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Fahrverbot für alle Autos älter als 10 Jahre!

Themenstarteram 14. März 2006 um 6:41

Servuz!

Als ich heut morgen die Zeitung aufschlug hab ich fast kotzen müssen bei diesem wunderbaren Artikel der jedem Oldtimer-Fan das Herz bricht!In Stuttgart sollen alle Autos die Älter sind als 10 Jahre ein Fahrverbot erhalten!Weiß jemand mehr darüber?Ist das überhaupt rechtens?Ist ja Diskrimminierung einer Minderheit!Soll ich mein Oldtimer in Zukunft nur noch zwischen Einfahrt und Garage bewegen?Das wird langsam echt lächerlich was die Regierung/Politiker hier abziehen!Kennt jemand Organisationen etc die dem Schwachsinn entgegenwirken?

Viele Grüsse!

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96 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3

Hallo Autosklave,

aus dem Begleittext der 25.Verordung ergibt sich, daß Oldtimer nicht als alltägliches Verkehrsmittel dienen sollen, sondern nur der Traditionspflege und eben auch Vergnügungsfahrten. Da im Text die Floskel "in der Regel" verwendet wird, kann man sicher gelegentlich eine Fahrt zum Teilehändler etc. machen.

 

....und warum konnte ich meinen 1972 Riviera dann auf die Firma zulassen ???

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE

...darfst du an deinem Auto basteln, wenn du dabei die Umweltauflagen beachtest :D

Das die Basteleien nicht in Umweltferkeleien ausarten sollen, versteht sich eigentlich von selbst...

Das Problem mit dem Schrauben kommt eher aus der baurechtlichen Seite:

 

Wenn Du in Deiner Garage bastelst, ist das nicht zulässig, da Du für Deine Garage i.d.R. keine Baugenehmigung für eine Autowerkstatt hast. Wenn Du also dort schrauben willst (mehr als Reifenwechsel oder Nummernschilder dranschrauben), müsstest Du eine Baugenehmigung für die Umnutzung Deiner Garage (=Abstellplatz) beantragen als Werkstatt (=gewerbliche Nutzung); die kriegste aber nicht wg. bauplanungsrechtlicher Gründe (Zulässigkeit bestimmter Vorhaben in reinen oder allgemeinen Wohngebieten nach BauNVO).

 

Also: Vorsicht bei extensivem Basteln, da könnt Ihr mit dem Bauamt Ärger kriegen. Daher in Deutschland: Fresse halten, Ossis wählen, Arbeiten, Steuern blechen, immer noch die Fresse halten, mit 65 in den Sarg husten. Thema durch!

Zitat:

Original geschrieben von roboprof

Wenn Du also dort schrauben willst (mehr als Reifenwechsel oder Nummernschilder dranschrauben), müsstest Du eine Baugenehmigung für die Umnutzung Deiner Garage (=Abstellplatz) beantragen als Werkstatt (=gewerbliche Nutzung)...

Privates Schrauben an eigenen Kraftfahrzeugen ist KEINE gewerbliche Nutzung.

Lieber Drahkke, da täuscht Du Dich! Baurechtlich wird "gewerblich" anders definiert als ordnungs- oder steuerrechtlich - probier´s einfach einmal aus ...

Bitte mal paar Links zu Gesetzesvorlagen.

Ok. In D ist alles möglich, aber in der Richtung hab ich noch nix gehört. Aber wahrscheinlich ist das wie mit dem Autowaschen im eigenen Grundstück - es muß erstmal einer kommen.

Ich sehe das so: man kann und man will nicht alles reglementieren,obwohl wir in Deutschland nahe dran sind alles reglementiert zu haben.

Es ist zulässig sein Auto selber zu reparieren/restaurieren,auch in der Garage,nur wenn der Nachbar vor Gericht jault ist es vorbei mit dem Restaurationsplatz in der heimischen Garage.

Dazu kommen noch Unterschiede wo diese Garage steht. Steht sie beim Bauern ,der im Umkreis von 1km keinen Nachbarn hat,oder im Gewerbegebiet am Privathaus des Firmeninhabers,oder steht sie im Kleingartenverein,oder im dichten Siedlungsgebiet einer mittleren Stadt?Macht man das dritte Auto in Folge wieder flott oder richtet man sich in der Garage häuslich ein-interessiert keinen,wirklich keinen.Der rechtliche Aspekt kommt nur bei Beschwerden voll zu Tragen.Selbst eine abgefackelte Garage,weil dort einer mit Azetylenbrenner am Auto rummachte,ergab nichts(ausser verbrannte Hände).Was auch?Sollten die ihm das verbieten?Strafe?Nichts-gar nichts ist passiert.Der schraubt heute noch.

Meldet man ein Fahrzeugreparatur-Gewerbe an,sieht die Sache schon anders aus-muss aber nicht- auch eine Standortfrage.Da muss das Amt im Vorfeld reagieren.

In unserer Siedlung ist nichts von der Stadt gewerbemässig reglementiert worden,so das es möglich erschien ein o.g. Gewerbe auszuführen.Nur schauen sich die verantwortlichen das Gemäuer genauer an,und prüfen es auf Durchführbarkeit,Sicherheit(Absaugung in Arbeitsgruben zum Beispiel),Lagerungsmöglichkeiten brennbarer Flüssigkeiten,Notausgänge ;UVVen eben.

Klar,hier wird es grundsätzlich nicht in Frage gestellt eine Werkstatt einzurichten,aber manchmal am Ende doch wg. der zumutbaren Belästigung der Umgebung.

Manchmal heisst hier:es geht doch-wie in unserer Siedlung.Der eine repariert/verkauft per offiziellem Gewerbe Waschmaschinen,der andere repariert Autos in einer erweiterten Doppelgarage.

In wieweit seine körperliche Behinderung Einfluss nahm auf die Erteilung(vor 15 Jahren schon),kann ich nicht beurteilen.

Ausserdem ist eine gewerbliche Nutzung beweispflichtig - und das von Amts wegen.

Die einzige Gewerbeauflage machte der Besitzer der Siedlung,da es allesamt Erbpachtgrundstücke sind.Es dürfen keine Gartenbetriebe dort angemeldet werden; er hat selbst einen Gartenladen und holt sich nicht die Konkurenz hier rein.

Ob nun "baurechtlich" oder "steuermässig" ein Gewerbe anders definiert ist,ist nur eine Worthülse.Ein Gewerbe kann jeder anmelden beim Finanzamt/Ordnungsamt,die sagen nur DANKE.Eine Nutzungsänderung wäre der bessere terminus technicus.Und das geht auch-siehe oben.

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