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Fahrkünste

Themenstarteram 5. August 2004 um 22:36

Neulich auf nem Rewe Parkplatz hatte ich mir gerade einen nahgelegenden Platz am Eingang ausgesucht, blinke und lasse noch eine Frau durch weil ich natürlich Rückwärts einparken wollte. Die Frau einfach an mir vorbei und fährt natürlich genau auf meinen Platz, es wäre ja garnicht mal so schlimm gewesen da 2 Plätze frei waren ... aber wie das so nunmal ist belegte sie gleich beide.

Das soll ja jetzt mal nicht Frauen feindlich sein aber ich habe schon sehr viele solche Situationen erlebt. Es gibt durchaus Frauen die Parken können.

Fortsetzung folgt

25 Antworten
am 6. August 2004 um 0:31

No Comment.

Das artet sonst aus!

Re: Fahrkünste

 

Zitat:

Original geschrieben von Jam0r

.....und lasse noch eine Frau durch weil ich natürlich Rückwärts einparken wollte. Die Frau einfach an mir vorbei und fährt natürlich genau auf meinen Platz, es wäre ja garnicht mal so schlimm gewesen da 2 Plätze frei waren ... aber wie das so nunmal ist belegte sie gleich beide.

Hi JamOr.

Natürlich oder normal auf einem Supermarktparkplatz ist ja, dass man vorwärts einparkt, weil man ja einkaufen geht und in der Regel doch Probleme hat, mit dem Einkaufswagen zwischen parkende Fahrzeuge ans Heck zu gelangen um dort sein Fahrzeug zu beladen.

Von daher kann ich mir voratellen, dass ein anderer Parkplatzsucher annimmt, dass dich dieser Parkplatz nicht interessiert.

Aber ich kann mir noch was anderes vorstellen.

Die Dame wollte ganz einfach mit dir ins Gespräch kommen und du hast, vor lauter jovialem lenkradgedrehe diese wichtigen Signale verpaßt.

So hast du nicht nur den Parkplatz nicht bekommen, sondern vielleicht die Chance deines Lebens verpaßt.

Was lernen wir daraus?

Es gibt im Leben praktisch überall Möglichkeiten zum Frauenfreund zu werden und nicht das Gegenteil.

Drum nutze deine Chancen Mensch, zusammen mit deinem schönen Auto und deinen Fahrkünsten schaffst du das schon.

am 6. August 2004 um 7:42

Tut mir Leid auch wenn du recht hast!

Wer zuerst kommt Parkt zuerst!

Aussteigen und Diskutieren bringt da nichts!

Ingnorieren und Parkplatz suchen!

Gruss Cri

Dass Frauen nicht so gut einparken können hat nichts mit Frauenfeindlichkeit zu tun.

Es ist halt einfach so und das geben sie ja auch selber zu.

Zitat:

Original geschrieben von crislee

Tut mir Leid auch wenn du recht hast!

Wer zuerst kommt Parkt zuerst!

Aussteigen und Diskutieren bringt da nichts!

Ingnorieren und Parkplatz suchen!

Gruss Cri

Ist eben auch ein Zeichen der Zeit, diese Ignoranz...

Sowas ist mir auch schon passiert, aber trotzdem versuche ich höflich meinen Ärger auszudrücken....

Andererseits habe ich schon mal einer einen Parkplatz blockierenden Ehefrau eines Autofahrers, der suchenderweise Runden auf dem Parkdeck drehte, mein Autoheck sehr nahe gebracht, ohne Sie zu berühren....

...hat die gezetert ;)

Das Gesetz sagt: Wer zuerst seine Absicht deutlich macht, einzuparken und am nächsten dran ist, darf es. Wenn man vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, hat man Vorrang. FussgängerInnen dürfen keine Parkplätze "reservieren".

Ich hab mich schon mal innerlich auf's Parplatzvorwegnehmen durch andere eingestellt.

Sollte dies mit Absicht geschehen, so mühe ich mir an freundliches Lächeln gegenüber dem Parkplatzklauer ab, denn wenn ich ausraste wird er sich

a) kampfbereit für sein erobertes Territorium zeigen und

b) es nicht hergeben.

Im Falle eines Auseinandersetzung wird er sich immer als der erfolreiche Eroberer selbst bestätigt fühlen. Zwei Primitiverfolge für einen Primitivling der so unterpreviligiert ist, dass er sich darüber freuen kann einen Parkplatz erobert zu haben.

Das funktioniert aber nur dann, wenn ich ihn so lärmend bestätige.

Und den Gefallen werde ich ihm nicht tun.

Er bekommt zum Abschluß seiner ehrgezigen und verbissen ausgeführten Tat ein Lächeln in dem Sinne: Oh Mann, da siehste nun mal, was du nicht alles nötig hast (und ich nicht).

am 6. August 2004 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von Kurvenwolf

 

Andererseits habe ich schon mal einer einen Parkplatz blockierenden Ehefrau eines Autofahrers, der suchenderweise Runden auf dem Parkdeck drehte, mein Autoheck sehr nahe gebracht, ohne Sie zu berühren....

...hat die gezetert ;)

Das ist auch Verboten nur mal so am Rande auch wenn du Recht hast!

