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Fahrradträger NUR für Fahrräder?

Themenstarteram 29. September 2013 um 20:35

Ein Bekannter wurde heute mit seinem Auto angehalten.

Er hat einen Fahrradträger der teureren Sorte:

max. 4 Fahrräder, max. 90kg

Stützlast AHK ist 110kg.

Er hat sich jetzt eine Wohnmobil-Box gekauft und diese unten so modifiziert dass sie 2 Kufen hat und mit diesen genau in den Schienen des Fahrradträgers sitzt.

Zudem ist die Box an der Rückseite mit dem Haltebügel verbunden und zusätzlich während der Fahrt noch mit einem vertikalen Spanngurt gesichert.

Die Box steht bombenfest.

Kennzeichen und Rückleuchten befinden sich am Fahrradträger.

Heute wurde er in einer Verkehrskontrolle angehalten und hat eine Strafe bekommen da er die Box dort nicht befestigen dürfte, es sei ein Fahrradträger und kein Kistenträger, somit sei er nur für Fahrräder zugelassen.

Überladen war nichts, die Box war leer.

Wie ist da die Rechtslage?

Für mich ist die Frage interessant weil ich öfter meine kleine Dachbox auf meinen Fahrradträger schraube. Bisher hat noch niemand was gesagt, aber lieber mal vorher fragen wenn es demnächst wieder nach D geht.

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24 Antworten

Zitat:

"... es sei ein Fahrradträger und kein Kistenträger, somit sei er nur für Fahrräder zugelassen ...".

 

Das klingt zumindest für mich sehr einleuchtend.

Die Frage wurde ähnlich schon vor 4 Jahren gestellt GUCKST DU

Demnach darf auf einem Fahrradträger auch nur Fahrräder transportiert werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Vielleicht, wie bei dem LINK erwähnt, einfach mal in die ABE oder Betriebserlaubis schauen, was da drinne steht.

Ansonsten habe ich von dem Thema keine Ahnung, würde allerdings NIE auf die Idee kommen etwas anders auf den Ständer zu binden ... oder doch??? :D Nörgelnde Beifahrer vielleicht ... :rolleyes:

Themenstarteram 30. September 2013 um 5:18

In der ABE von MEINEM Fahrradträger(Thule) steht: Lastenträger für AHK... . für eine Gesamtlast von maximal 65kg unter Einhaltung der maximalen Stützlast. Da steht nix von Fahrrad.

Und wenn man weiss dass der Träger 15kg wiegt weiss man dass man 50kg laden darf.

Ich habe von MFT die euro select Box mit 300 Litern am Heck dran, bin gerade mit dem Hyundai Terracan im Urlaub. Das Ding ist fest auf dem Trägermodul, welches seinerseits auf dem AHK-Kugelkopf sitzt.

Da kann man die Box runternehmen, wenn man will, und sich einen Fahrradüberbau draufmachen vom Hersteller.

Wieso sollte das also kategorisch auszuschließen sein?

Bei mir steht auch nur Tragemodul in der Beschreibung und solange ich herstellergleich passende Elemente verwende, warum sollte das nicht in Ordnung sein?

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nörgelnde Beifahrer vielleicht ... :rolleyes:

Aber bitte nur wenn du zum anbinden einen bauartgenehmigten Sicherheitsgurt verwendest. :p

Die meisten Träger die ich kenne sind als Lastenträger beschrieben und dürfen demnach - sofern ausreichend gesichert - jedwede Ladung im zulässigen Gewichtsbereich tragen. Theoretisch also auch den Wohnzimmerschrank von Oma. Solange die Genehmigung des Trägers nicht explizit auf Fahrräder eingeschränkt ist kein Thema. Da ist aber der Haken, ist das Gesamtteil mit Fahrradhaltern als Einheit geprüft oder nur der Grundträger mit normalen aufgeschraubten Fahrradhaltern.

 

Wenn man mal frau guugle befragt, kommt man noch auf ganz andere Seiten, die teilweise noch älter sind, aber das gleiche Thema haben. Demnach kommt es wohl tatsächlich darauf an, WAS genehmigt ist. Auf einem Fahrradträger darf eben keine Kiste oder Schwiegermutter transportiert werden.

Da ich nicht in den Genuss einer Kiste, Fahrradträger oder nörgeligen Beifahrer komme, wegen fehlender AHK, halte ich mich nun zurück. Aber, davon abgesehen, kann man doch auch einen Fahrradträger direkt auf die Heckklappe schrauben und da wäre dann wieder interessant zu wissen, ob auf dem Fahrradträger auch etwas anderes transportiert werden darf, also Kiste etc.

Wahrscheinlich hängt es tatsächlich von dem jeweiligen Teil ab, für das es genehmigt wurde: Fahrrad- oder Universaltransport. Damit könnten wir hier wieder Seiten füllen ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Hilft also nur der Blick in die Betriebserlaubnis.

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