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Fahrerschutz

Themenstarteram 3. November 2016 um 17:42

Hallo,

meine Versicherung bietet optional zur KFZ-Haftpflicht den "Fahrerschutz" für 20 Euro pro Jahr an.

Die genauen Bedingungen muss ich mir noch durchlesen, aber hat jemand schon Erfahrungswerte, d.h. musste das in Anspruch nehmen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2016 um 20:11:29 Uhr:

Wie ist das eigentlich bei selbstständigen mit Verdienstausfall. Bei Angestellten gibt es ja Lohnfortzahlung. Gibt es eine Versicherung die dem selbstständigen im Falle eines Unfalls (keine Invalidität) Verdienstausfall zahlt?

Der Verdienstausfall sollte über ein Krankentagegeld abgesichert sein, da Unfälle ja eher selten der Grund für einen solchen sind... Im Bereich der Unfallversicherung könnte man ein Tagegeld ab dem ersten Tag versichern und so zumindest im Falle eines Unfalls die Lücke zum normalen Krankentagegeld schließen. Das ist jetzt wieder eine Glaubensfrage, da man für diese Zeit unabhängig von einer Versicherung Rücklagen haben sollte...

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am 4. November 2016 um 10:40

Jede Versicherung hat ihre Bedingungen. Die unterscheiden sich. Unfallversicherungen kann man im Regelfall zu unterschiedlichen Deckungssummen (und natürlich entsprechenden Prämien) für die verschiedenen Schadensfälle wie Tod, Arbeitsunfähigkeit, diverse Fälle der Invalidität ........ abschließen.

Und wenn man diese Bedingungen - z. B. die Entschädigungssummen - nicht nennt, dann vergleicht man tatsächlich völlig sinnfrei Äpfel mit Birnen. Die Leistungen einer Fahrerschutzversicherung übersteigen die Leistungen einer üblichen Unfallversicherung um Größenordnungen.

Wer statt abzuwägen eine solche Versicherung pauschal als "unsinnig" bezeichnet, hat vom Geschäft nur sehr begrenzt eine Ahnung.

Zitat:

@lejockel schrieb am 4. November 2016 um 10:51:25 Uhr:

Ihr vergleicht mal wieder Äpfel mit Birnen. Habe mal paar Infos zum Fahrerschutz:

Sie übernimmt Kosten wie:

Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung.

Verdienstausfall

Haushaltshilfe

behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z. B. von Haus-, Wohnung und Fahrzeug)

Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente)

Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)

Eine Lösung bietet die Fahrerschutz-Versicherung. Im Gegensatz zur Insassen-Unfallversicherung leistet die Fahrerschutz-Versicherung für den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers - und das bis zu 12 Millionen EUR je Schadenfall!

Ich selbst habe die nicht, kann aber von einem tatsächlichem Fall schreiben, wo eine Arzt selbstverschuldet einen Unfall hatte und der Versicherer weit über 1 Mio Euro zahlen musste. Scheiß Schadenquote.

Mir ist der Unterschied zwischen Fahrerschutz und Unfallversicherung durchaus bewusst, sehe aber trotzdem keine Veranlassung, den unsinnigen Fahrerschutz zu empfehlen...

 

Bis 12 Mio. Euro je Schadenfall... Ist das in KH schon mal realisiert worden? Ich glaube nicht! Und selbst Deine Million hatte ich in meiner sechzehnjährigen Berufslaufbahn noch nicht...

 

Unfälle in denen 100% Invalidität eingetreten ist, hatte ich dummerweise schon mehrere... Hier kann man aktiv den Bedarf absichern und wird im Zweifel ohne Nachweis des Bedarfs eine entsprechende Leistung erhalten.

Ich habe keine Empfehlung ausgesprochen. Hier werden aber zwei völlig verschiedene Versicherungen in einen Topf geworfen. So wie Du es auch tust. Oder zahlt eine Unfallversicherung Verdienstausfall? Um nur ein Beispiel zu nennen. Sinn oder Unsinn einer Versicherung kann eh niemand bestimmen. Auch ich nicht. Oder möglicherweise Du?

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 4. November 2016 um 10:34:30 Uhr:

Entweder man braucht eine Unfallversicherung oder nicht.

Wenn du denn eine brauchst, schliesse eine "richtige" (24h) ab, wenn nicht, laß es.;)

Wenn man den Unterschied zwischen Fahrerversicherung und einer normalen Unfallversicherung kennt, kann man sich auch zum Thema melden, ansonsten wäre es besser die Finger still zu halten, um unwissende User nicht zu verwirren.

