Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung
Hallo Leute,
ich hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt! Mir ist heute ein Unfall passiert, dabei wollte ich mit dem Fahrrad die Straße überqueren, welche 2 Spuren hatte. Die linke zum Geradeausfahren, die rechte zum Rechtsabbiegen. Auf der linken Spur standen die Autos, ich befand mich auf einer Insel, so dass ich weiterfahren konnte. Dabei habe ich nach rechts geschaut und fuhr los, wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad. Dabei kam es zum Schaden und ich wurde etwas verletzt, so dass Polizei und Notdienst alamiert wurden. Ich wurde untersucht und die Polizei hat alles aufgenommen. Dies geschah nach einer Bushaltestelle, dabei war kein Bus da.
Ich bin Student und spare eh schon an allem, leider auch an der Haftpflicht!
Der Unfallbeteiligte meinte, dass das meine Schuld ist und die günstigste Reparatur würde 1200 kosten.
So weit, so gut. Ich kann aber beim besten Willen nicht das Geld sofort aufbringen. Wie gehe ich am Besten vor? Ist der Schaden wirklich so hoch? Er meinte, das war nicht mal ofizielle Werkstatt, sonder sein Kumpel hat es so gesagt.
Fotos füge ich bei.
Bitte um Hilfe!!!
Beste Antwort im Thema
Meine Privathaftlicht kostet Euro 40,-- pro Jahr.
Den Wegfall der Versicherung kann ich mir finanziell nicht leisten.
111 Antworten
Zitat:
@fly19 schrieb am 24. Februar 2017 um 21:07:49 Uhr:
... wie aus dem nichts kam da ein Auto und erfasste mein Fahrrad am Forderrad.
Das können nur getarnte Klingonenkreuzer.
Zitat:
... dabei stand die linke Spur und der Weg war frei, ich habe zwar kurz nach rechts geguckt, und dann micht für eine Sekunde abgelenkt, aber keiner war da! Als ich losfuhr, landete ich schon auf dem Boden....
Völlig klar, gestern kam da ja auch nix.
Zitat:
Darf man an einer Bushaltestelle in so einem kurzen Abschnitt bis zu 50 km/h beschleunigen?
Nein, darf man nicht, man muß immer so fahren daß jeder, der innerhalb der letzten Minute geguckt hat, smartphonedaddelnd über die Straße kann. 🙄
Schade daß bei Radunfällen die KFZ-Versicherung zahlt, weil der arme Radfahrer ja keine Versicherung hat. 😉 Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl
Gruß Metalhead
Wir haben uns privat auf einen Betrag geeignet. Wie mache ich das jetzt korrekt? Kommt da noch was von der Polizei, seiner Versicherung? Reicht es, wenn ich ihm das Geld bar übergebe und er unterschreibt?
Bitte um Hilfe! Am Steuer war seine Freundin, ist aber sein Auto.
Das halte ich für einen Fehler. Bei Dir ist vermutlich nichts pfändbar. Du könntest es locker angehen. Für Dich wäre zumindest anteiliges Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Sicherung von Ansprüchen bzgl. eventueller Spätschäden drin.
Ich verstehe eins nicht:
Es wurde eine Verletzung angegeben. Bei Verkehrsunfall mit Verletzung eines Beteiligten wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und daraus ergeben sich auch ggf. zivilrechtliche Ansprüche.
Im geschilderten Fall empfehle ich den Gang zum Anwalt und keine Absprachen mit dem Unfdallgegener.
Und nicht vergessen: Die finanziellen Ansprüche können verdammt lange bestehen bleiben.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2017 um 20:11:26 Uhr:
Das halte ich für einen Fehler. Bei Dir ist vermutlich nichts pfändbar. Du könntest es locker angehen. Für Dich wäre zumindest anteiliges Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Sicherung von Ansprüchen bzgl. eventueller Spätschäden drin.
Bei allem Wohlwollen, auch wenn das juristisch nicht so abwegig ist.
Den Titel kann er sich trotzdem 30 Jahre sichern.
Bei einer leichten Verletzung halte ich Deinen Vorschlag für absolut überzogen.
Der TE soll sich auf die Einigung einlassen und gut ist.
