Fahrradträger NUR für Fahrräder?
Ein Bekannter wurde heute mit seinem Auto angehalten.
Er hat einen Fahrradträger der teureren Sorte:
max. 4 Fahrräder, max. 90kg
Stützlast AHK ist 110kg.
Er hat sich jetzt eine Wohnmobil-Box gekauft und diese unten so modifiziert dass sie 2 Kufen hat und mit diesen genau in den Schienen des Fahrradträgers sitzt.
Zudem ist die Box an der Rückseite mit dem Haltebügel verbunden und zusätzlich während der Fahrt noch mit einem vertikalen Spanngurt gesichert.
Die Box steht bombenfest.
Kennzeichen und Rückleuchten befinden sich am Fahrradträger.
Heute wurde er in einer Verkehrskontrolle angehalten und hat eine Strafe bekommen da er die Box dort nicht befestigen dürfte, es sei ein Fahrradträger und kein Kistenträger, somit sei er nur für Fahrräder zugelassen.
Überladen war nichts, die Box war leer.
Wie ist da die Rechtslage?
Für mich ist die Frage interessant weil ich öfter meine kleine Dachbox auf meinen Fahrradträger schraube. Bisher hat noch niemand was gesagt, aber lieber mal vorher fragen wenn es demnächst wieder nach D geht.
24 Antworten
Ich habe mal ein paar nicht sachbezogene Beiträge entfernt. Bitte beachtet sticky-thread und die Beitragsregeln
twindance/MT-Moderation
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 29. September 2013 um 22:48:34 Uhr:
Zitat:
"... es sei ein Fahrradträger und kein Kistenträger, somit sei er nur für Fahrräder zugelassen ...".
Das klingt zumindest für mich sehr einleuchtend.
und in ein Handschuhfach dürfen nur Handschuhe...ich lach mich tot
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 9. Februar 2017 um 22:30:04 Uhr:
Und dafür gräbst du einen uralten Thread aus? Ist schon wieder Ferien??
Jap, die Winterferien fangen heute an.
Ähnliche Themen
Zitat:
@pennyfux schrieb am 9. Februar 2017 um 20:52:53 Uhr:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 29. September 2013 um 22:48:34 Uhr:
Das klingt zumindest für mich sehr einleuchtend.
und in ein Handschuhfach dürfen nur Handschuhe...ich lach mich tot
Bevor du dich totlachst, was ja ärgerlich wäre, lese doch mal ein paar Betriebsanleitungen beliebiger Fahrradträger, die du im I-Net finden kannst. Da steht im Idealfall unter dem Punkt "Bestimmungsmäße Verwendung", oder, wenn die Verantwortlichen technischen Redakteure ihren Job nicht so gut machen, irgendwo in den allgemeinen Sichershinweisen versteckt, genau dieser Hinweis...Von daher gibt es da nicht viel zu diskutieren.