Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung

Hallo Leute,
ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt! Mir ist heute ein Unfall passiert, dabei wollte ich mit dem Fahrrad die Straße überqueren, welche 2 Spuren hatte. Die linke zum Geradeausfahren, die rechte zum Rechtsabbiegen. Auf der linken Spur standen die Autos, ich befand mich auf einer Insel, so dass ich weiterfahren konnte. Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad. Dabei kam es zum Schaden und ich wurde etwas verletzt, so dass Polizei und Notdienst alamiert wurden. Ich wurde untersucht und die Polizei hat alles aufgenommen. Dies geschah nach einer Bushaltestelle, dabei war kein Bus da.
Ich bin Student und spare eh schon an allem, leider auch an der Haftpflicht!
Der Unfallbeteiligte meinte, dass das meine Schuld ist und die günstigste Reparatur würde 1200 kosten.
So weit, so gut. Ich kann aber beim besten Willen nicht das Geld sofort aufbringen. Wie gehe ich am Besten vor? Ist der Schaden wirklich so hoch? Er meinte, das war nicht mal ofizielle Werkstatt, sonder sein Kumpel hat es so gesagt.
Fotos füge ich bei.
Bitte um Hilfe!!!

Beste Antwort im Thema

Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.

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Zitat:

@situ schrieb am 28. Februar 2017 um 23:09:43 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2017 um 22:07:09 Uhr:


Das 30-jährige Restrisiko lässt sich notfalls tiefenentspannt mir einem Insolvenzverfahren innerhalb 6 Jahren abnullen.
Easy! Der beste Tipp heute!

Wie ich lese, hat der Zitierte dien Ironie nicht erkannt; damit bin ich missverstanden.

Mein Kommentar bezog sich ausschließlich auf die Option "Privatinsolvenz". Nicht auf alles andere.

Das spekulative Finanzrisiko ist nur leider höher als die 15-20€ der Eigenbeteikigung. Klar, beraten lassen kann man sich immer. Bloß sobald der Unfallgegner das mitbekommt, stehen plötzlich nicht mehr 900€, sondern 2500€ plus Gutachter, Plus Anwalt, plus ausfallentschädigung, plus... auf der Rechnung. Vielleicht 3500€? Wer weiß.

Was der TE aktuell an Schmerzensgeld bekommt dürfte ein Witz sein. Vierviel Teilschuld der PKW-Fahrer bekommen müsste, damit der TE zumindest gleich mit den 900€ raus käme, kann sich jeder selbst ausrechnen.

Ich habe es nun schon oft mitbekommen, wie Leute Versucht haben bei deutlich klareren Arbeits- und Wegeunfällen bei BUs oder Unfallkassen Ansprüche geltend zu machen. Du willst mir also erzählen, dass jemand der jahrelang nachweisbar beispielsweise in einem Aspest-haus gearbeitet hatte es nicht hinbekommt einen Kausalen Zusammenhang mit seiner Erkrankung herzustellen, dafür aber jemand nach 15 Jahren mit dem Rad umgekippt ist und einen blauen Fleck am Knie hatte?

Wenn das deine Meinung ist- schön. Meine und die vieler Anderer ist es sicher nicht. Aber wie dem auch sei. Ich beende für mich an der Stelle die Diskussion, habe meine Argumente vorgebracht. Soll der TE einfach selbst entscheiden, was für ihn das richtige ist. Schließlich muss nur Er die Entscheidung mit all ihren Folgen tragen.

Wenn ernsthaft ein Student, der ohnehin in wenigen Jahren wahrscheinlich zu den oberen 10% der Verdiener gehört, wegen "läppischen" 10.000€ drüber nachdenkt Insolvenz anzumelden, dann ist ihm meiner Meinung nach ohnehin nicht mehr zu helfen. Zeugt jedenfalls nicht gerade von einer Weitsicht.

oetti ... Beratungshilfe ist für die da, die selbst keine Kohle haben. Das liegt offensichtlich vor. Und wie soll denn der Gegener von der Beratung etwas erfahren? Erst beraten und dann richitg handeln. Ansprüche sichern und sich nicht behumpsen lassen. Darum gehts. 😉

Und das Randthema Insolvenz hatte ich doch wohl hinreichend als ultima ratio dargestellt. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 09:54:12 Uhr:


Gutste Zitronenforelle, irgendwie verwundert es mich nicht, dass ein Anspruchsabwimmler sich genauso aufführt wie Du.

Auch noch zu blöd zum Lesen. Aber das verwundert mich wiederum nicht....

Lass es einfach, ich fühle mich von minderbemittelten Wichtigtuern keineswegs angepisst, ich stelle nur ab und an den verzapften Unsinn richtig, wenn ich gerade Lust dazu habe.

Wobei du in Summe viel zu viel Blödsinn produzierst, als dass man da mir Richtigstellungen nachkäme.

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Da schmeichelte ich Dich schon vom Zahlenautomaten der Abwimmler zum Anspruchsabwimmler hoch und dann ist Dir das immer noch zu wenig, um angepisst zu sein. Dann ärgerst Du dich eben weiterhin nicht darüber, dass Du nicht ganz dahinter gestiegen bist. Man sieht es ja. 😛

Der TE kann selbst berechnen, ob seine finanzielle Situation die PKH rechtfertigt:
http://www.pkh-rechner.de/

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 12:33:13 Uhr:


Und wie soll denn der Gegener von der Beratung etwas erfahren?

Durch Mitlesen bei MT

O.

Weiß doch keiner, ob er das dann auch so macht. 🙂

So, habe 900 EUR in bar gezahlt, und habe nun folgendes Dokument mit seiner Unterschrift:
mit dem vorliegenden Dokument wird die gütliche Einigung und Abwicklung des Verkehrsunfalls vom 24.02.17 folgendermaßen:

a. Der Unfallbeteiligte Fahrradfahrer Herr**** zahlt einmalig eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro bar an den Fahrzeugbesitzer Herr **** mit dem Kfz-Kennzeichen **** (VW Passat)

b. Der Fahrzeugbesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Zahlung vollständig erhalten zu haben, und somit alle Schäden, sowie andere Ansprüche jeglicher Art die an seinem Fahrzeug entstanden sind, abgegolten.

c. Unfallbeteiligten akzeptieren die Vereinbarung und bestätigen das Einigungsprotokoll mit ihrer Unterschrift.

Könnte er evtl. jetzt irgendwelche Ansprüche Gegen mich geltend machen, oder seine Versicherung?

Damit sind also seine Ansprüche abgefunden. Nun machst Du deine geltend. Das habt ihr nicht ausgeschlossen.

Hui dann wird dem Autofahrer aber der Arsch bluten wenn der TE nun damit käme...

Trick 17 mit Selbstüberlistung. 😉

Könnte man mal probieren, allerdings kann man damit finanziell auch auf die Nase fallen.

Das ist zwar etwas holprig formuliert, aber ich denke, dass damit die Angelegenheit abgeschlossen ist.
Klarer wäre es gewesen, wenn alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Unfall mit der Zahlung abgegolten worden wären.
Du solltest die Vereinbarung mindestens vier Jahre lang sorgfältig aufbewahren.

Der TE muss dafür nicht zwingend eigenes Geld ausgeben. Ich fände es durchaus angebracht, das so zu machen.

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