Fahrerkarte im Führerhaus liegen gelassen> Staatsanwaltschaft!
Mein Kollege 1 wurde heute von der Polizei kontrolliert. Bei ihm war alles o.k.
Aber auf dem Beifahrersitz lag noch die Fahrerkarte von meinem anderen Kollegen 2 , der am Tag zuvor mit dem LKW gefahren war (hatte sie einfach vergessen mitzunehmen).
Die Polizei hat diese Fahrerkarte eingezogen und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Ist das in Ordnung?
Mein Kollege 1 hatte nur seine Fahrerkarte benutzt. Ist auch nachweisbar. Trotzdem beschlagnahmten sie die Fahrerkarte des Kollegen 2. Dieser dürfte aber bis zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft mit Papier-Ausdruck fahren...
Habe schon alles durchgegoogelt und nichts vergleichbares gefunden.
Nun meine Frage: Hat jemand schon vergleichbares erlebt? Welche Strafe ist möglich?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Wildhawk81
Beste Antwort im Thema
Früher macht' man viel Geplärr
wie schrecklich sei die DDR
Heut, seit der Osten Westen ist
sind wir alle angepisst.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ist doch ganz einfach die Begründung:Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes"Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), geändert durch Artikel 472 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)" Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen §5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. 2Der Fahrer hat die Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.Dieses überlassen kann mit 250€ pro Tag bestraft werden.
§5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten
zur Nutzungüberlassen werden.
Nutzung bezeichnet den Gebrauch eines Gegenstandes.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
§5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden.Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ist doch ganz einfach die Begründung:Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes"Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), geändert durch Artikel 472 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)" Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen §5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. 2Der Fahrer hat die Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.Dieses überlassen kann mit 250€ pro Tag bestraft werden.
Nutzung bezeichnet den Gebrauch eines Gegenstandes.
Die Karte wurde beschlagnahmt, um diese illegale Nutzung zu verhindern.
Oder wozu liegt wohl eine fremde Fahrerkarte griffbereit im Führerhaus?
Es wird dann auch überprüft, was da für Daten drauf sind.
Und wenn ihr ganz arg Glück habt und es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen gibt, bekommt ihr vielleicht ganz lieben Besuch von der BAG im Betrieb und die machen eine schöne Betriebskontrolle.
***Achtung Ironie***
Anderes Beispiel:
Du kommst nach Hause und deine Frau liegt im Bett davor steht ein Kerl mit herunter gelassener Hose. Was denkst du dir:
A Der hat nur aus versehen die Hose unten
B Warum sollte er mit meiner Frau schlafen, wenn er doch selber eine hat
C Der Kerl will mit meiner Frau schlafen...
***Ironie Ende***
Zitat:
Original geschrieben von wildhawk81
Kollege2 darf aber nur maximal 15 Tage weiter fahren (mit Papierausdruck) und muß eine neue Fahrerkarte beantragen.Zitat:
.
.
.Laut Polizei darf mein Kollege2 weiterhin fahren, muß halt die Beschlagnahmungs-Bescheinigung bei sich haben und einen Papier-Ausdruck von der Fahrt machen.
Mich würde noch interessieren wer überhaupt Post von der Staatsanwaltschaft bekommt. Das konnte die Polizei vor Ort nicht beantworten. Mein Kollege2 weil er die Fahrerkarte hat liegen lassen oder Kollege1 weil er diese HÄTTE benutzen können????????!!!!!!
Was jetzt von den Kontrollbehörden kommt ist noch nicht vorhersehbar. Wenn irgendetwas passieren sollte dürfte (wahrscheinlich) erstmal ein Anhörungsbogen kommen...
Zitat:
Original geschrieben von Mikne
Die Karte wurde beschlagnahmt, um diese illegale Nutzung zu verhindern.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
§5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden.
Nutzung bezeichnet den Gebrauch eines Gegenstandes.
Oder wozu liegt wohl eine fremde Fahrerkarte griffbereit im Führerhaus?
Es wird dann auch überprüft, was da für Daten drauf sind.
Und wenn ihr ganz arg Glück habt und es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen gibt, bekommt ihr vielleicht ganz lieben Besuch von der BAG im Betrieb und die machen eine schöne Betriebskontrolle.
In Deutschland gilt immernoch die Umgekehrte Beweislast, das bedeutet das man so lange Unschuldig ist bis die Schuld bewiesen wurde.
