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Fahrten OHNE PBS

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 23:37

Hallo,

ich habe mal eine Frage:

es gibt ja bestimmte Fahrten, die können/dürfen von Fahrer ohne Personenbeförderungsschein gemacht werden. ABER diese Fahrer dürften ja dann nicht mit einem Taxi fahren, und einfach nur das Schild abmachen, oder aber mit einem Mietwagen oder????

Beste Antwort im Thema

Du meinst Fahrten, die der Freistellungsverordnung vom Personenbeförderungsgesetz unterliegen.

Diese Fahrten darf der Fahrer machen, wie das Auto konzessioniert ist ist dabei erstmal zweitrangig.

Er darf dann natürlich nicht als "Taxi" unterwegs sein und sich auf der Rückfahrt von so einer Fahrt von einem anderen Kunden, dessen Fahrt nicht unter die Freistellungsverordnung fällt, in Anspruch nehmen lassen.

Also -> Schild ab, damit erkennbar ist, daß der Fahrer nicht mit einem "aktiven" Taxi unterwegs ist, das Aufträge annehmen kann.

MFG Sven

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Du meinst Fahrten, die der Freistellungsverordnung vom Personenbeförderungsgesetz unterliegen.

Diese Fahrten darf der Fahrer machen, wie das Auto konzessioniert ist ist dabei erstmal zweitrangig.

Er darf dann natürlich nicht als "Taxi" unterwegs sein und sich auf der Rückfahrt von so einer Fahrt von einem anderen Kunden, dessen Fahrt nicht unter die Freistellungsverordnung fällt, in Anspruch nehmen lassen.

Also -> Schild ab, damit erkennbar ist, daß der Fahrer nicht mit einem "aktiven" Taxi unterwegs ist, das Aufträge annehmen kann.

MFG Sven

am 27. Januar 2013 um 18:50

Nicht nur Taxischild ab sondern auch Ordnungsnummer entfernen bzw. unkenntlich machen.

Zitat:

Original geschrieben von taxia6

Nicht nur Taxischild ab sondern auch Ordnungsnummer entfernen bzw. unkenntlich machen.

Laterne in Kofferraum und gut ist . Nr. war mir egal , achtet sowieso keiner darauf .

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Zitat:

Original geschrieben von taxia6

Nicht nur Taxischild ab sondern auch Ordnungsnummer entfernen bzw. unkenntlich machen.

Laterne in Kofferraum und gut ist . Nr. war mir egal , achtet sowieso keiner darauf .

Wenn das Auto als Taxi zugelassen ist, kann es schon Probleme geben. Im Falle eines Unfalls - ich will gar nicht dran denken!!! Jeder Richter wird einen Zusammenhang zwischen dem Wagen als Taxi und einer Personenbeförderung herstellen.

Ja und? Ich persönlich bin auch ein Gegner der Freistellungsverordnung, aber was soll denn sein, wenn der Fahrer wirklich eine Fahrt ausführt, die eben der Freistellungsverordnung unterliegt?

Welche Fahrten sollen das den sein?

Ich kenne bei uns keinen Auftraggeber in Form von Städten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder was auch immer welche nicht den PPS verlangen.

Bei uns in der Region leider schon. Linienverkehr mit PKW bis 8 Fahrgastplätze ist ja leider in der Freistellungsverordnung enthalten, und wenn da der Auftraggeber wie Schule, Bezirk oder Gemeinde keine "Qualitätskriterien" obendraufsattelt kann hinz und kunz ohne Unternehmerprüfung und Personenbeförderungsschein loslegen. Hauptsache das Angebot war schön billig.

MFG Sven

Hey,

sorry wenn ich jetzt so direkt bin, aber für was haben wir dann den PPS und Unternehmerprüfung gemacht:confused:

Geht ja anscheint auch anders wie ich hier so lese...

Aber mal im Ernst wir als Taxifahrer oder Unternehmer sind eh das letzte Rad am Wagen in der Gesellschaft...

Wer er mal dafür das sowas verboten wird bzw. alle verdonnert werden die sowas ausüben gewerblich nen PPS besitzen müssen...

Meine Augen alles nur Geldschneiderrei in DE...kenne in unserer Region auch welche die Privatfahrten machen mit eigenden PKW und gegen kleines Entgeld fahren...

Gruß Micha

Bei uns sind das vor allem öffentliche Auftraggeber, die so verfahren. So bekommen die ein "breiteres Angebot" bei ihren Ausschreibungen, sprich: Es finden sich mehr unfaire und / oder dumme Unternehmer die nicht rechnen können und / oder noch dümmere Fahrer für 4 EUR in der Stunde auf Schullinie schicken können.

Gesundes Wachsen eines regionalen Unternehmens ist hier auch nicht gefragt, darum werden die Linien meist als große Pakete ausgeschrieben. Bei mir ist momentan im großen Stil sogar eine Firma aus einem anderen Bundesland unterwegs, bei denen fahren Fahrer, die waren mir schon während meiner eigenen Zivizeit vor 10 Jahren bei einem größeren Fahrdienst suspekt. Solche tauchen dann bei diesen Unternehmen wieder auf.

Meinetwegen gehört die gesamte Freistellungsverordnung in dieser Form abgeschafft und bei Linienausschreibungen gehört ein Mindestlohn für die Fahrer mit in die Auflagen geschrieben.

Ist aber alles nicht von der Obrigkeit gewollt, dann müsste man nämlich mal ein der Dienstleistung entsprechendes Geld in die Hand nehmen.

MFG Sven

Ich bin gespannt, ob dieses Gesetz auch bei der Schülerbeförderung eingehalten wird ;)

Gruss Deden

am 29. Januar 2013 um 12:15

Sag bloß du meinst unsere Freunde aus NK? ;-))

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Bei uns sind das vor allem öffentliche Auftraggeber, die so verfahren. So bekommen die ein "breiteres Angebot" bei ihren Ausschreibungen, sprich: Es finden sich mehr unfaire und / oder dumme Unternehmer die nicht rechnen können und / oder noch dümmere Fahrer für 4 EUR in der Stunde auf Schullinie schicken können.

Gesundes Wachsen eines regionalen Unternehmens ist hier auch nicht gefragt, darum werden die Linien meist als große Pakete ausgeschrieben. Bei mir ist momentan im großen Stil sogar eine Firma aus einem anderen Bundesland unterwegs, bei denen fahren Fahrer, die waren mir schon während meiner eigenen Zivizeit vor 10 Jahren bei einem größeren Fahrdienst suspekt. Solche tauchen dann bei diesen Unternehmen wieder auf.

Meinetwegen gehört die gesamte Freistellungsverordnung in dieser Form abgeschafft und bei Linienausschreibungen gehört ein Mindestlohn für die Fahrer mit in die Auflagen geschrieben.

Ist aber alles nicht von der Obrigkeit gewollt, dann müsste man nämlich mal ein der Dienstleistung entsprechendes Geld in die Hand nehmen.

MFG Sven

Genau die meine ich .

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