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Fahrerschutz

Themenstarteram 3. November 2016 um 17:42

Hallo,

meine Versicherung bietet optional zur KFZ-Haftpflicht den "Fahrerschutz" für 20 Euro pro Jahr an.

Die genauen Bedingungen muss ich mir noch durchlesen, aber hat jemand schon Erfahrungswerte, d.h. musste das in Anspruch nehmen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2016 um 20:11:29 Uhr:

Wie ist das eigentlich bei selbstständigen mit Verdienstausfall. Bei Angestellten gibt es ja Lohnfortzahlung. Gibt es eine Versicherung die dem selbstständigen im Falle eines Unfalls (keine Invalidität) Verdienstausfall zahlt?

Der Verdienstausfall sollte über ein Krankentagegeld abgesichert sein, da Unfälle ja eher selten der Grund für einen solchen sind... Im Bereich der Unfallversicherung könnte man ein Tagegeld ab dem ersten Tag versichern und so zumindest im Falle eines Unfalls die Lücke zum normalen Krankentagegeld schließen. Das ist jetzt wieder eine Glaubensfrage, da man für diese Zeit unabhängig von einer Versicherung Rücklagen haben sollte...

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2016 um 20:11:29 Uhr:

Eine Fahrerschutz stellt den Fahrer einem Geschädigten gleich. Wir sprechen deshalb auch von der "KH gegen sich selbst". Die Fahrerschutz ist zumindest im Kfz-Bereich ein leistungstechnisch aufgebohrtes Rudiment der Schuldrechtsreform 2002, die die IU überflüssig gemacht hat, da ab da an auch die Insassen Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung stellen können.

Der Fahrer war in der damaligen Betrachtungsweise der einzige, der übrig geblieben ist, der "leer" ausgeht. Daraus hat man was "gemacht", was ich durchaus nachvollziehen kann. Geboren war die Fahrerschutzversicherung o.a. benannt.

Da ich mich mit den Abgrenzungen bzw. Überschneidungen zu anderen Sparten bzw. marktgängigen Versicherungsinhalten anderer Sparten zu wenig auskenne, enthalte ich mal eine Bewertung. Bei uns wird sie gut verkauft.

Wie ist das eigentlich bei selbstständigen mit Verdienstausfall. Bei Angestellten gibt es ja Lohnfortzahlung. Gibt es eine Versicherung die dem selbstständigen im Falle eines Unfalls (keine Invalidität) Verdienstausfall zahlt?

Alles richtig was Du da schreibst, aber, Du müßtes es ja besser wissen.

1. Bei Verletzung eines/mehreren Mitfahrers muß der Fahrer Schuld an diesem Unfall gewesen sein (was bei FRemdverschulden und Unfallflucht nicht der Fall ist).

2. Die Gerichtsverhandlungen zwischen Geschädigten und Versicherer bei Personenschäden können über Jahre dauern, bis eventuell der/die Geschädigten mal eine Entschädigung bekommen. Alles ein lanwiedriger Prozeß. Wenn es überhaupt zu einer Entschädigung kommt.

Die Fahrer/IU zahlt nach etwa 15 Monaten bei Feststellung einer Invalidität eine Entschädigung.

am 5. November 2016 um 7:08

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 5. November 2016 um 01:25:20 Uhr:

Zitat:

Alles richtig was Du da schreibst, aber, Du müßtes es ja besser wissen.

1. Bei Verletzung eines/mehreren Mitfahrers muß der Fahrer Schuld an diesem Unfall gewesen sein (was bei FRemdverschulden und Unfallflucht nicht der Fall ist).

2. Die Gerichtsverhandlungen zwischen Geschädigten und Versicherer bei Personenschäden können über Jahre dauern, bis eventuell der/die Geschädigten mal eine Entschädigung bekommen. Alles ein lanwiedriger Prozeß. Wenn es überhaupt zu einer Entschädigung kommt.

Die Fahrer/IU zahlt nach etwa 15 Monaten bei Feststellung einer Invalidität eine Entschädigung.

1.) Naja bei Fremdverschulden zahlt halt die andere Haftpflicht. Bei Unfallflucht entsteht in der Tat eine Deckungslücke, wobei ich mir schwer vorstellen kann, dass man nach einem schweren Unfall noch unfallflucht begehen kann mit dem Auto, zumindest nicht ohne das es jmd. bemerkt und somit doch wieder ein haftender da ist.

2.) Ich hatte auch schon fälle die ziemlich schnell geregelt waren. Auch wird ja meistens eine Vorauszahlung geleistet und nur der strittige Teil zurückgehalten. Insofern alt so starr würde ich es nicht sehen.

@phaeti ... das richtige Stichwort beim Selbständigen ist die Krankentagegeldversicherung.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. November 2016 um 19:21:17 Uhr:

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 4. November 2016 um 10:34:30 Uhr:

Entweder man braucht eine Unfallversicherung oder nicht.

Wenn du denn eine brauchst, schliesse eine "richtige" (24h) ab, wenn nicht, laß es.;)

Wenn man den Unterschied zwischen Fahrerversicherung und einer normalen Unfallversicherung kennt, kann man sich auch zum Thema melden, ansonsten wäre es besser die Finger still zu halten, um unwissende User nicht zu verwirren.

