Fahrzeug abholen mit Kennzeichen auf Papier / Original daheim

Ist ein blöder Titel....

Es geht darum: Ich fahre nächste Woche auf Montage. In dem Ort hole ich ein Fahrzeug ab. Ich fahre mit meinem PKW und Trailer dorthin, kaufe den Wagen und schicke die Papiere meiner Frau. Die lässt den Wagen zu. Jetzt will ich am Freitag abend heim, bis dahin sind die Kennzeichen aber nicht bei mir. Und da es sich um einen Bus handelt will ich den Trailer dahinterhängen und den PKW drauf. Geht halt darum das ich die 400Km je Weg nicht nochmal fahren will.

Ist es jetzt ein Bussgeld oder Owi Tatbestand wenn ich die Kennzeichen fotografiere und gut sichtbar anbringe am Zugfahrzeug und dann den Trailer mit dem PKW heimziehe? Versichert udn versteuert ist das Fahrzeug ja.

Bitte nur die Frage sachlich beantorten..Keine Tipps wie lass jemand bringen / Einfliegen / nochmal fahren / Kurierdienst und dergleichen...

18 Antworten

Letztlich muss es doch machbar sein ein direkt Montags oder Dienstag geprägtes Kennzeichen per Expressdienst in jede Ecke Deutschlands bis spätestens Donnerstag zu schicken. Die Euros dafür würde ich jeder Idee sich übergangsweise ein Kennzeichen zu malen vorziehen.
Du hättest zu Hause ja zwar das Original. Aber erklär das mal der Polizei. 😉

@TE Was ich schrieb ist kein Witz. So wie Du das angedacht hast, wäre es tatsächlich eine Straftat. Fahr mit einem Kurzzeitkenneichen und hol Dir diese vor der Rückfahrt. Mach Dich auch vorher schlau, ob dein Führerschein für das Gespann ausreicht. Du kommst mit dem Gespann voraussichtlich über 3,5 t und der Trailer liegt über 750 kg. 😉

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 29. Januar 2017 um 15:29:12 Uhr:


Oetteken, der von mir beschriebene Tatbestand wird weder im ersten noch im zweiten Text benannt. ICh will weder ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegen noch will ich ein Kennzeichen fälschen. Es geht nur darum daß ich das originale gestempelte nicht dabei habe. Auch will ich nicht den anschein erwecken ich hätte eine Zulassung denn ich habe dann ja eine.

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html
§ 22
Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

oder hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

*hust*

http://www.motor-talk.de/.../...pier-original-daheim-t5929657.html?...

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