Fahrleistung bei im Jahr begonnenen Verträgen
Hallo,
wie ist das wenn ich unterjährig im Juni einen Wagen zulasse, mit dem ich pro Jahr 12tkm fahren möchte. Muss ich dann in der Versicherung auch 12tkm nehmen oder kann ich im ersten Jahr auch 6tkm auswählen und diese dann vergünstigt fahren.
Sprich, muss man bei der Vertragsangabe diesen auf das restliche Jahr aufrechnen?
Gruß. Dennis
16 Antworten
Wenn die der Versicherung angegebene Jahreskilometerleistung höher ist als die tatsächliche, kann man dies der Versicherung im Laufe des Jahres mitteilen und die Prämie wird rückwirkend entsprechend gekürzt.
Ebenso teilt man der Versicherung im Laufe des Jahres mit, dass die Jareskilometerzahl höher als die angegebene sein wird und die Prämie wird entsprechend rückwirkend erhöht.
Ist doch eine faire Sache zwischen den Vertragspartnern. Wo liegt da das Problem?
O.
Also so ein Unfug der hier die meisten Beiträge am Anfang betrifft!
Warum fragt nicht einfach mal irgendjemand von euch euren Versicherungsbearbeiter?
Fakt ist, es zählt das Versicherungsjahr, und das beginnt mit dem ersten Tag der Versicherung quasi.
Wenn ich am 01.04.2009 meine Versicherung abgeschlossen habe, dann gilt die angegebene Fahrleistung genau bis zum 01.04.2010!
Ihr könnt mich jetzt steinigen wenn andere Versicherungen das anders Handhaben, aber das glaube ich nicht - habe erst vor ganz kurzer Zeit genau das Thema beim Abschluss der Versicherung mit meinem Berater besprochen!