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Fahrtkostenübernahme Krankenkasse ?

Themenstarteram 23. Februar 2010 um 21:41

Hallo,

Ich habe einen schwerbehinderten Sohn (noch Merkzeichen G / Widerspruch läuft - wir hätten gerne "AG" auch wegen Behindertenparkplatznutzung)

Wie handhabt Ihr das mit den Fahrtkosten?

Muß die Kasse die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung (Physiotherapie) zahlen?

 

Danke für Infos

Gruß

Markus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RouviDog

.... beim Versorungsamt einen blauen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Einen "blauen" Ausweis gibt es nicht.

 

Bei Merkzeichen aG kann man bei der Behörde, meistens die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, einen Sonderparkausweis beantragen.

Und dieser ist dann in blau gehalten.

 

Mit diesem kann man dann auf Behindertenparkplätzen parken.

Ebenso auf normalen Parkplätzen, ohne eine Parkuhr zu füttern oder einen Parkschein im Automaten zu ziehen.

 

Das geht aber in diesem Fall nur mit Sohn dabei, oder wenn man in dessen Auftrag Erledigungen zu tätigen hat.

 

Also kein Freibrief für alle Fahrten.

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18 Antworten

Habe Dir eine PN geschickt.

MfG aus Bremen

am 20. März 2010 um 12:04

hallo,haste schon mal mit den antrag vom 15.03.2009 versucht, AG LIHGT ! das steht dir nach meiner meinung zu! darfste zwar nicht auf den rolli platz,aber der rest steht dir frei zu verfühgung ( gebührenpflichtigerparkplatz,parkscheibe und den AG LIHGT ausweis dabei und weiter geht es.)alles was geld kostet haste frei mit den ausweis.nur es wissen nicht viele.mfg fritz

am 24. März 2010 um 22:46

Zitat:

Original geschrieben von Osthessen

Hallo,

Ich habe einen schwerbehinderten Sohn (noch Merkzeichen G / Widerspruch läuft - wir hätten gerne "AG" auch wegen Behindertenparkplatznutzung)

Wie handhabt Ihr das mit den Fahrtkosten?

Muß die Kasse die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung (Physiotherapie) zahlen?

 

Danke für Infos

Gruß

Markus

die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten bei aG und/oder bei Pflegestufe 2, dann muß der Arzt auch die sog. Taxischeine für ambulanten Taxi/Krankentransport ausstellen,

eine Kostenübernahme ohne diese Voraussetzungen liegt teilweise im Ermessen einer Krankenkasse . Mein Vater bekommt die Fahrtkosten mit dem Taxi von der Knappschaft voll erstattet, obwohl er nur Merkzeichen G hat.

Themenstarteram 28. März 2010 um 9:03

Freitag kam der Bescheid vom Versorgungsamt

Widerspruch erfolgreich - mein Sohn hat jetzt 100% mit Merkzeichen G,aG,H

Habe schon einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt um Pflegegeld zu erhalten.

Sind die Fahrtkosten trotzdem noch von der KK zu erstatten wenn z.B. Pflegestufe II gewährt werden würde?

Gruß

Markus

am 28. März 2010 um 10:57

moin A5 Fetischist,

Pflegegeld ist eine Leistung aus dem SGB XI (Pflegekasse) und die Kostenübernahme für Krankentransport eine Leistung nach dem SGB IX Krankenkassenleistung). Das hat so nichts miteinander zu tun.

Die Krankenkasse sollte also nun, ohne vorherige Genehmigung durch den Sachbearbeiter, die Transportkosten übernehmen.

Grüße

der_Unbekannte

Themenstarteram 28. März 2010 um 11:04

Original geschrieben von der_Unbekannte

 

Zitat:

Die Krankenkasse sollte also nun, ohne vorherige Genehmigung durch den Sachbearbeiter, die Transportkosten übernehmen.

Sollte also vorher ein formloser Antrag meinerseits doch noch gestellt werden? Denke nicht, daß die das einfach so genehmigen werden,oder?

Gruß

Markus

am 28. März 2010 um 13:22

moin Markus

der Sachbearbeiter der Krankenkasse braucht nur eine Kopie des Versorgungamtbescheides, oder eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse.