Eine fremde Fahrerkarte alleine stellt noch keinen Straftatbestand dar, natürlich kann vermutet werden das diese Karte möglicherweise falsch oder absichtlich benutzt wurde. dieser Zweifel kann aber durch auslesen der Fahrerkarte der Beamte vor Ort aber be oder enträftigen.
Auf dein anderes Beispiel muss ich ja wohl nicht eingehen, da es überhaupt keinen Vergleichscharakter hat.
Passend wäre : Sitzt deine Frau neben einem Mann im Bus nicht mehr und nicht weniger.
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Passend zum anderen beispiel wäre es, wenn er mit Karte in der Hand am kontrollgerät fummelnd erwischt worden wäre...
Das eine reine absicht strafbar ist, zeigt aber schon, das es strafbar ist einen anschlag zu planen etc.
Bleibt nur zu hoffen, das dies hier nicht der Fall ist, und die beamten einfach nicht genau bescheid wussten...
Ich bin immer wieder begeistert, dass es noch Menschen gibt die rein gar nichts vergessen oder liegenlassen.
Würde ich eine solche Karte finden, würde ich sie auch ordentlich sichtbar für mich deponieren um sie dem Besitzer zurückzugeben.
Sichtbar deshalb, weil ich mitunter meinen eigenen Kram schon vergesse.
😕
Stelle ich einen LKW unterwegs auf einem Autohof ab, fahre mit einem Kollegen weiter, stelle am Zielort fest das der Schlüssel des Privat PKW im LKW der Firma auf dem Autohof liegt, setzt dass dann den Verdacht frei das ich den Schlüssel dort deponierte um evtl. den PKW klauen zu lassen?
🙂
Übrigens was kann ich dazu wenn ein anderer etwas vergisst.
Zitat:
Original geschrieben von 1614
Übrigens was kann ich dazu wenn ein anderer etwas vergisst.
Nichts.
Der TE ist doch auch nicht der Beschuldigte.
Richtig, aber in einigen Reaktionen kam dann doch in mir der Gedanke das in ihm wie in mir unvorstellbare kriminelle Energie schlummert.
Ich wünsche noch ein frohes Fest und mache den mal los. Muss die Städte des Landes vor dem Verhungern retten. Glaub ich.😁
Zitat:
Original geschrieben von wildhawk81
Wie wollen die Herren das beweisen??? Die beschlagnahmte Fahrerkarte wurde eine Woche vorher zuletzt benutzt, also hat keine "dritte Person" diese Karte auch tatsächlich benutzt.Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ist doch ganz einfach die Begründung:Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes"Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), geändert durch Artikel 472 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)" Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen §5 Abs. 4 1Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. 2Der Fahrer hat die Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.Dieses überlassen kann mit 250€ pro Tag bestraft werden.
Alles andere als eine Einstellung des Verfahrens wäre der Witz des Jahres.
Aber es wäre nicht undenkbar bei den Realitätsfremden in den deutschen Gerichten..
Ich tendiere aber zu ner Einstellung wenn es so ist wie beschrieben..
Karte in der Vorwoche letztes mal benutzt beweist die These das der Kollege sie vergessen hat und damit solte es sich bei normalem Menschenverstand erledigt haben.
Moin.
Ich frage mich, wie jemand bei der Staatsanwaltschaft zweifelsfrei beweisen will, dass die vergessene Fahrerkarte dem Kollegen zur Nutzung überlassen wurde. Dazu wäre Vorsatz nötig. Der Kollege hätte die Karte mit z.B. den Worten: "Wenn Deine Fahrzeit voll ist, dann nimmst Du einfach meine Karte", in die Hand drücken müssen. Das kann man sicher nicht beweisen. Weiter könnte der Beweis geführt werden, indem eine Nutzung der 2. Fahrerkarte nachgewiesen werden kann. Dazu muss der Kontrollierende aber die Nutzungsdaten aus dem entsprechenden Kontrollgerät vorliegen haben. Sprich: es gilt abzugleichen, wann die vergessene Fahrerkarte zuletzt benutzt wurde und in welchem Zeitraum die vergessene Fahrerkarte in dem Fahrzeug, in dem sie aufgefunden wurde, zuletzt genutzt wurde. Alles Andere ist wohl widerlegbar.
Das bloße Vergessen der Karte im Fahrzeug ist zwar fahrlässig, doch leicht verschleierbar. Die Karte könnte im Gerät stecken geblieben sein, bzw. das Gerät wollte sie nicht wieder ausgeben. Die Gründe für das Liegenbleiben der Fahrerkarte im Fahrzeug können wahrscheinlich nicht mehr exakt festgestellt werden. Daraus eine Straftat zu basteln würde ich mal für Willkür halten.
