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Fahrverbot für ungelernte LKW-Fahrer

Themenstarteram 12. Februar 2005 um 2:22

Hallo,

ich habe im aktuellen "Trucker" eine Anzeige der neu gegründeten Gewerkschaft "EUKV" Europäischer Berufskraftfahrerverband gelesen.

In der heisst es, daß nach einer europäischen Richtlinie ab September 2008 auf Bussen und ab September 2009 auf LKW keine Fahrer mehr eingesetzt dürfen, die keine Grundausbildung als Berufskraftfahrer haben. Führerschein alleine reicht dann nicht mehr.

Habt ihr schon ähnliches gehört oder ist das nur Panikmache???

Gruß Christian

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89 Antworten
am 10. April 2005 um 11:01

?Was bitteschön will der staat mit den letzten gefahrenen minuten, diese behauptung erscheint mir völlig absurd, auserdem werden die geräte nur nach einem unfall ausgelesen soweit ich weiß

.Bei uns werden übrigens gerade testweise einige busse mit sog. unfalldatenspeichern ausgerüstet um die unfallauswertung zu erleichtern und die erwähnte rechtssicherheit herzustellen .Sollte sich das system bewähren, werden alle koms damit ausgerüstet werden

Zitat:

Original geschrieben von ichtier

?Was bitteschön will der staat mit den letzten gefahrenen minuten...

Diese Frage stelle ich mir auch gerade und finde keine (sinnvolle) Antwort...

Zitat:

Original geschrieben von ichtier

?Was bitteschön will der staat mit den letzten gefahrenen minuten, diese behauptung erscheint mir völlig absurd, auserdem werden die geräte nur nach einem unfall ausgelesen soweit ich weiß

Der Ansatz ist gedanklich richtig, aber warum sollte man nicht auch auf die Idee kommen auch ohne Unfall, z.b. bei Rotlicht Verstössen diese Daten auszuwerten?

Dazu kommt, dass die Daten erst mal dem gehören der sie erzeugt hat, also der Autofahrer selber, warum soll dieser also zustimmen das solche peniblen Daten gegen ihn verwendet werden?

Themenstarteram 10. April 2005 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Dazu kommt, dass die Daten erst mal dem gehören der sie erzeugt hat, also der Autofahrer selber, warum soll dieser also zustimmen das solche peniblen Daten gegen ihn verwendet werden?

Schwachsinn

Die Tachoscheibe, die ich im LKW benutze, muss ich auch allen Kontollorganen (Polizei, BAG) aushändigen.

Lesen bildet, es ging um die Blackbox! Übrigens gehören auch Fahrdaten die mit einem LKW erzeugt werden, dem Eigentümer. Nur bei begründeten Verdacht, werden Scheiben beschlagnamt.

Bei den Kontrollen geht es schlicht und einfach nur darum, dass der Fahrer seine Ruhezeiten eingehalten hat.

Wenn diese offensichtlich OK sind, geht die Scheibe mit Unterschrift und Stempel wieder an den Fahrer zurück.

Soviel zu Deiner weitreichenden Aussage: "Schwachsinn"

am 10. April 2005 um 19:24

.Ich bin kein rechtspositivist, aber ich habe eigentlich auch kein problem damit, das sowas zurhilfe genommen wird, um verstöße aufzuzeigen .Insbesondere das fahrverhalten junger führerscheinbesitzer fällt mir ständig negativ auf, offensichtlich ist der respekt vor möglichen kontrollen nicht groß genug (wenn schon der respekt vor dem eigenen und dem leben anderer nicht reicht)

Zitat:

Original geschrieben von ichtier

.Ich bin kein rechtspositivist, aber ich habe eigentlich auch kein problem damit, das sowas zurhilfe genommen wird, um verstöße aufzuzeigen .

Verstösse könnten hier auch heissen, das der Neuwagenfahrer nicht mal 100km wartet bevor er das Fahrzeug voll belasten. In dem Fall wurde das auch von Audi gemacht, in der Berufung zum Rechtstreit wurde aber gesagt, das diese Daten unerlaubt ausgelesen wurden und deswegen nicht gegen den Autofahrer ausgelegt werden dürfen.

Deinen Satz von oben mal überspitz angewendet, jeder muss eine Blackbox bei sich haben, dann können Radfahrer, Fussgänger auch kräfig zur Kasse gebeten werden. Bekanntlich verstossen diese beiden Gruppen deutlich öfter gegen das Rotlicht als Autofahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Deinen Satz von oben mal überspitz angewendet, jeder muss eine Blackbox bei sich haben, dann können Radfahrer, Fussgänger auch kräfig zur Kasse gebeten werden. Bekanntlich verstossen diese beiden Gruppen deutlich öfter gegen das Rotlicht als Autofahrer.

In letzter Konsequenz: JA....;)

Solche Forderungen werden immer schnell ausgesprochen, geht man etwas tiefer in das Thema ein, schreit gleich wieder einer "Ich auch, wieso denn ich?"