Ich kenne durchaus Fälle, in denen sich sowas ausgewirkt hat. Mitunter liegt da viel Zeit dazwischen. 😉
Kann mir jemand sagen, was dann von der Polizei kommt? Er möchte, dass ich schnellstmöglich zahle, obwohl das auf einen Schlag weniger ist, nur 900. Angeblicher Kostenvoranschlag von VW (mündlich) 2500.
Kann ich beruhigt das annehmen? Nicht, dass er dann kommt, und sagt, bitte noch 1600
Also nur den Schaden anhand der Fotos beurteilt sind 900€ mehr als fair.
Ungeachtet eventueller eigener Ansprüche oder sonstiger Konstellationen.
Man sollte auf jeden Fall schriftlich festhalten, dass mit den 900€ alle Ansprüche seinerseits abgegolten sind. Vermutlich wird er den Schaden nur aufpolieren und denkt sich "lieber jetzt 900, als vielleicht irgendwann mal mehr..."
@ TE
Lies bitte einfach nochmal alles, was man Dir hier geschrieben hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2017 um 20:11:26 Uhr:
Das halte ich für einen Fehler.
Ich nicht. Ich halte es für eine sehr gute Lösung.
Zitat:
Bei Dir ist vermutlich nichts pfändbar.
Heute nicht, die nächsten 30 Jahre ziemlich sicher. Und dann reden wir nicht mehr von 900 Euro, sondern vom Schaden lt. Gutachten, den Gutachterkosten, den Anwaltskosten und das Ganze verzinst (plus selbstverständlich Vollstreckungskosten).
Zitat:
Für Dich wäre zumindest anteiliges Schmerzensgeld, Schadenersatz und die Sicherung von Ansprüchen bzgl. eventueller Spätschäden drin.
Selten so gelacht! Anteiliges Schmerzensgeld wovon? 25% von 300 Euro? Schadenersatz? 25% von was? Welche Spätschäden? Und vor allem: wie will er das durchsetzen? Mit dem Anwalt, den er sich nicht leisten, aber vermutlich selbst bezahlen kann? Oder meinst du, die Versicherung trägt ihm das Geld nach?
@fly19: versteh' mich bitte richtig: wenn du rechtschutz- und haftpflichtversichert wärst, würde ich dir sofort dasselbe wie Paul raten. Da beides nicht der Fall ist, sehe ich in diesem Vorgehen viele Risiken und wenig Chancen.
Wo ist denn mit Beratungshilfe ein Risiko für ihn? Da kann er vernünftig alles klären und das ohne eigenes Risiko. Einigen kann man sich dann immer noch. Wer zeitlichen Druck auf mündlichem Quark aufbaut, der ist nunmal nicht sauber.
Das 30-jährige Restrisiko lässt sich notfalls tiefenentspannt mir einem Insolvenzverfahren innerhalb 6 Jahren abnullen. Er studiert doch gerade. Also mach mal nicht die Ponnys wild. 😉
Ist das momentan modern?Hab ich da was verpasst?
Das 30-jährige Restrisiko lässt sich notfalls tiefenentspannt mir einem Insolvenzverfahren innerhalb 6 Jahren abnullen. Er studiert doch gerade. Also mach mal nicht die Ponnys wild. 😉
Könnte man so machen mit dem Insolvenzverfahren. Dürfte dann halt nur später mal schwierig werden mit Wohnen, Krediten, Mobilfunkverträgen, ...
Was bedeutet denn "Druck auf mündlichem Quark?"
Der Geschädigte sitzt hier klar am längeren Hebel. Wenn er mit dem Schaden jetzt zum Gutachter läuft wird dieser inkl. Gutachterkosten einige Scheinchen über 900€ liegen. Da spart man dann auch mit einer ungewissen eventuell vorhandenen Teilschuld keinen Pfennig mehr. Im Gegenteil. Wenn ich der geschädigte wäre würde ich auch irgendwann die "großen Geschütze" auffahren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2017 um 22:07:09 Uhr:
Das 30-jährige Restrisiko lässt sich notfalls tiefenentspannt mir einem Insolvenzverfahren innerhalb 6 Jahren abnullen.
Easy! Der beste Tipp heute!