Fahrlicht aus bei Zündung aus
Bei meinem alten Einfach-Auto bleibt das Fahrlicht (Abblendlicht) an, wenn man den Motor abstellt. Einen Warnsummer gibt es nicht, möchte ich auch nicht. Lieber wäre es mir, ein Relais einzubauen, das das Licht mit dem Zündschlüssel automatisch abstellt. Standlicht bleibt an. Ist das eigentlich zulässig?
Beste Antwort im Thema
Da langt eine Sicherungskasten Interne umstöpselung von Dauerplus auf Zündung 2. Alternativ auch gerne noch mit einem Relais gesteuert um Übergangswiderstände und unnötige Last der Kontaktplatte am Zündschloss zu minimieren.
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Bei VW war es beim Käfer der `70 er Jahre schon so, bei Opel nicht. Kann es sein, daß Dein "Einfachauto" z.B. ein Opel Corsa ist? Man könnte eine Schaltung mit Relais machen, so daß dieses bei Zündung aus nicht mehr angesteuert wird, das Abblandlicht ausschaltet, aber die Standlichter anbleben.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 25. September 2018 um 18:48:16 Uhr:
Weil es gesetlizch so vorgeschrieben ist.
B 19
Kann nicht sein. Bei den von mir genannten Autos ist, wenn man bei eingeschaltetem Abblendlicht die Zündung ausmacht das Licht wirklich komplett aus. Wenn man Standlicht will muss auch der Schalter auf Standlicht geschaltet werden.
Dann hast Du aber noch ne extra Schalterstellung "Standlicht", so daß vorne/hinten die Standlichter leuchten.
Gut ,dann habe ich mich falsch ausgedrückt,ungefähr heisst es so ,die Begrenzungsleuchten müssen auch einschaltbar sein wen der Zündschüssel nicht auf Fahrtstellung steht.
B 19
PS ,im Übrigen finde ich es schade ,dass der Te es bis jetzt nicht nötig gefunden hat sich nochmals zu melden ,wenn es wirkich ein 123 er sein sollte ist diese Schaltung schon vorinstalliert,nennt sich automatische Fahrlichtabschaltung.
Hatten fast alle KFZ dieser Seriere in der Personenbeförderung.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 25. September 2018 um 10:33:10 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 25. September 2018 um 10:33:10 Uhr:
Zitat:
Ein Relais würde reichen, vom Zündungsplus angesteuert.
...
Also lässt man die Stromversorgung des Lichtschalters und setzt in den Ausgang fürs Licht (Klemme 56)ein über Zündung geschaltetes Relais. Hat der Lichtschalter auch die Schaltung für Nebelscheinwerfer , setzt man ein zweites Relais auch in diesen Ausgang (Klemme 55). So etwas :https://www.db-shop24.de/...ppelrelais-12V-2-x-40A-4-Pins-MT-20-142483
Schaltung: Klemme 56 an 30 , an 87 die (Leitung vormals an 56) , 86 an Zündungsplus, 85 auf Masse.
NS. Genauso mit 55 an 30.
...
So hätte ich das ganze auch umgesetzt.
Danke für die Infos. Ich war eine Weile weg. Es ist ein alter, elektronikfreier 250GD "WOLF". Ich werde ein Relais einbauen, mit der Spule am abgesicherten Zündungsplus und Arbeitskontakt im +Kabel zum Abblend/Fernlichtschalter. Dann wird das erreicht, was ich möchte. Das Standlicht bleibt an, damit z.B. beim Warten am Bahnübergang hinten nicht alles finster ist.
Nur mal zur Auffrischung (meine BW Zeiten sind recht lang her):
Wie war beim Wolf die Bedienung der Tarnbeleuchtung?
-Extra Schalter?
-Integriert im Haupt-Lichtschalter?
HTC
Bei VW gibt es schon seit ca über 40 J das sogenannte X - Relais. Da werden Stromhungrige Verbraucher, wie Fahrlicht, Lüfter, Wischer abgeschaltet, um die Batterie bei Zündung aus nicht zu belasten. Gleichzeitig wird die Schalterstellung "Zündung" im ZAS entlastet.
