 Jahre, wenn man bei Einreise schon älter als 67 ist. Danach regelmässige Überprüfung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug aus DE länger in England fahren