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Fahrerkarte im Führerhaus liegen gelassen> Staatsanwaltschaft!

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 19:18

Mein Kollege 1 wurde heute von der Polizei kontrolliert. Bei ihm war alles o.k.

Aber auf dem Beifahrersitz lag noch die Fahrerkarte von meinem anderen Kollegen 2 , der am Tag zuvor mit dem LKW gefahren war (hatte sie einfach vergessen mitzunehmen).

Die Polizei hat diese Fahrerkarte eingezogen und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Ist das in Ordnung?

Mein Kollege 1 hatte nur seine Fahrerkarte benutzt. Ist auch nachweisbar. Trotzdem beschlagnahmten sie die Fahrerkarte des Kollegen 2. Dieser dürfte aber bis zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft mit Papier-Ausdruck fahren...

Habe schon alles durchgegoogelt und nichts vergleichbares gefunden.

Nun meine Frage: Hat jemand schon vergleichbares erlebt? Welche Strafe ist möglich?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß Wildhawk81

Beste Antwort im Thema

Früher macht' man viel Geplärr

wie schrecklich sei die DDR

Heut, seit der Osten Westen ist

sind wir alle angepisst.

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Ne erlebt noch nicht,

Hatte aber auch schon die Fahrerkarte meines Kollegen im Lkw, da er sie beim Fahrertausch einfach im Kontrollgerät vergessen hat, ich kann sie ja nicht einfach wegschmeißen. Das andere mal habe ich sie dann bei mir in der Firma abgegeben

Schau, es gibt immer so Idioten die  versuchen anderen das Leben schwerer zu machen, obwohl sie eigentlich den Bürgern Sicherheit und Hilfe vermitteln sollten.......

 

Bei gewissen Staatsangestellten gilt: Je mehr Aufwand betrieben wird umso höher ist man im Ranking! Staatsbetrieb u. Privatwirtschaft sind nicht das gleiche.

Früher macht' man viel Geplärr

wie schrecklich sei die DDR

Heut, seit der Osten Westen ist

sind wir alle angepisst.

Das Auslesen vor Ort hätte auch genügt um ein Missbrauch zu prüfen;)

Warum also "einfach", wenn´s auch "kompliziert" geht:rolleyes:

 

Vor 6 Wochen hatte mich das BAG auf der A4 kurz vor Gera rausgezogen:

"Güd´n Dach, dehn Füührerscheein hädd ich gärn".

Der Onkel war sehr nett-und zum Glück wollte er nicht mehr sehn:D

Das ist ja krass!

Hatte auch schon ein paar mal die Fahrerkarte von Kollegen im LKW

 

Manche lassen die auch immer im LKW in der Schublade liegen...

Heftig!

 

Erinnert mich an eine Kontrolle bei Trier, wo ich mit nem Tachoscheiben-LKW angehalten worden bin und mich der Polizist gefragt hat, ob ich auch ne Fahrerkarte hätte

Hab ich gemeint "Nööööö" ;-)

Dann meinte er "Und wieso nicht?"

Hab ich dann geantwortet: "Weil ich nur das Auto fahre!" (Hihihi)

Ich wär ja blöd dem ohne Grund meine Karte zu geben.

Sind einfach Pisser. Dann fing er an "Sie fahren ja die ganze Zeit 90 auf der Autobahn! Das geht doch nicht!"

BLA BLA BLA

Bin mal gespannt, wann der Erste seinen Flappen entzogen bekommt , weil er ne Kiste Bier und ne Flasche Korn im Kofferraum hat.

Theoretisch hätte man da ja über 4 Promille im Blut - schliesslich besteht ja der begründete Verdacht, dass man jederzeit - auch während der Fahrt - hätte alles auf ex austrinken können.

Deshalb wird jetzt auch in Brüssel ein EU-Gesetz erlassen, nachdem akloholische Getränke nur noch mit amtlich versiegelten Umverpackungen transportiert werden dürfen ...

 

 

Guten Abend!

Bin ja mal gespannt wie lange es noch LKW fahrer gibt wenn man wegen jeder kleinigkeit immer gleich Strafe bezahlt!

Arbeite ich 18 Stunden auf dem Bau und fahre dann mit dem PKW 2 Stunden nachhause ist das kein Problem fahre ich 15 Minuten mit dem LKW zu lange wird es wieder teuer!

Ist einfach alles SCH......

Mfg Marco

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Dann fing er an "Sie fahren ja die ganze Zeit 90 auf der Autobahn! Das geht doch nicht!"

BLA BLA BLA

Bleibt nix übrig zum Abrechnen, 6 Kmh werden abgerechnet beim Feststellen der Geschwindigkeit mittels Tachoscheibe/Digitales Kontrollgerät, bleiben noch 4 übrig.

Mich würde die rechtliche Begründung zum Mitnehmen der Fahrerkarte interessieren. Ich kenne keine rechtsvorschrift die die Aufbewahrung einer Fahrerkarte regelt. Nur die Benutzung der Fahrerkarte des Kollegen wäre ein Rechtsverstoß . Na diesem herren und der Staatsanwaltschaft würde ich mal einen netten Brief schreiben.

