Fahrkamera
Hallo allerseits!
Nachdem ich jetzt einen Unfall hatte bei dem der Andere Schuld war, aber behauptet es wäre meine Schuld und es scheint als ob das ganze ne lange Sache wird, weil ich keinen Zeugen im Auto hatte, will ich mir ne Kamera ins Auto installieren.
Dabei habe ich nicht an so einen großen Camcorder gedacht sondern einfach an eine kleine unaufällige Kamera die auch nicht stört und ständig alles auf eine Festplatte oder so aufnimmt, und im Falle eines Falles das ganze abspeichert.
Ich kann bei eBay nur Rückfahrkameras finden. Zwar habe ich eine Firma in den USA gefunden, die sich drivecam nennt (www.drivecam.com dort gibts auch einige Videos - ganz interessant), allerdings bieten die keine Ready-Plug&Play Versionen, sondern eher solche Transportfirmenlösungen für Busse etc. an. Bestellen kann man auch nix...
Kennt irgendjemand eine Videolösung?
Wäre sehr dankbar :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
videobeweise sind bei gerichr nicht zulässig. und rein rechtlich darfst du leute/verkehrsteilnehmer ohne deren genehmigung nicht filmen
eminem7905,
schon im Forum Versicherungen ist mir wiederholt aufgefallen,
dass Du Aussagen triffst die vollkommen falsch sind.
Findest Du es o.K. Hilfesuchende falsch zu informieren?
Hast Du Spass daran Leute zu vera...n?
Oder willst Du schlau wirken und scheiterst am fehlenden Wissen?
Tue uns allen doch einen Gefallen:
Stelle nur solche Sachen als Tatsachen heraus, die stimmen.
Andernfalls Klappe halten
oder
deutlich als Meinung ohne Gewähr auf Richtigkeit darstellen.
O.K.?
200 Antworten
videobeweise sind bei gerichr nicht zulässig. und rein rechtlich darfst du leute/verkehrsteilnehmer ohne deren genehmigung nicht filmen
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
videobeweise sind bei gerichr nicht zulässig. und rein rechtlich darfst du leute/verkehrsteilnehmer ohne deren genehmigung nicht filmen
Es liegt im Ermessen des Richters, einen Beweis zu würdigen oder auch nicht.
Und es ist tatsächlich zulässig, andere Verkehrsteilnehmer zu filmen. Es ist im Allgemeinen auch erlaubt, andere Menschen zu fotografieren. Allerdings darf das Foto nicht ohne Erlaubnis der Abgelichteten veröffentlicht werden, wobei es im Detail noch darauf ankommt, ob die Personen das wesentliche Motiv sind oder nur schmückendes Beiwerk, darstellen z.B. vor einem Gebäude.
Oliver
Einen besseren Beweis als eine Filmaufnahme einer permanent laufenden Kamera (sofern das Video nicht bearbeitet wurde).
Ich mußte mir auch von einem Polizisten sagen lassen, dass jeder von jedem Fotos machen kann solange diese nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Dieser Polizist tat sich allerdings schwer zu verstehen, dass ich denjenigen nicht wegen den Fotos anzeigen wollte, sonder weil er diese Schoss als er mich rechts überholte nachdem er mich an einem LKW vorbei gedrängelt hatte.
@doopie
Solltest du ein benutzerfreundliches System finden gib mir bitte per PN bescheid. Ich habe auch schon seit ewigkeiten den Gedanken an ein solches System.
Benutzerfreundlich wird wohl den Rahmen des finanziell Sinnvollen sprengen.
Man benötigt mehr als nur eine Kamera ( Aufnahmewinkel, usw.)
Dann noch das Problem mit der Speicherung der Daten. Da in eurem Fall der Sinn ja Unfallbeweis ist, scheidet eine Festplatte aus.Auch wenn die Hersteller großzügige Betriebsbedingungen angeben, mag eine Festplatte es doch recht konstant von den Temperaturen. Und je nachdem wie heftig der Bumms ist, kommt es zu einem Head-Crasch der Platte und die Daten sind weg.
Das ne Festplatte sonnen Empfindchen ist, stört im UnFall schon. Ansonsten langts als Beweis für ne Anzeige wegen Verkehrsgefährdung.
Winkel sind da auch eher wurscht. Wichtig währe nur eine zweite Kamera für hinten wegen der Drängler.
Sinnvoller und als Beweismittel gerichtsfester ist für solche Fälle wohl eher ein UDS (Unfalldatenschreiber), so wie er von Siemens und VDO angeboten wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sinnvoller und als Beweismittel gerichtsfester ist für solche Fälle wohl eher ein UDS (Unfalldatenschreiber), so wie er von Siemens und VDO angeboten wird.
Der kann dem Richter aber auch nicht sagen, wer nun wem die Vorfahrt genommen hat...
Auf dem UDS werden dann aber auch Daten gespeichert die man gar nicht haben/weitergeben will.Bei einer Videolösung bleibt die eigene Geschwindigkeit unklar und kann bestenfalls grob geschätzt werden.
Gibt es nicht schon ein System, um den Unfall digital zu erfassen. Das ist eine art "Blackbox", die mit der Bordelektronik venetzt ist, und somit die sensoren des Fahrzeugs nutzt. Sensoren wie Lenkwinkelsensor, Gierratensensor, ABS-Sensoren, Tacho, Gaspedalstellung und usw. Aus den gesammelten Daten der letzten 30s. vor dem Unfall kann man den Unfallhergang rekonstruieren.
