Fahrtkostenübernahme Krankenkasse ?

Hallo,

Ich habe einen schwerbehinderten Sohn (noch Merkzeichen G / Widerspruch läuft - wir hätten gerne "AG" auch wegen Behindertenparkplatznutzung)

Wie handhabt Ihr das mit den Fahrtkosten?

Muß die Kasse die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung (Physiotherapie) zahlen?

Danke für Infos

Gruß
Markus

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Zitat:

Original geschrieben von RouviDog


.... beim Versorungsamt einen blauen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Einen "blauen" Ausweis gibt es nicht.

Bei Merkzeichen aG kann man bei der Behörde, meistens die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, einen Sonderparkausweis beantragen.
Und dieser ist dann in blau gehalten.

Mit diesem kann man dann auf Behindertenparkplätzen parken.
Ebenso auf normalen Parkplätzen, ohne eine Parkuhr zu füttern oder einen Parkschein im Automaten zu ziehen.

Das geht aber in diesem Fall nur mit Sohn dabei, oder wenn man in dessen Auftrag Erledigungen zu tätigen hat.

Also kein Freibrief für alle Fahrten.

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Zitat:

Original geschrieben von RouviDog


.... beim Versorungsamt einen blauen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Einen "blauen" Ausweis gibt es nicht.

Bei Merkzeichen aG kann man bei der Behörde, meistens die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, einen Sonderparkausweis beantragen.
Und dieser ist dann in blau gehalten.

Mit diesem kann man dann auf Behindertenparkplätzen parken.
Ebenso auf normalen Parkplätzen, ohne eine Parkuhr zu füttern oder einen Parkschein im Automaten zu ziehen.

Das geht aber in diesem Fall nur mit Sohn dabei, oder wenn man in dessen Auftrag Erledigungen zu tätigen hat.

Also kein Freibrief für alle Fahrten.

Der Blaue Parkausweis darf nur genutzt werden wenn der Ausweisinhaber dabei ist oder abgeholt oder gebracht wird.
Es darf nicht genutzt werden wenn z.B. Besorgungen für den Ausweisinhaber gemacht werden oder Erledigungen. In diesem Fall kann es richtig Ärger geben wegen Missbrauch von Ausweisdokumenten. Wenn man eine Moment nachdenkt ist auch klar warum das so ist. Der Parkausweis soll dem Menschen mit Behinderung helfen und nicht dessen Fahrer oder Angehörigen.

Stimmt.
Das mit den Erledigungen habe ich jetzt im Zusammenhang mit der Kfz-Steuer Ermäßigung bzw. Befreiung verwechselt.

Parkausweis nur im direkten Zusammenhang mit der berechtigten Person nutzbar.

Sorry, stimmt, ich meinte natürlich den blauen Sonderparkausweis und nicht einen "blauen" Schwerbehindertenausweis

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