Die HUK schreibt dazu:

"Der Fahrerschutz ist eine Kfz-Unfallversicherung. Der versicherte Leis-

tungsumfang richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Personen-

schaden."

Auch wenn es sich um unterschiedliche "Sparten" handelt, geht es sowohl bei der privaten Unfallversicherung als auch bei der KFZ-UV(Fahrerschutz) darum, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzumildern. Insofern ist der "Vergleich" nicht per se abwegig.

Nochmal die HUK (Hervorhebungen teilw. durch mich):

"Was beinhaltet der Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz schützt den Fahrer beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, wenn er in einen Unfall verwickelt und dadurch verletzt wird. Er erhält im Rahmen der Vereinbarungen Entschädigungsleistungen für Personenschäden, die durch selbst- oder teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.

Die Leistungen orientieren sich an denen der Kfz-Haft­pflicht­versicherung, z.?B.:

Verdienstausfall

Schmerzensgeld

Leistungen für sonstige Folgeschäden (z.?B. Kosten für behindertengerechte Umbauten, Kosten für Haushaltshilfe)

Leistungen an Hinterbliebene (z.?B. Witwen- und Waisenrente)

Wir leisten bis zu einer Versicherungssumme von 15 Mio. € je Schadenfall. Werden Leistungen von anderer Stelle z.?B. dem Unfallgegner, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse erbracht, werden diese angerechnet*. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und die Einschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungs­bedingungen."

* "Verpflichtung Dritter, Vorleistung

Wann leisten wir nicht?

Wir leisten nicht, soweit Ihnen wegen des Unfalls auf Grund gesetz-

licher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch

gegen einen Dritten zusteht. Dritte sind beispielsweise der Schädiger, ein

Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegeversicherer, ein

Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr."

 

Dazu ein paar Anmerkungen:

Verdienstausfall: z.B. für unselbständig Beschäftigte ist der Verdienstausfall durch Lohnfortzahlung (AG, zeitlich begrenzt), Krankentagegeld (Krankenversicherung, zeitlich begrenzt, ggf. durch BU/EU), Sozialversicherung/Versorgungsanstalt (teilweise) abgesichert. Wem das nicht reicht, der sollte eine private BU-Versicherung haben.

Rd 10 % der Berufsunfähigkeiten (dauerhafter Verdienstausfalll) entstehen durch Unfall (GDV, http://www.gdv.de/2013/04/ursachen-fuer-berufsunfaehigkeit , ). Widerum ein kleiner Bruchteil davon durch KFZ-Unfälle als Fahrer, und bei einem noch kleineren Bruchteil tritt kein anderer Kostenträger ein. Ansonsten gilt eben die oben beschriebene Subsidiarität.

Leistungen für sonstige Folgeschäden (s.o.) : das ist eigentlich der typische "Anwendungsfall" für eine private Unfallversicherung. Wenn man das Risiko abdecken will/muß ist dieses unabhängig davon, ob die Invalidität (->behindertengerechter Umbau) durch einen als KFZ-Lenker selbstverschuldeten Unfall oder durch einen sonstigen Unfall verursacht ist. Insofern ist hier -wenn notwendig- eine private Unfallversicherung erste Wahl.

Hinterbliebenenabsicherung: für die Hinterbliebenen spielt es keine Rolle, wodurch der "Versorger" verstorben ist. Wer eine Hinterbliebenenversorgung braucht, macht eine Risiko-LV.

Letztlich wird also ein winziges Restrisiko marketingtechnisch aufgebauscht, um dem Kunden noch ein paar € zusätzlich aus der Tasche zu leiern. Sowas ist mit ein paar anschaulichen Beispielen, den hohen Summen die in den Raum gestellt werden und einem Kreuzchen an der richtigen Stelle ja auch ruckzuck mitverkauft. Selbst der untalentierteste Versicherungsverkäufer kriegt das hin und versüßt sich damit seine Provisionsabrechnung.

Eine weitere Krux kommt noch hinzu: Der Fahrerschutz ist an die KFZ-Versicherung gekoppelt. Wenn ich also meine KFZ-Versicherung wechseln will, brauche ich wieder eine mit Fahrerschutz. Die (alte Versicherung) ist aber vielleicht teuerer/schlechter als die potentielle neue Versicherung (die das nicht anbietet), und somit relativiert sich auch der vermeintlich günstige Preis zusätzlich.

Mein Fazit:

Wenn nun also einer meint, er braucht unbedingt den "Fahrerschutz", soll er es machen (unbedingt vorher die Bedingungen aufmerksam lesen, damit man weiß worauf man sich einläßt!).

Ich für meinen Teil bevorzuge ein schlüssiges Absicherungskonzept (welches ich sowieso brauche) und darin kommt diese Versicherung eben nicht vor.

Danke, sehr gut beschrieben!

Endlich mal ein wirklich brauchbarer Beitrag, der die Augen öffnen kann.

Derzeit stoße ich auch immer wieder in Kft-Tarifen auf den Fahrerschutz.

Bin mir nicht icher ob eine Unfallversicherung reicht..

BU bekomme ich nicht ...

Dann mach den Fahrerschutz. Da wird man genauso entschädigt wie die anderen Insassen.

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