Evtl hat Dein "Wolf" schon einen Zivilen Lichtschalter nachgerüstet. Bei den Tarnlichtschaltern sollte ein Sperrbolzen sein, der gedrückt werden muß, um in die Tarnlichtstufen zu kommen.
Also bei Audi ist das Licht erst seit der B5 Reihe über ein Relais geschaltet, vorher war die Lichtausbeute abhängig vom Leitungswiderstand bzw von der anliegenden Spannung abhängig... Da wurde mal das sog "Lichtupdate" von den Foristen eingeführt...
Dürfte bei VW ähnlich gewesen sein...
Danke für die Auffrischung mit dem Tarnlicht!!!! Scheisse ist da lange her
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 26. September 2018 um 10:02:55 Uhr:
Nur mal zur Auffrischung (meine BW Zeiten sind recht lang her):
Wie war beim Wolf die Bedienung der Tarnbeleuchtung?
-Extra Schalter?
-Integriert im Haupt-Lichtschalter?
HTC
Meiner hat den Original-Lichtschalter:
Drehen nach rechts = Standlicht, Fahrlicht (Fernlicht über Lenkradhebel)
Sperrbolzen drücken + Drehen nach links = mehrere Varianten der Tarnbeleuchtung von ganz dunkel bis ein wenig hell ;-)
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 25. September 2018 um 20:11:13 Uhr:
Gut ,dann habe ich mich falsch ausgedrückt,ungefähr heisst es so ,die Begrenzungsleuchten müssen auch einschaltbar sein wen der Zündschüssel nicht auf Fahrtstellung steht.
So kannte / kenne ich das auch, sintemal beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften mit Standlicht geparkt werden muss (im Gesetz ist es etwas präziser formuliert). Parklicht ("Standlicht nur auf einer Seite"

hingegen muss nicht verbaut sein und muss auch nicht zwingend benutzt werden; wenn dann nur innerorts.
Trotzdem gibt es Fahrzeuge, bei denen kein Standlicht ohne Zündschlüssel geht. Betrifft aber nur dreirädrige Fahrzeuge, z.B. Can-Am Spyder. Fand ich eigenartig, war und ist aber so.
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. September 2018 um 20:45:01 Uhr:
...seit ich Volvo fahre habe ich keinen Lichtschalter mehr bedient, der bleibt seit meiner ersten Fahrt ständig auf Abblendlicht stehen... geschaltet wird das Abblendlicht vom Zündschloß - is ab Werk so, wie vom TE vorgeschlagen / gewünscht.
PS: Das Standlicht läßt sich natürlich auch mit ausgeschalteter Zündung einschalten.
Wobei so eine Lösung für den Verkehr an sich durchaus kontraproduktiv ist/ sein kann.
Sinnvoller wäre die Variante, dass das Begrenzungslicht mit der Zündung automatisch eingeschaltet wird und das Abblendlicht nur bei Bedarf zugeschaltet wird. So kann das Fahrzeug immer gesehen werden, ohne andere VT zu überblenden, sowie die Lichthupe verwendet werden. Wenn es ausreichend dunkel ist, schaltet man als Anwender sowieso irgendwann das Abblendlicht ein oder eben die Automatik.
Der Clou ist, dass man so sogar auf die Einführung eines separaten Tagfahrlichts hätte verzichten können und sich dabei sogar die halbgaren Lösungen ohne Rückleuchten gespart hätte.
Die rechtlichen Bedingungen Skandinaviens seien dabei separat betrachtet.
Zitat:
@FWebe schrieb am 30. September 2018 um 10:50:36 Uhr:
Wobei so eine Lösung für den Verkehr an sich durchaus kontraproduktiv ist/ sein kann.
Sinnvoller wäre die Variante, dass das Begrenzungslicht mit der Zündung automatisch eingeschaltet wird und das Abblendlicht nur bei Bedarf zugeschaltet wird.
