Fahrradträger auf AHK
Guten Morgen
Gibt es eigentlich Fahrradträger auf AHK, die NICHT zum V70 passen?
Möchte mir einen gebrauchten kaufen und kann ihn davor nicht besichtigen.
Es ist ein Fabbri Bici.
29 Antworten
Gilt als Beladung. Anhänger / Womo/ Autos dürfen max +10% überladung haben.
Wie es allerdings bei Fahrradträger gemessen werden kann, weiß ich nicht ….aber selbst E-bike ohne Akku wiegen nicht unbedingt mehr als 25kg… die meisten älteren Träger sind bis 60kg Last zugelassen …
Insofern sehe ich nur wenig Probleme… wichtiger ist eher ein lesbares (3.?) Kennzeichen vom Auto dran zuhaben, da das die Polizei schon aus Entfernung kontrollieren kann.
Zitat:
@busch63 schrieb am 14. Dezember 2024 um 15:12:13 Uhr:
Gilt als Beladung. Anhänger / Womo/ Autos dürfen max +10% überladung haben.
Da gibt es keine Toleranz.
Bis 50% überladen kostet es 25 Euro,ab 50% 60 Euro plus 1 Punkt,egal ob Anhänger oder Fahrradträger.
Ob das jetzt so scharf umgesetzt wird ist eine andere Sache.
Und bitte die Scheinwerferhöhe dem höheren Heckgewicht angleichen.
Einige Fahrzeuge reagieren sehr empfindlich auf die Zuladung.
Ähm… Ticket gibt es bereits ab 5% Überladung…
Du meinst sicher nur die Stützlast Überschreitung - das ist ein bedeutsamer Unterschied…
Gruß Didi
Die 10% sind die gesetzlich festgelegte Toleranz.
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Zeig mir bitte mal den Gesetzestext.
Letztlich hat der Prüfer einen gewissen Handlungsspielraum,aber meines Wissens nach gibt es keine 10%-Regel,egal ob Stützlast oder Zuglast.
…erst recht bei Zuglast nicht…
Vehement an der Aussage beharren (10%) und keine Quelle liefern bzw. nennen wollen…
Na ja, dazu fällt mir nur eins ein: the next please…
Gruß Didi
PS
er hat das Land nicht genannt, wo sie gelten soll - vielleicht ist hier das Problem…
Ich habe 90 kg Stützlast aber auch mit den 85 sollte das eigentlich locker reichen. Selbst wenn der Träger selbst 25 kg wiegt, wiegt ein E-Bike ohne Akku selten mehr als 25 kg. Wichtig ist, dass der Träger selbst das Gewicht tragen darf und falls deine AHK nicht die original Volvo ist gilt das Minimum der Stützlast des Fahrzeugs und der verbauten AHK.
Einfach mal lesen:
5% sind die Toleranzgrenze.
Interessant ist auch, wie das im Ausland geregelt wird. Da sollte man sicherheitshalber ein prall gefülltes Portemonnaie dabei haben... 😉
Der ADAC schreibt auch separat noch was zu Fahrradträgern. Hauptsächlich bzgl. der Entlastung der VA und der Belastung der HA.
Bei allen gilt natürlich: man muss "erwischt" werden. Gut ist natürlich, wenn eine Überladung nicht schon arg von außen zu sehen ist... 😁
Das ist nicht richtig, was du schreibst.
Hier geht es um die Überladung - und das ist was anderes als die Überlastung.
Du kannst den Wagen nicht überladen - und die Stützlast der AHK trotzdem überlasten.
Bsp.: du fährst alleine mit einem leeren Wagen mit fahrradträger, der insgesamt z.B. 200 kg wiegt.
Dein Wagen kann nicht überladen sein, da er z.B die zgg. nicht überschreitet/erreicht - die AHK aber bei z.B. 100kg Stützlast ist 100% überschritten.
Gruß Didi
Zitat:
@SirDeedee schrieb am 17. Dezember 2024 um 12:12:49 Uhr:
Dein Wagen kann nicht überladen sein, da er z.B die zgg. nicht überschreitet/erreicht -Gruß Didi
Du hast aber eine Achslast,unabhängig vom ZGG.