Zitat:

Original geschrieben von Kurvenwolf

Das Gesetz sagt: Wer zuerst seine Absicht deutlich macht, einzuparken und am nächsten dran ist, darf es. Wenn man vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, hat man Vorrang. FussgängerInnen dürfen keine Parkplätze "reservieren".

Viel Glück wenn du das zur Anzeige bringen willst!:D:D:D:D

Auch wenn du recht hast!

Fackt ist Leider das wer der erste ist auch der erste bleibt!

Gruss Cris

PS. da ich keine Dellen in meinem Auto haben mag parke ich immer soweit weg das keiner da parken will!

Ich nehme lieber den langen Weg in kauf also parkdellen von Wägen und Autos!

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Ich hab mich schon mal innerlich auf's Parplatzvorwegnehmen durch andere eingestellt.

Sollte dies mit Absicht geschehen, so mühe ich mir an freundliches Lächeln gegenüber dem Parkplatzklauer ab, denn wenn ich ausraste wird er sich

a) kampfbereit für sein erobertes Territorium zeigen und

b) es nicht hergeben.

Im Falle eines Auseinandersetzung wird er sich immer als der erfolreiche Eroberer selbst bestätigt fühlen. Zwei Primitiverfolge für einen Primitivling der so unterpreviligiert ist, dass er sich darüber freuen kann einen Parkplatz erobert zu haben.

Das funktioniert aber nur dann, wenn ich ihn so lärmend bestätige.

Und den Gefallen werde ich ihm nicht tun.

Er bekommt zum Abschluß seiner ehrgezigen und verbissen ausgeführten Tat ein Lächeln in dem Sinne: Oh Mann, da siehste nun mal, was du nicht alles nötig hast (und ich nicht).

Yip!!! - kann dem nur beipflichten !

Das was Du beschrieben hast ist der genaue Unterschied zwischen (un)cool und souverän !!

- Die Souveränen gewinnen letztendlich immer *überlegen Strategie !!*

Ciau & let the sunshine in

wünscht Euch der eMKay

@crislee,

nein, das ist nicht verboten. Solange Du niemanden verletzt darfst Du mit Deinem Fahrzeug den Parkplatz "leerschieben". Es besteht halt nur die Gefahr, dass Du dabei jemanden verletzt und deshalb lässt man es (natürlich), um dann in so einem Fall keine Kosten am Hals zu haben. Generell darfst Du aber solche Personen leicht wegstubsen, zur Not such ich Dir auch noch die passenden Gerichtsurteile dazu raus.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

ist nicht verboten. Solange Du niemanden verletzt darfst Du mit Deinem Fahrzeug den Parkplatz "leerschieben". Es besteht halt nur die Gefahr, dass Du dabei jemanden verletzt und deshalb lässt man es (natürlich), um dann in so einem Fall keine Kosten am Hals zu haben. Generell darfst Du aber solche Personen leicht wegstubsen, zur Not such ich Dir auch noch die passenden Gerichtsurteile dazu raus.

Eh ?!? Wie ?!?! Was ?!?! WO ?! !

Personen mit dem Auto `leicht wegschubsen´ ?!?!

Ich sag ja nicht; Gibt es nicht. Aber bitte in welchem Land?

Urteil - OLG Nürnberg AZ 2 Ss 54/1997

leicht "wegschubsen" war wohl nicht ganz der richtige Ausdruck. Durch vorsichtiges Hereinfahren, darf man aber den Parkplatz "erzwingen". Jetzt darf sich jeder aussuchen, was man unter "erzwingen" vorstellen darf. Durch das "wegschubsen" wäre ja automatisch eine Verletzung vorprogrammiert und das hatte ich ja gesat, wollte ich ausschliesen. Aber man darf sich halt reinmogeln, auch wenn dort jemand steht.

Zitat:

ohne Sie zu berühren....

Es wurde ja hier in diesem Fall auf jeden Fall die harmlose Variante gewählt.

am 6. August 2004 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

@crislee,

nein, das ist nicht verboten. Solange Du niemanden verletzt darfst Du mit Deinem Fahrzeug den Parkplatz "leerschieben". Es besteht halt nur die Gefahr, dass Du dabei jemanden verletzt und deshalb lässt man es (natürlich), um dann in so einem Fall keine Kosten am Hals zu haben. Generell darfst Du aber solche Personen leicht wegstubsen, zur Not such ich Dir auch noch die passenden Gerichtsurteile dazu raus.

aehm da wär ich aber gespannt...

bitte denke mal an

1. nötigung

2. körperverletzung, versuch ist strafbar, "eine verletzung für möglich halten" reicht aus, da muss man nicht "unbedingt" jemanden verletzen wollen

3. stvo... niemand darf sich so verhalten, dass ein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird

... das ganze ist unabhänging davon ob man im recht ist oder nicht...

ähhm, steht doch oben.

am 6. August 2004 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Radlager

ähhm, steht doch oben.

hehe ich musste beim schreiben mal kurz weg...

wennd er fussgänger sich schon vorab durch das einparkende auto vertreiben lässt mag das ohne frage gelten. sobald er stehen bleibt und vom pkw "weggeschoben" wird s.o.

ps:

ich hab auf die schnelle leider auch nur diesen wenig aussagekräftigen leitsatz gefunden und nicht den zugrunde liegenden sachverhalt

pps: hm hab dein post nochmal gelesen. das "leerschieben" war wohl etwas missverständlich und du meintest damit 0 kontakt

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