Erfahrungsgemäss kann einem kaum was besseres passieren, als wenn die Staatsanwaltschaft mit so einem Sch...dreck betraut wird.

Dort haben die Damen und Herren alle Hände voll zu tun mit wirklich ernsthaften Vergehen, so dass solche hohlen Aktionen meist nach vielen Wochen des Bibberns mit einem Brief enden, aus dem hervorgeht, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Einen "netten Brief" würde ich besser nicht schreiben - erstmal abwarten und wenn ein Anhörbogen kommen sollte, nur erst mal die Adresse rein - sonst nix.

Nur wenn Klage erhoben wird zum Anwalt - aber das wird sicher nicht passieren.

Nochmals ganz deutlich: KEINE Erklärungen - KEINE Briefe - NICHTS !!!

aber auch garnichts ausser den Personalien.

Die Berufsbezeichnung gehört übrigens nicht zu den Personalien und kann bereits als Aussage zur Sache gewertet werden. (wodurch man sich selbst das Recht als Beschuldigter zu schweigen torpediert hat)

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Bin mal gespannt, wann der Erste seinen Flappen entzogen bekommt , weil er ne Kiste Bier und ne Flasche Korn im Kofferraum hat.

Theoretisch hätte man da ja über 4 Promille im Blut - schliesslich besteht ja der begründete Verdacht, dass man jederzeit - auch während der Fahrt - hätte alles auf ex austrinken können.

Deshalb wird jetzt auch in Brüssel ein EU-Gesetz erlassen, nachdem akloholische Getränke nur noch mit amtlich versiegelten Umverpackungen transportiert werden dürfen ...

Ich hab am Samstag 30 Paletten Jelzin-Wodka aus Frankreich geholt.....was mir wohl geblüht hätte bei einer Kontrolle? :rolleyes:

Wahrscheinlich Führerscheinentzug auf Lebenszeit und Gefängnis

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 8:23

Vielen Dank für Eure Kommentare.

Wir werden jetzt einfach mal abwarten, ich denke doch auch dass das Verfahren eingestellt wird.

Ansonsten verstehe ich unsere "liebe Staatsmacht" nicht mehr.

Da musste sich wohl nur ein Polizist recht aufspielen.

Zitat:

Original geschrieben von wildhawk81

Mein Kollege 1 wurde heute von der Polizei kontrolliert. Bei ihm war alles o.k.

Aber auf dem Beifahrersitz lag noch die Fahrerkarte von meinem anderen Kollegen 2 , der am Tag zuvor mit dem LKW gefahren war (hatte sie einfach vergessen mitzunehmen).

 

Die Polizei hat diese Fahrerkarte eingezogen und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Ist das in Ordnung?

 

Mein Kollege 1 hatte nur seine Fahrerkarte benutzt. Ist auch nachweisbar. Trotzdem beschlagnahmten sie die Fahrerkarte des Kollegen 2. Dieser dürfte aber bis zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft mit Papier-Ausdruck fahren...

Habe schon alles durchgegoogelt und nichts vergleichbares gefunden.

 

Nun meine Frage: Hat jemand schon vergleichbares erlebt? Welche Strafe ist möglich?

 

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

Gruß Wildhawk81

Rechtsschutzversichert?= Anwalt einschalten

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Rechtsschutzversichert?= Anwalt einschalten

Zum Anwalt rennen kostet zumindest mal Zeit bzw. einen Urlaubstag.

Auch wenn viele Privatrechtsschutzversicherungen (noch) keine Selbstbeteiligung verlangen, wird das Kundenverhalten doch recht argusartig beäugt. Wer dreimal im Jahr wegen so Kleinkram zum Anwalt tappt, kann gekündigt werden. Und das wird bitter, weil eine "neue" Rechtsschutzversicherung nur die Fälle abdeckt, die seit bestehen der RSV entstanden sind. Bedeutet also z.B. Ärger mit dem inzwischen vergreisten und von Altersstarrsinn geplagten Vermieter wird dann nicht mehr übernommen, weil das Mietverhältnis älter ist als die neue RSV.

Bevor nicht von der Staatsanwaltschft eine klare Beschuldigung kommt (und nicht nur ein Anhörbogen) kann auch ein Anwalt noch nicht aktiv werden - ausser eine Rechnung für Beratung stellen.

Also entspannt abwarten ... bis entweder Einstellung oder Eröffnung des Verfahrens mitgeteilt wird.

Wenn es meine Karte wäre, die eingezogen wäre, dann würde ich eben den Beleg des Karteneinzuges sowie alle sich bis dahin anhäufenden Ausdrucke mitführen und im Falle einer Kontrolle den Kollegen mit süffisantem Lächeln die Anektote vom Profilneurotiker berichten. Das wird denen einen Haufen zusätzliche Arbeit machen, weil dann erst lang rumtelefoniert werden muss, wieso weshalb warum etc. und dabei geht vielleicht alles andere bei der Kontrolle unter.

 

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