Am Besten wartet man wirklich mal ab, was da kommt. Ich würde aber behaupten, deswegen ein riesen Fass auf zu machen, ist an der Realität vorbei...
Jetzt ist nach fast einem Jahr Post zu meinem beschuldigtem Kollegen gekommen mit einem Bußgeldbescheid über 125,- € + Gebühren.
Tatbestand (ich weis den genauen Wortlaut nicht mehr):
"Ermöglichen der Benutzung der Fahrerkarte einer dritten Person. Zu ihren Gunsten wird ausgegangen, daß die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde. Deshalb wurde der niedrigste mögliche Betrag festgelegt."
Da der Kollege kein Rechtsschutz hat, wollte er keinen Einspruch einlegen. Unser Chef hat die Strafe bezahlt.
Das ist Deutschland... *kopfschüttel*
Hallo,
so sind nunmal die Gesetze, aber nicht nur in Deutschland. Dieses Vergehen in Frankreich....... xxxx€.
Das ist EU weit, Strafen wie in Frankreich wären hier in Deutschland manchmal auch sehr angebracht!
Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von wildhawk81
Unser Chef hat die Strafe bezahlt.Das ist Deutschland... *kopfschüttel*
Einen solchen Chef haben leider nicht alle Fahrer, denen dieses Mißgeschick passiert. Die Realität sieht in Deutschland oftmals anders aus.
Man wird in D auch bestraft wenn man ein KFZ unabgeschlossen abstellt Stichwort: Verleitung zum Diebstahl
Hier eben Verleitung zum Missbrauch der Fahrerkarte
Also mein Chef hätte es nicht bezahlt.
Also es kommt auch immer wieder drauf an, an welche netten Herren man gelangt. ich hatte diesen Fall auch schon.
Ich komme früh morgens in die Firma, nehm meine Unterlagen und geh zum LKW. Dann merke ich die fremde Fahrerkarte. Was tun. Das Büro an sich ist zu. Da laufen nur so nen paar Spinner rum, die nicht mal bis 3 zählen können. Soll ich denen eine Karte anvertrauen bis das Dispobüro auf hat?? Nee so hab ich die Karte mitgenommen und in die Ablage gelegt wo ich auch mein Portemonaie immer hinlege währrend der Fahrt, dann komme ich in die Kontrolle. Die Beamten waren sehr freundlich und verlangten die papiere und meine Karte. Da ich eh an mein Portemonaie greifen muss, hab ich die Fremdkarte herausgenommen und dem BAG Menschen gezeigt.
Er hat ganz genau gesehen, das ich an diesen tag um halb vier morgens losgefahren bin. Meine Pausen und Ruhezeiten voll eingehalten habe und dann hat er mich gefragt wegen der anderen Karte. Ich hab gesagt, es gab nur diese Möglichkeit da das Büro keinen Briefkasten oder so hat und da es geschlossen war dachte ich, es wäre besser die Karte in Sicherheit vor fremdlingen aufzubewahren und dann später im Büro abzugeben.
Nun der nette poli belehrte mich und sagte dann ich sollte so etwas nicht noch einmal vorkommen lassen. Ich dürfte die Karte auf keinen Fall mitnehmen. Ich könnte ja in die Gelegenheit kommen und auf seiner Karte weiter zu fahren.
Er würde eine Ausnahme machen, da ich nur noch 1 Stunde zu fahren hätte und ich aber noch 4 Stunden dürfte, von daher würde er davon ausgehen, das ich nicht seine Karte nehmen würde.
Nun ziemlich leichtgläubig dieser nette Polizist.
Seit diesem Vorfall mache ich es zwar immer noch so, das ich die Karten mitnehme, aber ich packe sie gleich zu anderen Karten in mein portemonaie und schreibe mir eine Notiz auf einen post IT mit "Fahrerkarte" und klebe diesen dann auf die Tourenbegleitscheine. Denn diese muss ich zum Ende der Fahrt ausfüllen und dann kann ich es nicht mehr vergessen meine Fahrerkarte herauszunehmen und denke automatisch an die andere. So kann mir auf jeden Fall kein Bulle mehr die Hölle heiß machen. Es sei denn er kontrolliert mein Portemonaie, was er aber nicht so ohne weiteres darf.