fahrlässig?

hallo

weiß einer von euch, ob es als fahrlässig gilt, wenn man an einer roten ampel rückwärts fährt, um die spur noch zu wechseln und dann das auto hinter einem rammt?

MFG

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Zahlen muss die Haftpflicht erstmal, im nachhinein kann die Versicherung Regressforderungen bis max. 5000€ stellen, bei sehr schweren Verstössen sogar 2x 5000€.
Zu den Regressforderungen gehört, dass die Versicherung die Kündigung aussprechen muss.
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Beiträge nicht verfassen und TE damit unnötig verunsichern. Selbst bei grober Fahrlässigkeit verliert man in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht seinen Versicherungsschutz und wird auch nicht in Regreß genommen.

Wenn du mich schon zitierst, dann mit dem zugehörigen Zitat auf welches sich meine Antwort bezog.

Sorry, aber wenn mann eine Antwort nicht mit dem Zitat in Verbindung setzen kann, dann sollte man lieber nicht anfangen anderen keine Ahnung zu unterstellen 🙄

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@xAKBx
Hallo, Hallo,
das mit der Haftpflicht ist mir klar, wie sieht es mit dem Regress aus?
Wann kann eine Versicherung genau Regress nehmen?
Oder ist das eventuell nicht einheitlich geregelt?

Und kann TE von der Fahrerin Ersatz verlangen?

Gruß
Frank

@Kai70
Das ist ja nun mal sehr weit hergeholt. Wenn sich dein Beitrag allein auf die Worte "das zahlen wir nicht" bezieht. Aber selbst auch dann ist deine Anwort nicht korrekt, da bei Vorsatz eine Versicherung auch gegenüber dem Geschädigten nicht zahlt.

@ xAKBx

Das Wort KANN ist dir eine Bedeutung ?
Richtig bei Vorsatz muss keine Leistung der Haftpflicht erbracht werden, habe ich etwas anderes behaubtet ?

Mir aber egal bin es leid alles zu dokumentieren, du hast Recht die Haftplicht kann kein Regress fordern...... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Wann kann eine Versicherung genau Regress nehmen?

Dann wenn eine "Obliegenheitsverletzung" vorliegt.

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@Kai70
Danke, werde Interessehalber nun mal in die AGB's meiner Kfz-Versicherung schauen,
was die alles so unter Obliegenheitsverletzung verstehen.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Jetzt bleibt nur noch die Frage offen ob die Dame, die den Unfall verursacht hat
der TE den Schaden ersetzen muss.
TE wird ja schließlich zurückgestuft.

Gruß
Frank

danke frank, genau darum gehts. ich werd zurückgestuft für ihren fehler?

Zitat:

Original geschrieben von poppipink



danke frank, genau darum gehts. ich werd zurückgestuft für ihren fehler?

zurueckgestuft wird der versicherungsnehmer des unfall verursachenden fahrzeugs , und damit wohl du.

ob auf zivilrechtlichem weg etwas von der person, die den unfall verursacht hat, zu holen ist halte ich fuer sehr waage.

sollte eine versicherung fuer diesen sonderfall vorhanden sein, kann der schaden "zurueckgekauft" werden und es findet rueckwirkend keine aenderung des SF statt (eine vorsorgliche hochstufung kann/wird gemacht werden ; bis zur klärung)

Harry

Ist der Knackpunkt nicht eher dort zu suchen wo ein "Fahrservice" die Haftung ausschließt?
Ich mag mich täuschen, aber es ist nicht irgendwie auch teilweise gewerblich (Produktivgenossenschaften hieß es glaube ich) oder nicht ?
Da kann man doch nicht so einfach alles ausschließen.
Nicht alles was man unterschreibt ist gültig, ich kann auch unterschrieben dass ich beim Händler auf die Gewährleistung verzichte, ist weniger wert als die Tinte dazu, von daher wäre ich mir nicht so sicher ob der Haftungsausschluss so gültig ist. Aber da fragt man am besten ein Anwalt bzw. erstmal allgemein formuliert bei Juraforen.
Das war nur so ein Verdacht meinerseits.

p.s. Lieber nicht so laut in meiner Gegenwart "grob fahrlässig" sagen, das weckt mich sofort auf 😉 Hey wenn rückwärts Fahren grob fahrlässig sein soll, dann zahlt keine Versicherung wenn man zu schnell fuhr. Wäre nur logisch, da sie aber beim zweiten Vergehen zahlen, werden sie das auch hier machen müssen.
Es spielt keine Rolle ob das falsch war und das war es von mir aus, wenn nicht für eigene Fehler, wozu überhaupt Versicherung?
Dieses verdammte "grob fahrlässig", das war doch für die angedacht die blinde Kuh bei 200 km/h spielen und nicht für sowas, inzw. ist alles im Verdacht grob fahrlässig zu sein was falsch gelaufen ist. Alle haben sie auch immer Grippe wenn sie erkältet sind, inzwischen kann man scheinbar alles so nennen wir man es braucht. Ah ich rege mich lieber nicht weiter auf.

Könnte mir auch vorstellen das der Haftungsausschluß sehr wackelig ist. Wenn es ein ganz normaler Unfall wäre - OK, kann sein, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber wenn hier der Fahrer solche überflüssigen Faxen macht . . . ich würd es drauf ankommen lassen wenn es sich lohnt . . .

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi


Man darf, wenn man sich einmal eingeordnet hat, an einer roten Ampel oder sonstiges, keinen Spurwechsel mehr vornehmen, und schon gar nicht rückwärts fahren, um eine Spur zu wechseln!!!

Hallo,

ich habe jetzt lange in der StVO gesucht und nichts gefunden, kannst Du mir mal verraten wo das steht.
Sicher ist das Spurwechseln über die durchgezogene Linie nicht erlaubt, ist klar.
Auch klar ist, dass ich dafür verantwortlich bin, beim Rückwärtsfahren niemanden zu gefährden.
Aber wo steht das ich, unter Berücksichtigung der o.g. Punkte, an einer Ampel nicht rückwärts fahren darf um dann außerhalb der durchgezogenen Linie die Spur zu wechseln?

Grüße

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