Fahrleistung bei Saisonkennzeichen
Der andere Thread wurde geschlossen, deshalb hier die Aussage eines großen Kfz-Versicherers namens HUK.
Ich habe die HUK kontaktiert und gefragt ob die angebene Fahrleistung anteilig auf die Monate der Saisonzulassung heruntergerchnet wird.
DIE HUK bestätigt die Aussage der Wuerttembergischen und die Aussage zweier Maklerbüros.
Mich würde jetzt nur interessieren ob die drei Protagonisten aus dem anderen Thread jetzt Charakter zeigen und eine Stellungnahme abgeben.
Keine weiteren Fragen 🙂😁
AW: [Vorgangs-Nr.:158561796] $KF_A_Kfz?
Versicherungsscheinnummer: -
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die jährliche Fahrleistung wird bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen wie angegeben erfasst. Es erfolgt bei uns keine Ermittlung aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich bei uns versichern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK-COBURG
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats aller oben genannter Gesellschaften: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin.
Vorstand aller oben genannter Gesellschaften: Klaus-Jürgen Heitmann (Sprecher), Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Klaus-Jürgen Heitmann. Vorstand: Dr. Anne von Häfen, Michael Müller, Dr. Nico Zachert.
HUK-COBURG Vermittlungsgesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH; Reg.-Gericht Coburg HRB 4470; St.-Nr. 9212/101/00021
Geschäftsführer: Gregor Held.
Sitz aller Unternehmen: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; E-Mail: info@huk-coburg.de; Internet: www.huk.de
Ihre Daten werden zum im Betreff genannten Zweck gespeichert. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung und Ihre Rechte: www.huk.de/datenschutz
22 Antworten
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 13. Februar 2025 um 16:05:45 Uhr😁ie Einen geben ihr Kennzeichen nicht preis, die Anderen nicht die Quelle, aus der die eigene Versicherung abgeleitet werden kann.
-schreibt der User@servicetool
Bitte das Postfach im Auge behalten
- schreibt der Moderator
Vielleicht nicht für jeden erkennbar, aber ich habe mehrfach erwähnt, dass mein KFZ-Versicherer die Wuerttembergische ist.
Vermutlich hat der User das übersehen oder er war zum Zeitpunkt des Lesens als Moderator unterwegs.
Dieser Fred wurde ja offensichtlich nur zur Provokation und aus Rechthaberei eröffnet.
Trotzdem hier die für mich relevante Passage aus den AKB der Württembergischen:
13.5 Was müssen Sie beachten, wenn die tatsächliche von der angegebenen Jahresfahrleistung abweicht?
Weicht die tatsächliche Jahresfahrleistung von der von Ihnen angegebenen Jahresfahrleistung ab, passen wir den Beitrag so an, wie dies unserem Tarif für die tatsächliche Jahresfahrleistung entspricht.
Die Jahresfahrleistung und der aktuelle Kilometerstand werden durch eine Abfrage ermittelt. Während der Vertragslaufzeit kann die angegebene Jahresfahrleistung überprüft werden. Wir betrachten dabei den Zeitraum zwischen dem aktuellen und dem letztmalig uns angegebenen Kilometerstand. Angefangene Monate werden dabei wie volle Monate behandelt. Die im Betrachtungszeitraum ermittelte Fahrleistung setzen wir hierbei ins Verhältnis zur vereinbarten Jahresfahrleistung.
Liegt die für den betreffenden Zeitraum ermittelte Fahrleistung über oder unter der vereinbarten Jahresfahrleistung, wird die jährliche Fahrleistung neu festgelegt und der Beitrag abweichend von Ziffer 13.2 Nummer (2) rückwirkend ab Beginn des laufenden Vertragsverlängerungszeitraums, in dem sich die Jahresfahrleistung geändert hat, neu berechnet. Unsere Neuberechnung kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Hier der Auszug aus den AKB der WGV:
Auswirkung auf den Beitrag
K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Um die Fahrleistung zu berechnen, fragen wir Sie nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Während des Berechnungszeitraums unterstellen wir eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs.
