Fahrverbot abgelaufen, Führerschein noch nicht zurück erhalten, darf ich trotzdem fahren?

Liebe Leute,

aufgrund einer eiligen Fahrt musste ich meinen
Führerschein für einen Monat abgeben.

Ich habe eine Empfangsbestätigung der Kreisverwaltung bekommen
und außerdem den Hinweis:

Den Führerschein werde ich Ihnen rechtzeitig zum Ablauf der Fahrverbotsfrist
per Einwurf-Einschreiben zurücksenden.

Nun, die Fahrverbotsfrist endet heute, am Samstag, 25.11.2017 um 24 Uhr
(ich dachte zwar, es gibt 24 Uhr nicht, sondern das wäre dann schon der
Sonntag, 26.11.2017 um 0 Uhr, aber egal).

Der Postbote ist durch, er hat nicht geklingelt.
Meinen Führerschein habe ich also noch nicht in der Hand,
mein Fahrverbot ist jedoch heute Abend, kurz nach dem Nachtjournal, abgelaufen.

Wenn ich morgen, nach Ablauf des Fahrverbots, aber ohne mein Lizenzkärtchen fahre,
wäre das dann

- "Fahren trotz Fahrverbot" oder
- "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" oder
- einfach nur so zu sehen, als ob ich meinen Führerschein auf dem Küchentisch vergessen hätte?

Ich hoffe, Ihr schreibt mir, dass meine dritte Annahme richtig ist,
denn ich kann den Führerschein ja nicht mal am Montag beim Kreis abholen (lassen),
denn der Führerschein schwirrt ja irgendwo auf irgendwelchen Postämtern herum
und da unser Postbote üblicherweise nur 2 x pro Woche kommt, kann es auch sein,
dass er erst am Mittwoch bei mir klingelt.

Danke und ich wünsche Euch ein wunderschönes Wochenende.

Beste Antwort im Thema

Für alle Korinthenkacker: Ja, richtig, ein Kraftfahrzeug. Sogar nur solche, die fahrerlaubnispflichtig sind.
Ich glaub, dass das alle bis auf einen verstanden haben, da es ja hier um einen Führerschein geht und nicht um die Fahrradprüfung von gast356 aus der Grundschule.

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Deshalb steht bei mir "notfalls" als Einschränkung.

Ist der Fahrer denn im Falle eines Falles überhaupt haftbar? Immerhin liegt der Fehler für das nicht fristgerechte Zurücksenden des ihm zustehenden Führerscheines nicht bei ihm, sondern bei einer Behörde und er hat überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Ob es rechtlich so ist - keine Ahnung, aber moralisch müssten die Kosten dann direkt an die Führerscheinstelle weiterbelastet werden.

Die Post ist keine Behörde, daher liegt der Fehler nicht bei einer Behörde.

Zitat:

@underwood14716 schrieb am 25. November 2017 um 13:48:31 Uhr:


Nun, die Fahrverbotsfrist endet heute, am Samstag, 25.11.2017 um 24 Uhr
(ich dachte zwar, es gibt 24 Uhr nicht, sondern das wäre dann schon der
Sonntag, 26.11.2017 um 0 Uhr, aber egal).

Doch, das ist korrekt: Der Samstag endet um 24, der Sonntag beginnt um 0 Uhr. Also ist Samstag 24 Uhr = Sonntag 0 Uhr. Eine Minute später ist dann aber auf jeden Fall 0:01 Uhr und nicht etwa 24:01 Uhr.

Ansonsten wurde wohl schon alles gesagt. Sofern du sicher bist, dass das Fahrverbot tatsächlich schon abgelaufen ist, ist das Risiko, dass du Ärger bekommst, wohl überschaubar. Ich würde es wohl riskieren, zuminudest wenn alles andere extrem umständlich wäre. Wenn ich aber morgen das Auto auch stehen lassen kann, ohne dass mich das großartig beeinträchtigen würde, dann würde ich das Auto erst mal stehenlassen und vllt noch bei der Bußgeldstelle nachfragen, falls der FS nicht morgen kommt.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 26. November 2017 um 21:59:59 Uhr:


Die Post ist keine Behörde, daher liegt der Fehler nicht bei einer Behörde.

Es oblag aber der Behörde, den Führerschein rechtzeitig auf den Versandweg zu bringen. Und wie man hier liest, macht sie das andernorts anscheinend auch, so dass viele ihren Schein schon vor Ablauf der Sperre postalisch erhalten haben.

Natürlich ist das spekulativ, vielleicht wurde es auch rechtzeitig abgeschickt und die Post ist in der Tat Schuld. Aber das wird man spätestens mit Erhalt des Briefes wissen.

Wäre interessant, wenn der TE sich nach Erhalt dazu noch äußern würde. Ist ja sicherlich ein datiertes Anschreiben dabei und ein Poststempel auf dem Brief.

Wenn die Post nur zweimal die Woche kommt, kann der Schein gut am Freitag vom Amt abgesandt worden sein.

Zitat:

Wäre interessant, wenn der TE sich nach Erhalt dazu noch äußern würde. Ist ja sicherlich ein datiertes Anschreiben dabei und ein Poststempel auf dem Brief.

Natürlich, das will ich gern tun.

Das Anschreiben der Kreisverwaltung zum Führerscheinversand datiert vom 22.11., also vom Mittwoch.
Wann die Post beim Kreis allerdings abgeschickt wurde, weiß ich nicht.

Aber nun kommt die Auflösung:

Der Führerschein wurde nicht an mich, sondern an den von mir beauftragten Rechtsanwalt geschickt, dort ist die Post entweder am Samstag (und das wäre dann ja auch rechtzeitig vor Ende des Fahrverbots) oder am Montag angekommen.

Wie auch immer, mittlerweile ist der Führerschein wieder da, wo er hingehört, nämlich bei mir und ich bin am Sonntag auch nicht angehalten worden.

Und bevor jemand fragt:
Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt, weil mir aufgrund einer Wiederholungstat der Zeitraum des Fahrverbotes vorgeschrieben wurde und mir nicht in den Kram passte.
Deshalb hat der Rechtsanwalt Einspruch eingelegt und dann den Einspruch wieder zurückgezogen,
ich konnte das Fahrverbot damit um 4 Wochen verzögern und nach hinten verlegen.

Das bleibt aber unter uns, ja?

So einen Einspruch kannst du auch selbst einlegen und zurück nehmen. Wird oft gemacht.

Kann sein, ich bleib bei meinen Leisten ;-)

na ich bin gespannt, ob du hier zeitnah noch geteert und gefedert wirst 🙂

Taktische Einsprüche, die nur zum Ziel hatten, das Fahrverbot in einen günstigen Zeitraum zu legen, waren schon immer ganz üblich. Das war ja auch der Grund, warum man für Ersttäter irgendwann mal die Regelung mit dem 4-Monats-Zeitraum eingeführt hat. Die Kosten für den Anwalt hätte ich mir aber auch gespart.

Rechtsschutzversicherung :-)

Ohne Selbstbeteiligung? Ich würde mir die jedenfalls für Fälle aufbewahren, in denen ich wirklich anwaltliche Hilfe benötige.

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