Sowohl das Vorliegen der Pflegestufe 2, als auch eine Schwerbehinderung GdB 100 % mit Merkzeichen aG reicht als Begründung für die Übernahme der Transpoertkosten aus. Der behandelde Arzt muss lediglich einen Transportschein ausfüllen.

Einen seperaten Antrag musst Du nicht stellen.

Grüsse

der_Unbekannte

Themenstarteram 28. März 2010 um 13:27

Zitat:

Original geschrieben von der_Unbekannte

moin Markus

der Sachbearbeiter der Krankenkasse braucht nur eine Kopie des Versorgungamtbescheides, oder eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse.

Sowohl das Vorliegen der Pflegestufe 2, als auch eine Schwerbehinderung GdB 100 % mit Merkzeichen aG reicht als Begründung für die Übernahme der Transpoertkosten aus. Der behandelde Arzt muss lediglich einen Transportschein ausfüllen.

Einen seperaten Antrag musst Du nicht stellen.

Grüsse

der_Unbekannte

Danke schonmal für die Auskunft

Bei mir (uns) geht es um folgende Fahrten

- 2x im Jahr nach Nürnberg (Orthopädiefirma) ca. 220km einfach

- 2x im Jahr nach Kassel (SPZ) ca. 140km einfach

- 150 x im Jahr nach Fulda (Gymnastik) ca. 40 km einfach

Muß mir dann der Hausarzt jedesmal einen Transportschein ausstellen?

Gruß

Markus

am 28. März 2010 um 13:45

moin Markus,

soweit ich weiss, schon. Es sollte für Euren behandelnden Arzt keine Schwierigkeit sein nen Transportschein auszustellen. Die Krankenkasse kann die Fahrten aber auch immer wiederkehrend pauschal für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für ein Quartal, ausstellen.

Aber frag mal Euren Sachbearbeiter bei der Krankenkasse, wie Du das am besten regelst.

Ich nehme an, Du weisst, dass Du auch diese Fahrten mit der Krankenkasse abrechnen kannst. Frag mich aber nicht mit wieviel Cent/km.

Unbekannter

am 28. März 2010 um 13:47

Die Krankenkasse kann die Fahrten aber auch immer wiederkehrend pauschal für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für ein Quartal, ausstellen. Sorry: sollte heißen genehmigen.

Themenstarteram 2. April 2010 um 12:41

Mit welchen Satz rechnen denn die Krankenkassen ab?

Sind das 30Cent/km wie bei der Lohnsteuer?

Gruß

Markus

am 3. April 2010 um 18:27

Die Krankenkasse rechnet bei Fahrten mit dem Privat-PKW gemäß Bundesreisekostengesetz je gefahrenen km (also Hin- UND Rückweg) ab.

Festgelegt im SGB V § 60 Absatz 3 Punkt 4

zum nachlesen findest du den § u. a. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html

Die im Bundesreisekostengesetz entsprechende Regelung im § 5 findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html

Liebe Grüße

Martin

P. S. Wenn Deinem Sohn aG und H zuerteilt wurde, steht ihm auf jeden Fall auch das Merkzeichen B (Begleitung) zu (Ergibt sich aus der Logik, wer mit H (hilflos) eingestuft ist, benötigt natürlich ständige Begleitung). Vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so ganz wichtig....aber wenn ihr mit ih mal in einen Tierpark, Kino o. ä. wollt, hat die Begleitperson freien Eintritt...

Einfach Neufeststellungsantrag stellen und nur angeben, dass das Merkzeichen B festgestellt werden soll.

Themenstarteram 11. April 2010 um 13:07

Sind denn da auch weiterhin noch Parkgebühren zu entrichten, oder hat man die als Inhaber des Schwerbehindertenausweis frei?

Gruß

Markus

Hallo zusammen,

ich schreibe hier als selbstbetroffener Toyota RAV4 Fahrer.

Bez. der Parkgebühren fällt für dich nix weiter an. Du musst allerdings, da dein Sohn ja nun mehr Merkzeichen erhalten hat, beim Versorungsamt einen blauen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Den zukünftig ins Auto in Kombination mit einer Parkscheibe hinter die Scheibe legen und ihr könnt 3 Std. kostenlos parken.

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