Mir sagte mal mein Versicherungsberater: "Unsinnig!"

Da hast Du wohl Selbstgespräche geführt.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. November 2016 um 19:21:17 Uhr:

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 4. November 2016 um 10:34:30 Uhr:

Entweder man braucht eine Unfallversicherung oder nicht.

Wenn du denn eine brauchst, schliesse eine "richtige" (24h) ab, wenn nicht, laß es.;)

Wenn man den Unterschied zwischen Fahrerversicherung und einer normalen Unfallversicherung kennt, kann man sich auch zum Thema melden, ansonsten wäre es besser die Finger still zu halten, um unwissende User nicht zu verwirren.

Warum reitet ihr immer auf dem Unterschied herum?

 

Was zicke geschrieben hat stimmt schon, auch wenn es unterschiedliche Sparten und Leistungen sind, ersetzt eine vernünftige Unfallversicherung sehr wohl den Fahrerschutz...

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. November 2016 um 19:28:53 Uhr:

Da hast Du wohl Selbstgespräche geführt.

Er hat mir dann erklärt, warum. Und das hat gepasst.

Jedenfalls war er nicht der dummschwätzerisch unterstellte virtuelle Gesprächspartner.

am 4. November 2016 um 19:03

Da hast du Recht.

Wenn ich zum Beispiel eine alles umfassende Rechtschutzversicherung abschließe und bezahle (!!!!!) muss ich nicht zusätzlich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.

Auch wenn du das für unsinnig hälst: Mir sind die paar 100 EUR Prämie zu viel und ich begnüge mich mit der RSV, weil ich dort die primären Risiken sehe.

(Es handelt sich um eine Analogie-Beispiel und nicht um die Vermischung von Äpfel und Birnen).

Eine Fahrerschutz stellt den Fahrer einem Geschädigten gleich. Wir sprechen deshalb auch von der "KH gegen sich selbst". Die Fahrerschutz ist zumindest im Kfz-Bereich ein leistungstechnisch aufgebohrtes Rudiment der Schuldrechtsreform 2002, die die IU überflüssig gemacht hat, da ab da an auch die Insassen Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung stellen können.

Der Fahrer war in der damaligen Betrachtungsweise der einzige, der übrig geblieben ist, der "leer" ausgeht. Daraus hat man was "gemacht", was ich durchaus nachvollziehen kann. Geboren war die Fahrerschutzversicherung o.a. benannt.

Da ich mich mit den Abgrenzungen bzw. Überschneidungen zu anderen Sparten bzw. marktgängigen Versicherungsinhalten anderer Sparten zu wenig auskenne, enthalte ich mal eine Bewertung. Bei uns wird sie gut verkauft.

Wie ist das eigentlich bei selbstständigen mit Verdienstausfall. Bei Angestellten gibt es ja Lohnfortzahlung. Gibt es eine Versicherung die dem selbstständigen im Falle eines Unfalls (keine Invalidität) Verdienstausfall zahlt?

Zitat:

@UliBN schrieb am 4. November 2016 um 20:00:14 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. November 2016 um 19:28:53 Uhr:

Da hast Du wohl Selbstgespräche geführt.

Er hat mir dann erklärt, warum. Und das hat gepasst.

Jedenfalls war kein dummschwätzerisch virtueller Gesprächspartner.

Den zweiten Satz hatte ich eigentlich schon vor dem Editieren von Dir erwartet.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2016 um 20:11:29 Uhr:

Wie ist das eigentlich bei selbstständigen mit Verdienstausfall. Bei Angestellten gibt es ja Lohnfortzahlung. Gibt es eine Versicherung die dem selbstständigen im Falle eines Unfalls (keine Invalidität) Verdienstausfall zahlt?

Der Verdienstausfall sollte über ein Krankentagegeld abgesichert sein, da Unfälle ja eher selten der Grund für einen solchen sind... Im Bereich der Unfallversicherung könnte man ein Tagegeld ab dem ersten Tag versichern und so zumindest im Falle eines Unfalls die Lücke zum normalen Krankentagegeld schließen. Das ist jetzt wieder eine Glaubensfrage, da man für diese Zeit unabhängig von einer Versicherung Rücklagen haben sollte...

danke

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. November 2016 um 20:36:51 Uhr:

danke

Ich danke! Für den Geschichtsunterricht, wie die IU zum Fahrerschutz wurde... :)

:-)

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