Das wäre so ziemlich die schlechteste aller Lösungen. Das Herumfahren nur mit Begrenzungslicht ist nutzlos in Bezug auf das Gesehenwerden. Zwei funzelige Teelichter vorne werden bei Tageslicht nicht wahrgenommen, dito das Rücklicht. Tagfahrlicht oder Abblendlicht sind die beiden einzigen sinnvollen Beleuchtungsarten, wenn es darauf ankommt gesehen zu werden. Ich begrüße es, dass es inzwischen endlich einheitlich so geregelt ist.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 1. Oktober 2018 um 11:57:30 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 30. September 2018 um 10:50:36 Uhr:
Wobei so eine Lösung für den Verkehr an sich durchaus kontraproduktiv ist/ sein kann.
Sinnvoller wäre die Variante, dass das Begrenzungslicht mit der Zündung automatisch eingeschaltet wird und das Abblendlicht nur bei Bedarf zugeschaltet wird.Das wäre so ziemlich die schlechteste aller Lösungen. Das Herumfahren nur mit Begrenzungslicht ist nutzlos in Bezug auf das Gesehenwerden.
Da halte ich mal ein konkretes Beispiel gegen. Man fährt mit einem Fahrzeug in ein Waldstück ein. Vorher war das Fahrzeug aufgrund der Umgebungshelligkeit sichtbar, nun ist diese Helligkeit reduziert und das Begrenzungslicht ist sichtbar.
Zitat:
Zwei funzelige Teelichter vorne werden bei Tageslicht nicht wahrgenommen, dito das Rücklicht.
Man sollte natürlich nicht den Fehler machen, von der eigenen Kutsche auf alle anderen zu schließen. Die wenigsten Leute nutzen heutzutage noch Wachskerzen für ihre Fahrzeuge und gerade mit Einzug der LED-Leuchten hat man sogar so kaltes Licht, dass dieses durch den Kontrast sehr schnell wahrgenommen werden kann.
Davon ab muss bei Tageslicht ein Fahrzeug auch nicht über seine eigene Beleuchtung wahrgenommen werden, sondern eben bei Dämmerung und bei Nacht (man beachte hierzu auch die StVO).
Zitat:
Tagfahrlicht oder Abblendlicht sind die beiden einzigen sinnvollen Beleuchtungsarten, wenn es darauf ankommt gesehen zu werden.
Nein, das Sonnenlicht ist die einzig sinnvolle Beleuchtungsart, da dieses das gesamte Fahrzeug sichtbar macht. Bei ausreichender Helligkeit der Umgebung braucht ein Fahrzeug an sich überhaupt kein Licht, um wahrgenommen zu werden, erst wenn die Umgebung dunkler wird, wird dies überhaupt notwendig und da reichen die Begrenzungsleuchten schon für aus.
Zitat:
Ich begrüße es, dass es inzwischen endlich einheitlich so geregelt ist.
Stellt sich die Frage, wo genau das nun einheitlich geregelt sein soll, davon ab bedauere ich die Einführung einer zusätzlichen Lichtquelle am Fahrzeug, welche letztlich nur dafür sorgt, dass schwächere VT noch schlechter wahrgenommen werden, da diese weder eine große Fläche, noch eine stärkere Beleuchtung haben.
Ich weiß natürlich, dass für einige der Verkehr nur aus PKW besteht, da verschwendet man an andere VT keine Gedanken.
Wenn man bei
Tageslichtandere VT nicht ohne zusätzliche Beleuchtung wahrnehmen kann, liegt das Problem doch wohl eher an den eigenen Augen.
In dem Fall frage ich mich dann auch, wie man tagsüber vor einem fahrende oder gar geparkte Fahrzeuge wahrnehmen kann, von der Dämmerung/ Nacht reden wir da noch gar nicht. Das muss doch einen extremes Glücksspiel sein, wenn man diese Fahrzeuge trotz Tageslicht nicht sehen kann.
Da widersprichst du dir ja selber *kopf schüttelt* Begrenzungslicht-Funzeln sollen reichen, aber eigentlich tuts auch das Sonnenlicht? Und wenn ich in das besagte Waldstück reinfahre, was nehme ich wahr? Die Standlichter deiner Mühle oder die Tagfahrlichter eines richtigen Autos? Na? Kommste selber drauf?