Führt eine Änderung des Fahrerkreises zu einer Neuberechnung des Beitrags, kann eine weitere Änderung des Fahrerkreises erst ab Beginn des folgenden Quartals wieder zu einer günstigeren Beitragsberechnung führen.
Wie andere User diese Ausführungen interpretieren ist mir egal, für mich sind sie eindeutig.
Wer Lust hat, noch weitere AKB mit ähnlichen Passagen zu suchen, kann das ja machen und hier verlinken. Übrigens sind nicht alle AKB der Versicherer online abrufbar, sondern nur über Berater oder Makler erhältlich.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Februar 2025 um 17:03:25 Uhr😁ieser Fred wurde ja offensichtlich nur zur Provokation und aus Rechthaberei eröffnet.
Das Wort
offensichtlichist sehr subjektiv und du sprichst nur für dich.
Hier geht es jetzt in diesem thread genau das Thema, das der TE aufmachte und was drüben tatsächlich OT war. Hast du aber vielleicht übersehen und das kann ja mal passieren, wenn man gerade am polarisieren ist. 🙂
Die zitierten AKb geben nichts darüber her, wie damit umgegangen wird, wenn gar kein ganzes Jahr Jahresfahrleistung entstand und darum geht es in diesem thread. Sie rechnen z. B. bei 15 Monaten zwischen zwei übermittelten Kilometerständen auf eine Jahresleistung herunter, was völlig ok ist.
Muss ja jetzt zugeben, das ich alle Änderungen bei der HUK auch nicht mitbekomme.
Bis zum Tarif 2018 musste bei einem Saisonkennzeichen die monatliche Fahrleistung mit 12 multipliziert werden und somit die Jahreskilometerleistung hochgerechnet werden.
Inzwischen ist es bei der HUK so, das der VN die Kilometerleistung angibt die er in der Saison fährt.
D.h. das es jetzt auch bei nur 3 Monaten Saison z.B. 10000km angibt, der Beitrag anteilig für eine Jahreskilometerleistung von 10000km berechnet wird, obwohl er ja eigentlich für 40000km zahlen müsste.
Somit wäre es am besten man hätte ein Sommer- und Winterauto mit jeweils 6 Monaten Saison. So kann ich 2x10000km fahren und zahle aber nur für 1x10000 und fahre aber 20000 im Jahr
Ähnliche Themen
also meine WgV sagt, dass ich bis 5000km im Jahr fahren darf, egal wie viele Monate die Saison ist. also 2 bis 11 Monate
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 13. Februar 2025 um 17:03:25 Uhr😁ieser Fred wurde ja offensichtlich nur zur Provokation und aus Rechthaberei eröffnet.
In diesem Fall agierst Du rechthaberisch, obwohl Dir klar ist, dass Du nicht Recht hast.
Zur Provokation wurde der Thread nicht eröffnet, sondern zur Richtigstellung falscher Tatsachenbehauptungen.
Versuche einfach die Antwort der HUK zu verstehen, lasse Dir die AKB der Wuerttembergischen von einem Mitarbeiter dieser Versicherung erklären und frage selbst bei einer Versicherung an.
Das ist kein großer Aufwand und bringt Dir vermutlich neues Wissen.
Hier sind eigentlich alle Fragen zu Saisonkennzeichen beantwortet
https://www.generali.de/journal/saisonkennzeichen-wer-wann-wie-und-wo-
Speziell auch die Frage der jährlichen Fahrleistung
Bei einem Saisonkennzeichen richtet sich die angegebene jährliche Fahrleistung nach dem Saisonzeitraum und wird nicht auf das komplette Kalenderjahr hochgerechnet.
Das ist bei der zitierten Generali so, nicht vergessen. Bei anderen Versicherungen? Explizit nachfragen!