Fahrerkarte

Hallo Kapitäne der Landstrasse,
ich habe mal eine Frage zur Fahrerkarte. Muss man eine Fahrerkarte besitzen, auch wenn man kein Fahrzeug im Fuhrpark hat, das eine solche benötigt. Heisst, wir haben nur LKW mit Tachoscheibe. Ein Fahrer eines andern Unternehmens hat gemeint, ja in jedem Fall. Wie verhält es sich wirklich? Danke für Eure Antworten.

Gruss teppi

25 Antworten

Willst Du jetzt nach jeder Tour auf einem Fahrzeug mit digitalen Tacho einen Ausdruck machen?

Folgendes musst Du dabei haben:

1. die Fahrerkarte
2. alle während des Zeitraums erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke
3. die Schaublätter für den Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt hat.

Mit Zeitraum ist gemeint: der aktuelle Tag und die vorausgehenden 28 Tage.
Mit Ausdrucken ist gemeint: die nach den verordnungen erforderlichen Ausdrucke. Du musst nicht für jeden Tag auf Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät einen Ausdruck erstellen.

Hi,

@Chris: Tja, es ist eigentlich ganz einfach, wenn man den Text der einschlägigen Vorschriften lesen kann. Nur leider wird im Internet - und wohl auch auf Schulungen - immer eine private Definition ausposaunt. Und die wird dann geglaubt.
Leider.

Allzeit gute Fahrt
tuxadi

Referenten sind halt Multiplikatoren und deshalb verbreiten sich Irrtümer ziemlich schnell.

Allerdings muss man auch dazu sagen, dass nur wenige dieser Referenten überhaupt ausgebildet sind, Normen zu lesen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Vielzahl von Normen verwirrend zusammengestellt sind. Man könnte durchaus zu der Meinung kommen, dass diese Form von Normenfassung wenig bürgerfreundlich sei - aber so verwegen wollen wir ja jetzt nicht sein.

Es gab sogar schon Kontrollorgane, die haben gemeint, der Fahrer müsse alles bei der Kontrolle ausdrucken. Zum Glück wurde mittlerweile geklärt, dass die Kontrollorgane mit hinreichend passendem Geräte ausgestattet sein müssen, so dass es keiner Ausdrucke bedarf.

Zitat:

Original geschrieben von scandrive


wie stellen denn die behörden fest, dass deine karte nicht ausgelesen wurde?

Indem die regelmäßig in unsere Firma kommen und umfangreiche Kontrollen machen. Und da die Fahrerkarte nach 28 Tagen anfängt, alte Daten zu überschreiben, fehlen meinem Chef dann diese Daten im Computer.

Wenn ich erst nach 8 Wochen auslesen lasse, sind die Daten von 4 Wochen weg. Und dann darf mein Chef (finanziell) bluten.

Gruß Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Christian74



Zitat:

Original geschrieben von scandrive


wie stellen denn die behörden fest, dass deine karte nicht ausgelesen wurde?
Indem die regelmäßig in unsere Firma kommen und umfangreiche Kontrollen machen. Und da die Fahrerkarte nach 28 Tagen anfängt, alte Daten zu überschreiben, fehlen meinem Chef dann diese Daten im Computer.

Wenn ich erst nach 8 Wochen auslesen lasse, sind die Daten von 4 Wochen weg. Und dann darf mein Chef (finanziell) bluten.

