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Fahrzeug auf ausländischen Kennzeichen

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 18:44

Moin.

ich weiß, dass dieses Thema schon öfter hier durchgenommen wurde, aber es konnte nie geklärt werden, ob das legal ist oder nicht. Deswegen habe ich mich mit diesem Thema etwas ausführlich auseinander gesetzt und musste feststellen, dass es keine Steuerhinterziehung ist, wie es hier im Forum oft genannt wurde.

Ich erkläre es euch an dem Beispiel Polen. Bevor Polen in die EU eingetreten ist, durfte ein Inländer nur ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen führen, wenn er es beim Finanzamt gemeldet hat. Durch das melden beim Finanzamt musste er ab dem Tag, an dem der die Grenze nach Deutschland überschritten hatte, Steuern für das Fahrzeug zahlen. Es war Steuerfrei, wenn der ausländische Fahrzeughalter sich mit im Fahrzeug befand. So war es vor dem beitritt. Jetzt ist es so, dass die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für PKW und Anhänger durch eine Veilzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert wurde, die nach § 15 I Nr.7 KraftStG mit allen EU Staaten vereinbart worden ist. Nach diesem Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit. Als „vorübergehender Aufenthalt„ gilt ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug von einem Inländer oder Auslländer benutzt wird.

Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397;1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Da Deutschland und Polen Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die „Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr„ sind. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum privaten und den vorübergehenden Aufenthalt Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt.

Polen hat das Doppelbesteuerungsabkommen am 18.12.1972 mit Deutschland unterzeichnet und durch den Beitritt, reicht es wenn man nur noch in einem Staat die Fahrzeugsteuer zahlt. Daraus resultiert, dass ein Inländer ohne Probleme ein Fahrzeug auf polnischen Kennzeichen hier führt darf, unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeughalter in Polen seine Steuern zahlt.

Deswegen müssen wir bei der Einführung von Waren seitdem Polen mit in der EU ist, auch keine Steuern mehr zahlen, was vor dem Beitritt anders war.

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35 Antworten

@vwdavid,

So etwas nennt man wohl vorsätzliche Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Anstiftung zu gleichen Taten.

Zum wirtschaftlichen Risiko Deines Sparversuchs:

Wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Dich eröffnet, dann kommt zunächst eine Steuernachzahlung plus Säumniszuschlag und saftigen Zinsen auf Dich zu.

Zusätzlich kommt ein Steuerstrafverfahren auf Dich zu.

Da wird dann als Regelsatz nochmals das Dreifache des ursprünglich Gesparten eingezogen.

Mit Nachzahlung und Strafe kommt man locker auf das 5-fache der ehemals gesparten Euronen.

Lohnt sich also nur so lange man nicht erwischt wird, danach wird es richtig bitter.

Nachahmer sollten das Risiko nicht ignorieren.

das funktioniert bei uns seit dem polen in der eu ist. und nachweisbar ist es schon mal garnicht, bzw sehr schwierig. ok ich weiß nicht wie in polen darauf reagiert wid, wenn ein familienmitglied fast 10 autos hat. aber madcruiser ich muß dir sagen, das es sehr gibt die sowas machen, bzw noch in polen angemeldet sind. also praktisch ne doppelte staatsbürgerschaft haben. man hat sowohl deutsche und polnische papiere die gültig sind.

 

allerdings gebe ich madcruiser recht was die strafe angeht, wäre es ja so einfach wie vwdavid es beschrieben hat, dann würde ich bei jedem jahresabschluß und jeder steuererklärung lügen bis sich die balken biegen, und falls es doch auffält, würde ich das vorher gut angelegte geld wieder ans finanzamt abführen, und hätte noch den gewinn von der anlege übrig.

Es gab bei uns mal eine Zeit, da sind alle vor der Kapitalertragssteuer nach Luxemburg abgehauen.

War ein echter Renner, die Banken haben mehr oder weniger fleissig geholfen.

Macht ja jeder so und wer es nicht gemacht hatte, der war doof.

Das haben die Finanzämter Spitz gekriegt und die Sache zum Schwerpunktthema gemacht.

Ruck-Zuck hat man ein paar Banken gefilzt und sich so Steuerflüchtlinge in Massen gekrallt.

Doof waren jetzt nur noch die, die erwischt wurden.

 

Hier wird es ganz genauso laufen und ist noch einfacher.

Die Autos fahren ja frei herum, da wird dann locker kontrolliert und festgestellt ob Wohnsitz von Auto und Fahrer zusammenpassen.

Recht zügig hat man mit Meldebehörde und Nachbarschaft heraus, dass es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt des Fahrers handelt und das das Auto faktisch nicht vom Halter genutzt wird.

Fertig ist der Steuerstraftatbestand.

Da wird dann locker geschätzt, Formel:

seit wann in D wohnhaft, seit wann kein eigenes Auto mehr und fertig ist die Rechnung.

Freunde, dass wird kommen.

PL, "Altjugoslawen" und ein paar andere Nationes mehr übertreiben das längst und entsprechend sauer werden die Ämter.

Themenstarteram 8. November 2006 um 8:04

und was ist, wenn ich mich jetzt in Polen anmelde? ich kriege einen polnischen Ausweis, meine Führerschein tauschen ich in einen polnischen um und fahre dann mir der Karre von meiner Oma hier herum. Wenn mich die Polizei anhält, wissen die doch nicht das in Deutscher bin und das Finanzamt kann mir doch auch nicht, wenn ich dann ponischer Staatsbürger bin, oder?

Habe auch zwei Staatsbürgerschaften, weil ich noch Deutschland geflohen bin. Musste mich aber vor kurzen in Polen abmelden, weil mích der Bund gejagt hat.

am 8. November 2006 um 9:13

Man sollte diesen Thread jetzt schliessen. Mit sachlichen Argumenten lassen sich hier einige nicht überzeugen und Beiträge wie jetzt von vwdavid könnten nur noch Aussagen provozieren, die hier niemand lesen möchte. Ich stand auch schon kurz davor und drücke daher zum erstenmal modalarm

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

und Beiträge wie jetzt von vwdavid könnten nur noch Aussagen provozieren, die hier niemand lesen möchte.

Ausserdem sind wir hier im Versicherungsforum - so gesehen ist eigentlich der ganze Thread hier OT und damit an dieser Stelle

*closed*

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