Das Bundeskraftfahramt verlangt von uns zb. alle 2 Jahre einen sehr genauen Bericht über einen Zeitraum von 3 Tagen, was wir wo mit einem LKW transportieren. Da ich das Teil nun schon ein paar mal ausfüllen musste, habe ich mir auch mal die Frage nach dem Datenschutz gestellt., Also da einfach mal angerufen. Unter anderem war eine meiner Forderungen das ich diese Auflistung nicht unterschreiben muss, eine riesen Brühe deswegen...

Ich bin dazu verpflichtet, weil blabla und wenn ich das nicht unterschreibe, dann Geldstrafe usw.

Komisch was dieser Staat alles wissen will um Verkehrsströme zu beobachten....

Themenstarteram 10. April 2005 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Lesen bildet, es ging um die Blackbox! Übrigens gehören auch Fahrdaten die mit einem LKW erzeugt werden, dem Eigentümer. Nur bei begründeten Verdacht, werden Scheiben beschlagnamt.

Bei den Kontrollen geht es schlicht und einfach nur darum, dass der Fahrer seine Ruhezeiten eingehalten hat.

Wenn diese offensichtlich OK sind, geht die Scheibe mit Unterschrift und Stempel wieder an den Fahrer zurück.

Soviel zu Deiner weitreichenden Aussage: "Schwachsinn"

Schön, daß die Fahrdaten mir gehören. Hab ich aber nichts von. Wenn ein Polizist die Scheibe sehen möchte, dann MUSS ich sie ihm zeigen. So viel dazu.

Mir scheint, wir reden aneinander vorbei.

Ich fordere die Blackbox nicht für Rotlichtverstösse oder Parkzeitüberschreitungen, sonder allein für die Rekonstruktion von UNFALLHERGÄNGEN!!!

Die Blackbox zeichnet z.B. die letzten 5 Minuten einer Fahrt permanent auf. Alle älteren Aufzeichnungen werden sofort gelöscht. Dann koppelt man die Box beispielsweise an die Airbags oder die automatische Unterbrechung der Kraftstoffzufuhr, damit die im Falle eines Unfalls/Überschlags die Aufzeichnung stoppt und die letzten 5 Minuten der Fahrt präsent sind.

Wieso dürfen Tachoscheiben bei Unfällen gegen einen Fahrer verwendet werden, wenn sie doch nur dazu da sind, die Lenkzeiten zu überwachen???

Und wieso kann ich Donnerstags für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft werden, die ich Monatgs begangen habe und bei der ich nicht in flagranti erwischt wurde???

TOLLES EIGENTUM!!!

Es ist meines Erachtens unverhältnismäßig, daß bei einem LKW- PKW-Unfall sämtliche zur Verfügung stehenden Daten des LKW benutzt werden und man beim PKW auf Zeugenaussagen und Gutachtermeinungen beschränkt ist.

Außerdem glaube ich, daß so eine Blackbox präventiv wirkt. Wer so eine Box drinhat, fühlt sich "beobachtet" und fährt vernünftiger. Und wenn dadurch pro Jahr nur ein einziges Menschenleben gerettet wird, dann lohnt sich der ganze Aufwand.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Außerdem glaube ich, daß so eine Blackbox präventiv wirkt. Wer so eine Box drinhat, fühlt sich "beobachtet" und fährt vernünftiger.

Dieser (positive) Effekt dürfte zweifelsohne eintreten.

Allerdings,das nehme ich auch an.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Und wieso kann ich Donnerstags für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft werden, die ich Monatgs begangen habe und bei der ich nicht in flagranti erwischt wurde???

TOLLES EIGENTUM!!!

Interessannte Frage. Nur wie soll das gehen? Aktuelle LKW über 12t in der BRD zugelassen, schalten bei 85-89km/h ab. Das Thema wäre schon mal gegessen.

Nun hätten wir noch LKW die unter den besagten 12t bleiben, hier ist der Beiweiss der Polizei nötig, das diesen Verstoss in der BRD begangen wurde. Stellt sich die Frage wie der Beweiss erbracht werden soll, ich kann Montag in der BRD losgefahren sein und die Überschreitung in Polen, oder Italien begangen haben. Oder aber ich habe nur kurz im Grenznahen Raum (aber im Ausland) diese Überschreitung begangen.:)

Ich habe schon des öfteren hier gesagt, das die meisten Fahrer vor Ort viel zu viel reden, würden sie ihren Mund halten und sich die Möglichkeit der Klärung des Sachverhaltes durch ein Gericht offen lassen, wären bestimmte Sachen der Polizei gar nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von opa111

Tolle sache mann findet jetzt schon keine jungen Fahrer mehr,weil der Führerschein zu teuer geworden ist.

Wenn mann jetzt noch zusätzlich diese 35 Stunden nehmen muss ,macht es keiner mehr,oder das Arbeitsamt bezahlt .

Ist doch auch gar nicht notwendig, dass es hier noch jemand macht. Die aussem Osten sind sowieso billiger.

Zitat:

Original geschrieben von chris2005

Ist doch auch gar nicht notwendig, dass es hier noch jemand macht. Die aussem Osten sind sowieso billiger.

Diese Reglung ist EU weit, dh es treffen die Kosten auch Fahrer aus dem Osten.

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