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Fahrzeug auf die Firma leasen oder finanzieren + hauptsächlich privat nutzen

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 17:43

Hallo zusammen,

nachdem mein Leasing Fahrzeug (A3) demnächst ausläuft, bin ich am Überlegen was ich zukünftig mache.

Bisher zahle ich eine mtl. Rate von 350,-€ (bei einer Anzahlung von 6000,-€), das gleiche kommt in etwa mtl. an Benzin hinzu und das bei gerademal ca. 1500km mtl. Fahrleistung.

Ich fahre zu 95% nur Kurzstrecke zum Kunden, habe mein Büro im Haus, also kein Arbeitsweg und nutze das Fahrzeug vielleicht 10-20% im Monat geschäftlich. Der Rest ist für private Zwecke.

Bisher lief der Leasingvertrag auf mich privat, da ich damals noch keine eigene Firma hatte.

Inzwischen bin ich selbstständig (1 Mann IT Betrieb mit Büro im Eigenheim) und da würde es sicher Sinn machen, das Fahrzeug auf die Firma zu kaufen, oder? Fartenbuch schreibe ich jetzt auch schon. Wäre also danach auch kein Problem und ist bei mir eh überschaubar.

Was für ein Fahrzeug es zukünftig werden soll steht noch in den Sternen. Ich will diesmal etwas zweckmässigeres, als einen über 200PS starken Flitzer, der auch im Schnitt unter 10 Liter Verbrauch gefahren werden kann.

Gibt es spezielle Fahrzeuge, die besonders günstig und interessant für Selbstständige als Leasing etc. sind?

Es kann diesmal gerne auch ein Jahreswagen etc. sein.

Wenn ich mir überlege, was ein Neuwagen an Wertverlust hat, kriegt man sicher für einen guten Gebrauchten wesentlich bessere Angebote...

Vielleicht könnt ihr mir ein wenig Licht ins Dunkel bringen und mir bei der zukünftigen Entscheidung Auto helfen.

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Die 1% Regelung gilt nur, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird.

Wenn du sowieso einen Steueberater hast, dann frag den und hole dir nicht Halbwissen aus irgendwelchen Internetforen.

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am 1. Februar 2012 um 18:49

auf die Firma leasen , da kannst du auf jedenfall ein geileren Wagen fahren.

Suche hier im Forum nach "Gewillkürtes Betriebsvermögen", da habe ich es ausführlich erklärt.

Die steuerliche Auswirkung in Abhängigkeit von Privatfahrten zu Betriebsfahrten, Neu- oder Gebrauchtfahrzeug etc. kannst du hier nachrechnen: www.steudat.de/tools/kfz-ar.php

Zitat:

Original geschrieben von Bishuhur

auf die Firma leasen , da kannst du auf jedenfall ein geileren Wagen fahren.

ach so:rolleyes:

Auf jeden Fall sind die gewerblichen Konditionen bei (fast) allen Herstellern - vor allem im Leasing - günstiger, als die privaten. Für die gewerblichen Konditionen spielt es auch keine Rolle, ob das Auto tatsächlich betrieblich genutzt wird. Entscheidend ist das Vorliegen eines Gewerbenachweises und Zulassung auf den Inhaber des Gewerbes.

Da ich selber viel Erfahrung im gewerblichen Verkauf habe (in meinem Fall Renault - und nicht nur Transporter sondern auch PKW aller Art), kann ich gerne ein paar Tips geben. Entweder hier im Forum oder auch per PN.

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 19:48

Hallo zusammen,

erstmal Danke, dass in so kurzer Zeit gleich soviel brauchbare Antworten kamen.

Habe mir das Steuerliche mal durchgelesen und blicke da überhaupt nicht durch. Ich denke mein Steuerberater muss das Ganze nochmal im Detail mit mir durchgehen, was sich rechnet und was nicht.

Warum das in Deutschland auch immer so komplex sein muss, da blickt doch kein Mensch mehr durch...

Jedenfalls möchte ich möglichst wenig anzahlen und trotzdem eine möglichst humane monatliche Rate haben.

So ähnlich wie beim Audi jetzt.

Da habe ich 6000,-€ anbezahlt (jetz möchte ich maximal die Hälfte anzahlen) und die Rate inkl. Steuer, Versicherung, Car Life Care etc. beträgt monatlich 350,-€ bei einem Neuwagen Endpreis von knapp 45 000,-€ (ich weiss, die Karre hat viele Extras) bei 3 jährigem Leasing und 15tkm mtl. Fahrleistung.

Ich denke, wenn ich ein Fahrzeug, welches einen Endpreis von ~30-35 000,-€ hat und ich 2-3000,-€ anzahle, dann müsste ich doch mit einer mtl. Rate um die 250,-€ inkl. allem hinkommen?

Und wäre es somit nicht in jedemfall besser es auf die Firma zu leasen bzw. zu finanzieren, da in jedem Fall die Vorsteuer abgezogen bzw. positiv auf die Gewinnversteuerung angerechnet wird?

So wie AutoMensch schreibt, könnte ich mir das gut vorstellen.

Auto und Gewerbe läuft auf mich (ist eine GmbH, falls das eine Rolle spielt). Bin da ja quasi Angesteller meiner eigenen Firma, der sich monatlich ein Gehalt zahlt. Ich weiss nicht, in wie fern dies berücksichtigt werden muss...

Die Frage bei mir wird sein, 1% Regelung oder nicht?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 19:50

Doppelpost

Zitat:

Original geschrieben von Gery78

Die Frage bei mir wird sein, 1% Regelung oder nicht?