Ich habe das nur irgendwo mal gelesen oder gehört, weiß aber nix näheres. Wird wohl sowieso den finanziellen Rahmen bei einer Nachrüstung sprengen. Aber ab Werk...
EDIT: Na toll, habe zu lange für den Post gebraucht.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
videobeweise sind bei gerichr nicht zulässig. und rein rechtlich darfst du leute/verkehrsteilnehmer ohne deren genehmigung nicht filmen
sorry aber das ist einfach mal totaler humbug. die polizei nutzt ja auch videos zur beweisführung - ein besseres beweismittel wird es wohl kaum geben.
filmen oder fotografieren darf ich auch wen ich will, nur veröffentlichen darf ich sie nicht. sonst würde ja jeder mit sicherheitskameras probleme haben.
zu der frage mit der festplatte: ich dachte jetzt auch eher nicht an solche totalcrashs, sondern an blechschäden, wie man sie aus dem täglichen verkehr in der stadt kennt. also vorfahrt genommen etc. da sollte es keine probleme geben
ansonsten hätte ich dafür auch schon eine lösung...
die blackboxen kenne ich (bei drivecam werden übrigens auch die geschwindigkeiten usw beigefügt, siehe die videos: http://www.drivecam.com/drivecam-videos.asp) allerdings helfen diese wie eben gesagt nicht bei vorfahrtsunfällen u.a.
mich wunderts wirklich sehr, dass es dafür keine fertigen system gibt. vor allem da bereits 1955 (!!) ein patent auf eine autokamera zur beweisführung eingetragen wurde.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
videobeweise sind bei gerichr nicht zulässig. und rein rechtlich darfst du leute/verkehrsteilnehmer ohne deren genehmigung nicht filmen
eminem7905,
schon im Forum Versicherungen ist mir wiederholt aufgefallen,
dass Du Aussagen triffst die vollkommen falsch sind.
Findest Du es o.K. Hilfesuchende falsch zu informieren?
Hast Du Spass daran Leute zu vera...n?
Oder willst Du schlau wirken und scheiterst am fehlenden Wissen?
Tue uns allen doch einen Gefallen:
Stelle nur solche Sachen als Tatsachen heraus, die stimmen.
Andernfalls Klappe halten
oder
deutlich als Meinung ohne Gewähr auf Richtigkeit darstellen.
O.K.?
Videoaufnahmen sind erlaubt, da es sich um einen öffentlichen Platz handelt.
Videoaufnahmen sind nicht erlaubt wenn man das Privatgrundstück seines Nachbarn filmt.
Aber im Auto ist das kein Problem.
Die Geschwindigkeit ist auch bei Videoaufnahmen korrekt darstellbar. Das kann auf 3 km/h berechnet werden, also da hast du auch keine Chance.
Wofür gibt es denn Markierungen auf unserer Straße.
Zitat:
Original geschrieben von doopie
zu der frage mit der festplatte: ich dachte jetzt auch eher nicht an solche totalcrashs, sondern an blechschäden, wie man sie aus dem täglichen verkehr in der stadt kennt. also vorfahrt genommen etc. da sollte es keine probleme geben
ansonsten hätte ich dafür auch schon eine lösung...
Nun die Sache mit der Festplatte ist immer kritisch.Je nach Hersteller und Modell dreht eine Festplatte bis 15500 Touren.
Die gebräuchlichsten Notebookfestplatte laufen bei 5400 U/min.
Da wird der kleine Ruck bei einem Blechschaden schnell zu viel.
Vergleich es mal mit einem CD-Player im Auto.Die sind nicht ganz so empfindlich und trotzdem hast du bei einem tieferen Schlagloch einen Aussetzer. Dem CD-Player ist es egal, der CD auch. Nur eine Festplatte ist da nicht ganz so gutmütig.Da sollte man sich eine Konstruktion zur schwingenden Aufhängung basteln.
Wenn man zum Spaß filmt, ist es egal wenn man 20 Minuten Film und 60€ für die HDD verliert.
Wenn man das ganze als Beweissicherung betreibt, zählt jede Sekunde Film.
Und da IT_Service mein Beruf ist, habe ich einen "andressierten" Hang zur doppelten Sicherheit.Am liebsten zusätzlich noch ganz altmodsch auf Band.
Kleiner Einwurf am Rande - ganz so kritisch sind die modernen Festplatten aber auch wieder nicht, da sie a.) in wenigen Sekundenbruchteilen die Schreib-/Leseköpfe in eine sicher Position bringen können (und dabei evtl. Daten cachen, bzw. im extremen Fall halt verwerfen) und b.) dies alltäglich im Praxiseinsatz beweisen (ich habe ein 4GB HDD im Foto, in manchen MP3 Playern sind welche (z.B. MUVO von Creative) und selbst Fahrzeughersteller nutzen das mittlerweile aus (z.B. ist bei Volvo ab Modelljahr 2007 das Navi von Festplatte serie!).
Selbstverständlich sind Fehler, Schäden nie vollständig auszuschließen ;-)
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und kennt Anwender die schalten Ihren WinXP Rechner TÄGLICH mit der Stecker-Schalt-Verteilerdose aus - haben vom "Runterfahren" noch nie was gehört ;-)