Die Achslast darf ja auch nicht überschritten werden und eine zu hohe Stützlast auf der AHK wirkt sich ausschließlich negativ auf die Hinterachse aus,bei der Vorderachse bewirkt sie sogar eine Entlastung.
Didi, was Du da rein interpretiert, ist Deine Sache. 😉
Zumal es mir ja bloß um die Richtigstellung des Disputes bzgl. Überladung ging... 😁
Ich habe nur die Rechtsgrundlage aus dem Netz verlinkt.
Bzgl. Deinem Beispiel:
Ich kenne keinen Träger, der mit ca. 175kg (Eigengewicht von 25kg bereits abgezogen) belastbar ist. Die haben alle max. 60 bis ca. 75kg. Bitte da nicht festnageln...
Und bei den hier vom TE angegebenen 85kg sollte das beim Eigengewicht des Trägers und 2 E-bikes vollkommen ausreichen. Es sei denn, er hätte die großen Fatbikes, die auch mal an die 30kg rankommen. Aber selbst da dürfte es gerade so reichen.
Das Problem der Achslasten, über das der ADAC schreibt, hatte ich ja erwähnt. Das hat aber nix mit den zugelassenen/erlaubten Stützlasten zu tun. Sondern "nur" mit dem Fahrverhalten.
Hier im Thread geht es um die Frage, ob der vom TE vorgesehene Träger "nutzbar" ist. Von der Stützlast also ja. Ob der alte Träger für E-bikes nutzbar ist, hängt von der Tragfähigkeit des Trägers ab (steht ja auf dem Datenschild).
Korrekt - aber auch die muss nicht überschritten sein, trotz überhöhten Stützlast.
Natürlich gibt est überzählige Szenarien hier - aber geht es hier darum oder um die erlaubten und genannten 10%?
So gesehen kann man sich alles reininterpretieren und die Diskussion ist überflüssig.
Fakt ist, dass bei Überladung, geht es ab 5% los und bei Überschreitung ist kein Freiraum hinterlegt.
Man könnte es deuten bei Überladung 5% als Toleranz, da man nicht belangt wird (was bei Stützlast nicht der Fall ist) - aber von gesetzlich festgelegten würde ich da nicht sprechen wollen - und du wie ich es verstanden habe auch nicht.
Gruß Didi
Naja, was die Überschreitung der Stützlast und die passenden Strafen angeht, hat das ja T5-Power richtig beschrieben.
Ich finde 25€ bei unter 50% Überschreitung günstig, wenn ich das so sagen darf.
Wir reden ja hier im vorliegenden Fall von ca. 40kg mehr, also 125kg auf der Kupplung. Finde ich schon heftig. Das wären bei 25kg Eigengewicht 4 E-bikes an der Karre, sofern es der Träger überhaupt aushält. Schon bei dem Gedanken graut es mir...
Es liegen ja in der Urlaubszeit genügend Bikes auf der Straße. 😉
Bin ja beruflich viel unterwegs,aber da sehe ich nur sehr,sehr selten E-Biles mit abgenommen Akkus.
Die meisten Leute lassen die aus Bequemlichkeit einfach dran.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 17. Dezember 2024 um 13:33:58 Uhr:
Bin ja beruflich viel unterwegs,aber da sehe ich nur sehr,sehr selten E-Biles mit abgenommen Akkus.
Die meisten Leute lassen die aus Bequemlichkeit einfach dran.
Das stimmt. Allerdings siehst Du das nicht immer. Ich habe auch eine Akku zum in den Rahmen schieben. Geht trotzdem schwierig raus, da er an das Display stößt und das geht an keiner anderen Stelle zu montieren. Da hat sich der Hersteller voll vertan.
Bei meiner Frau ihrem Bike ist das wieder ganz einfach, obwohl auch Rahmenakku.
Zumindest bei mir bin ich um Einiges unter der Stützlast, auch wenn ich die Akkus drin lassen würde. Allerdings habe ich auch einen Uebler Träger. Die sind aus Alu und sehr leicht.