Wenn das Auto nicht auf die GmbH sondern auf Dich zugelassen wird (bei meiner Marke ist es möglich, die Gewerbekonditionen auch für den Inhaber einer GmbH zu ermöglichen), kann das Auto privat genutzt werden ohne Meldung auf die firma. Wird das Auto allerdings auf die GmbH angemeldet, kommt man um eine korrekte Buchführung inkl. Fahrtenbuch oder 1%-Regelung nicht herum, kann aber dafür die Kosten entsprechend absetzen. Hier sollte allein die persönliche Liquidität und der administrative Aufwand ins Verhältnis gesetzt werden, um eine Entscheidung zu treffen. Ein guter Steuerberater wird das gut auseinanderklambüsern.

Gruß, Wolf.

Die 1% Regelung gilt nur, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird.

Wenn du sowieso einen Steueberater hast, dann frag den und hole dir nicht Halbwissen aus irgendwelchen Internetforen.

Zitat:

Original geschrieben von Bishuhur

auf die Firma leasen , da kannst du auf jedenfall ein geileren Wagen fahren.

Dem TE kommt es auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis an, nicht auf die Geilheit des Fahrzeuges.

Habe gerade erst gelesen, dass es hier um eine GmbH geht.

Dann kommt auf jeden Fall die 1% Regelung zur Anwendung, Näheres beim Steuerberater. Und vergiss dann den ganzen Kram mit dem gewillkürten Betriebsvermögen.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Habe gerade erst gelesen, dass es hier um eine GmbH geht.

Dann kommt auf jeden Fall die 1% Regelung zur Anwendung,

Das stimmt nicht, Du kannst jederzeit zwischen 1% und Fahrtenbuch wählen. Diese Wahl gilt dann für mindestens ein Jahr; erst danach kannst Du das "Modell" wieder wechseln.

Da der TE aber das Auto überwiegend privat fahren möchte, ist auf jeden Fall die 1%-Regelung vorzuziehen.

Man sollte aber dennoch beachten, daß das BMF die Steuervorschriften für Firmenwagen erheblich verschärft hat (BMF-Schreiben vom 18. November 2009, Aktenzeichen: IV C 6 - S 2177/07/10004).

Die neuen Regeln für Geschäftswagen betreffen alle Selbstständigen, also Einzelunternehmer, Freiberufler, Landwirte sowie Gesellschafter einer KG, OHG oder GbR.

Danach dürfen Selbstständige ihre privaten Fahrten nur dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern und sämtliche Kfz-Kosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Firmenwagen zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Sie müssen ihn also zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen.

Die neuen Regeln gelten nicht für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen laut Arbeitsvertrags auch privat nutzen dürfen und den damit verbundenen geldwerten Vorteil versteuern. GmbH-Geschäftsführer zählen steuerrechtlich zu den Arbeitnehmern und sind deshalb ebenfalls nicht betroffen.

Ja, Fahrtenbuch ist schon möglich. Ich habe allerdings in knapp 30 Jahren im Beruf nur ein bis zwei Fahrtenbücher gesehen, die einer genauenÜberprüfung standgehalten hätten.

 

Und genau wegen deiner letzten beiden Absätze hatte ich da geschrieben, dass im vorliegenden Fall die 1% Regel ( oder Fahrtenbuch ) greift, weil der Themenstarter nicht der Unternehmer ist - sondern die GmbH - und somit der ganz Schmarrn mit dem notwendigen bzw. gewillkürtem Betriebsvermögen hier nicht greift.

 

Genau genommen greift er doch, aber der Unternehmer (die GmbH) nutzt es zu 100% betrieblich, sie stellt das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer zur Verfügung.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ja, Fahrtenbuch ist schon möglich. Ich habe allerdings in knapp 30 Jahren im Beruf nur ein bis zwei Fahrtenbücher gesehen, die einer genauenÜberprüfung standgehalten hätten.

Hallo Nr. 5,

wir haben seit 1998 elektronische FB der Firma Travelcontrol in unseren Autos und bei - bisher zwei - Lohnsteueraussenpruefungen NIE Probleme mit der Abrechnung gehabt. Die FB sind von den FA anerkannt und TUEV-zertifiziert.

Grundsaetzlich wird ja bei den Pruefungen nur die Plausibilitaet anhand der Rechnungen und KM-Staende auf den Inspektions- / Reparaturrechnungen geprueft. Wenn da jedoch mal was nicht stimmen sollte, krempeln sie das ganze FB um.

Schlimmstenfalls heisst es dann...

- keine Anerkennung

- 1% Regelung

Das waere bei meinem Fahrzeug der Super-GAU, deswegen achte ich PENIBELST darauf, dass die Eintraege immer mit den Rechnungen uebereinstimmen.

Wenn der Arbeitnehmer / Unternehmer weiß was auf dem Spiel steht und auch bereit ist das Fahrtenbuch penibel zu führen, dann kann es sich wirklich lohnen. Bei elektronischen Fahrtenbüchern ist es ja auch viel einfacher, als bei den handgeschriebenen.

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand - für die Handgeschriebenen Fahrtenbücher - tatsächlich lohnt.

Ich fahre z.B. wöchentlich 650Km von einem Betrieb zum anderen und bringe 2* die Woche meine Jungs zum Sport und hole sie ab. Alleine diese beiden Fahrten machen schon kann 6% der Gesamtfahrstrecken aus. Wenn dann noch ein/zwei private Besorgungen / Wochenenden und 1 Kurzurlaub dazu kommen, dann bin ich ganz schnell bei 10% oder sogar drüber. Und um dann evtl. im Monat 50 Euro Steuern zu sparen ( ich habe es mal grob duchgerechnet), da ist mir der Aufwand mit dem Fahrtenbuch einfach zu lästig.

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