Gruß Christian

ja, so ist das nahvollziehbar... wenn in der firma kontrolliert wird, und er die daten nicht hat, wird es teuer...

ebenso, wenn der tacho nicht ausgelesen wurde und die daten fehlen...

das betrifft aber in keinster weise dich, wenn du auf der str angehalten wirst, denn an deiner karte ist es nicht ersichtlich, ob sie ausgelesen wurde, oder eben nicht...

und das mit den 28 tagen überschreiben, das passiert nicht...
sie überschreibt, wenn der speicher voll ist...
das kann sehr wohl länger als 28 tage sein...

man stelle sich vor, dass man davon ausgeht, nahverkehr zu fahren... 50x stop&go/tag (eingaben)... macht bei 28 tagen 1400 "slots" wo gespeichert werden kann plus noch einige slots sicherheit...
28 tage müssen zur aufzeichnung gewährleistet werden, heisst also, im nahverkehr wird die karte vielleicht nach 30 tagen überschrieben...

fährst du jetzt aber fernverkehr...
morgens los, 4,5h fahren, pause, nochmal 4,5h fahren, dazu noch ländereingaben, 1 abladestelle, egal was, also nur 10 slots am tag beschrieben...

bei vielleicht 50 die die karte pro tag bietet...

schon habe ich keine 30 tage mehr auf der karte, sondern 35, nach denen erst wieder überschrieben wird...

das ändert zwar nichts an der tatsache, das das kontrollierende organ auf der strasse erstmal nur 28 tage verwendet bei der kontrolle, trotzdem sind die daten auf einen blick beim auslesen ersichtlich...

christian, du fährst doch auch fernverkehr...
ich weiss nicht, welchen tacho du hast, aber im siemens kann man sich die daten von fahrer 1 anzeigen lassen und dann per pfeiltasten das datum wählen...
klicker mal nach unten, du weisst ja, wann das letzte mal ausgelesen wurde, also mindestens bis zu dem datum...
und dann noch solange, bis sich das datum nicht mehr verändert.
ich möchte wetten, auch bei dir finden sich einige monate an daten auf deiner karte...

Zitat:

Original geschrieben von scandrive



christian, du fährst doch auch fernverkehr...
ich weiss nicht, welchen tacho du hast, aber im siemens kann man sich die daten von fahrer 1 anzeigen lassen und dann per pfeiltasten das datum wählen...
klicker mal nach unten, du weisst ja, wann das letzte mal ausgelesen wurde, also mindestens bis zu dem datum...
und dann noch solange, bis sich das datum nicht mehr verändert.
ich möchte wetten, auch bei dir finden sich einige monate an daten auf deiner karte...

Ich habe einen Stoneridge. Habe ich gerade mal getestet. Der zeigt meine Daten bis zum 30.07.2007

Gruß Christian

fazit:

man braucht nicht alle 28 tage ausgelesen zu haben, aber man sollte ausgelesen haben, bevor sie überschreibt und bevor ein kontrollorgan in der firma kontrolliert....

@christian: hattest du die karte denn schon vor diesem datum im einsatz?

Das erste Mal mit Fahrerkarte gefahren bin ich am 10.01.2007 (da habe ich meinen neuen LKW bekommen).

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Willst Du jetzt nach jeder Tour auf einem Fahrzeug mit digitalen Tacho einen Ausdruck machen?
 
Folgendes musst Du dabei haben:
 
1. die Fahrerkarte
2. alle während des Zeitraums erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke
3. die Schaublätter für den Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt hat.
 
Mit Zeitraum ist gemeint: der aktuelle Tag und die vorausgehenden 28 Tage.
Mit Ausdrucken ist gemeint: die nach den verordnungen erforderlichen Ausdrucke. Du musst nicht für jeden Tag auf Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät einen Ausdruck erstellen.

Den so lautenden Gesetzestext habe ich auch gefunden, und so macht's ja auch am meisten Sinn. Aber wie gesagt, man findet da halt verschiedene Aussagen. Ich hab vorhin mal die Seite aus der Anleitung vom Tachographen fotografiert, wo's um den Mischbetrieb geht. Man lese und staune. 😉

An Fahrertätigkeitsveränderungen sind 93 pro Tag vorgesehen, in 28 Tagen also 2.604. Wir haben hier in einem anderen Thread schon festgestellt, dass dies für manche Anwendungen doch keine 28 Tage reicht. Dann muss man vorher auslesen.

Hallo
hat jemand eine lizenznr. für chipdrive driver card?
gruss trucker40

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