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Fahrkünste

Themenstarteram 5. August 2004 um 22:36

Neulich auf nem Rewe Parkplatz hatte ich mir gerade einen nahgelegenden Platz am Eingang ausgesucht, blinke und lasse noch eine Frau durch weil ich natürlich Rückwärts einparken wollte. Die Frau einfach an mir vorbei und fährt natürlich genau auf meinen Platz, es wäre ja garnicht mal so schlimm gewesen da 2 Plätze frei waren ... aber wie das so nunmal ist belegte sie gleich beide.

Das soll ja jetzt mal nicht Frauen feindlich sein aber ich habe schon sehr viele solche Situationen erlebt. Es gibt durchaus Frauen die Parken können.

Fortsetzung folgt

25 Antworten

Ja genau, Du darfst die Leute natürlich nicht übern Haufen fahren oder das Knie durchbrechen. Ich wollte halt nur damit Aussagen, dass das, was Kurvenwolf gemacht hat im Grunde nicht falsch war. In wieweit er das nun vorsichtig gemacht hat ist eine andere Frage, aber er hat ja keinen Berührt und von daher ist dagegen nichts einzuwenden gewesen. Schlimmstenfalls Handbremse anziehn und Motor aus. Da kann der Meschn dann warten bis er schwarz wird und wenn sein Gegenpart dann ankommt, dann wird der schon sehen, dass er da nun garantiert nicht mehr reinkommt. Sinnvoller und schneller ist es aber meistens sich woanders eine Lücke zu suchen. Aber ich kenne das auch, dass man lieber diese Lücke als eine andere 10 Minuten später zu erhaschen. Im Sommer ist es teilweise echt eine Gedultsprobe an einigen Stellen überhaupt eine Parklücke zu finden und dann muss man schon sehr cool sein, an so einer eigentlich noch freien Lücke vorbeifahren zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

Durch vorsichtiges Hereinfahren, darf man aber den Parkplatz "erzwingen". Jetzt darf sich jeder aussuchen, was man unter "erzwingen" vorstellen darf.

Wenn dem so ist, dann bin ich relativ sprachlos.

Stelle mir vor, ein Fußgänger blockiert durch seine physikalische Präsens meinetwegen widerrechtlich einen Parkplatz.

Dank 1,x Tonnen Auto ist der Autofahrer dann also berechtigt den Parkplatz zu erzwingen, also durch den Einsatz durch Gewalt und mit dem Auto als Gewaltmittel.

am 6. August 2004 um 17:37

§ 240 Abs. 1StGB (Nötigung):

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gewalt ist auch die psychische Gewalt. Die entscheidende Frage ist dabei, was der Täter machen muß, damit sein Opfer die nötigende Handlung als wie körperliche Gewalt wirkend empfindet.

Als in den 80er Jahren der Staat seine Verteidigungsbereitschaft durch Sitzblockaden vor US-Kasernen beeinträchtigt sah, wurden reihenweise Sitzblockierer wegen Nötigung verknackt, weil sie die Polizisten zum Wegtragen nötigten. Von dieser exzessiven Auslegung des Tatbestandmerkmals "Gewalt" ist die Rechtsprechung zwar mittlerweile abgerückt, läßt aber dennoch die besagte psychische Gewalt ausreichen.

Wenn ich im Parkplatz stehe und jemand erzwingt sich den Platz, indem er auf mich zufährt und mir nur die Wahl läßt, es zu riskieren, angefahren zu werden oder das Feld zu räumen, ist das eindeutig psychische Gewalt und damit eine Nötigung - auch in Franken.

Auch das Zuparken ist übrigens eine Nötigung.

Unabhängig von der Strafrechtsseite finde ich das Zurückerobern des Parkplatzes genauso asozial wie das Wegschnappen.

Es kann natürlich vorkommen, dass ich aus Rache von dem "weggeschubsten" einen Kratzer verpasst bekomme, wenn ich im Laden bin und meine Kiste und was sich dort ereignet, nicht sehe. Wer ist dann der "Sieger?"

am 7. August 2004 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von quattroheinrich

Es kann natürlich vorkommen, dass ich aus Rache von dem "weggeschubsten" einen Kratzer verpasst bekomme, wenn ich im Laden bin und meine Kiste und was sich dort ereignet, nicht sehe. Wer ist dann der "Sieger?"

Da gibts in erster Linie mal keinen Sieger, das ist einfach nur lächerlich dann.

Und sollte der "Kratzer" erwischt werden ist er im Endeffekt eindeutig der Verlierer.

Allgemein würde ich aber sowieso mal sagen, wer sowas nötig hat sollte mal ein wenig über sich selbst nachdenken.

MfG,

Stefan

Ich habe aber dann einen Kratzer, egal ob der Idiot über sich nachdenkt oder nicht.

MfG

Heinrich

am 8. August 2004 um 19:24

Das ist dann nunmal Pech.

Da hilft es nur solche Geschichten zu vermeiden, letztendlich im Recht bist natürlich Du in dem Fall, der Nachweis ist das andere.

Solange keiner tot am Zaun hängt, ist der Kratzer oder die Beule ein Bagatellschaden und interessiert keinen.

Ach du schöne Welt. Auto fahren kann echt Spaß machen.

cheerio

Ihr alle habt wohl vergessen, dass das freihalten eines Parkplatzes durch eine Person (und nicht durch ein Fahrueg)auch verboten ist, was das reindrängeln natürlich nicht rechtfertigen soll!

Auf einnem Supermarktparkplatz ist das ja auch nicht der Rede wert.

Aber: Wenn ich stundenlang in der Stadt rumfahre und dann einen Parkplatz finde, den eine Person freihält, würde ich sie auch freundlich bitten(ohne mein Auto als Hilfsmittel) den Platz zu räumen!

@Advokat:

Das mit der Nötigung beim zu parken ist schon richtig, aber weißt du auch wer das abschleppen bezahlen darf?

DU :)

ein Fußgänger darf einen Parkplatz nicht reservieren, wenn der autofahrende Partner irgendwo auf einem Großparkplatz rumkurvt. Ich habe die Gute ja auch nicht bedroht, auch nicht berührt. Als ich 2m vor Ihr stand, hätte ihr Gatte (der inzwischen angelaufen kam und einen anderen Parkplatz hatte) garnicht mit seinem Wagen an meinem vorbeigekonnt......:)

Nun stellt euch aber mal vor, alle Beifahrer schwärmen zur Parkplatzsuche aus, und alle Parkplätze sind "begattet".

Darum hat auch meines Erachtens nach der Gesetzgeber diese Regeln für das Parken erlassen.

Ich habe die Frau nicht berührt, aber ich habe gute Nerven und hätte auch 30 min gewartet ;)

So doof kann ich sein.....

gruß wolf

An dieser Stelle der passende Link:

http://www.kunstparker.de/

am 17. August 2004 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von gott_robin

aber weißt du auch wer das abschleppen bezahlen darf?

DU :)

Wenn die Polizei das Abschleppen des Nötigenden veranlaßt, zahlt dieser.

Häufig drückt sich die Polizei aber mit dem Hinweis, es handele sich um einen zivilrechtlichen Streit, vor dem Abschleppen (dahinter steht der manchmal zutreffende Gedanke: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"). Dann zahlt zunächst derjenige, der die Musik bestellt hat, also der Zugeparkte. Dieser hat aber in aller Regel in Höhe der Abschleppkosten einen Regress-Anspruch gegen den Nötigenden, den er meist erst gerichtlich durchsetzen muß.

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