ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fahrerflucht nach beschädigung einer Gartenmauer

Fahrerflucht nach beschädigung einer Gartenmauer

Themenstarteram 4. Juli 2012 um 21:00

Guten Abend

Gestern nacht bin ich aus einer steileren Ausfahrt zum Wenden rückwerts mit zuviel Gas herausgefahren. Als ich nach hinten schaute und gerade bremsen wollte bin ich rückwärts gegen eine Gartenmauer gefahren. Als ich ausstieg konnte ich keinen größeren Schaden an meinem Auto feststellen. Da ich dachte dass eine Mauer sowieso keinen Schaden nimmt nachdem mein Auto kaum Schaden genommen hatte bin ich weiter gefahren. Heute abend klingelte die Polizei und teilte mir eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht mit. Da ich mich in der Probezeit befinde und der Polizist keine genaueren angaben machen wollte, wollte ich fragen ob der Versicherungsschutz wegfällt und ich allein für die Reperatur der Mauer aufkommen muss. Ausserdem frage ich mich ob ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und mein Lappen wegkommt. Was kostet denn die Reperatur einer Gartenmauer? Angeblich hätte sich etwas gelockert. Ich bin mir immernoch völlig im unklaren wie ich eine Gartenmauer derartig beschädigen konnte...

Ähnliche Themen
29 Antworten

Moin,

 

wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, der muß damit rechnen, dass ihm Fahrerflucht vorgeworfen wird.

 

Es war so. es ist so und wird immer so sein.

 

Themenstarteram 9. August 2012 um 15:48

Nachdem ich mich mittlerweile mit einem Anwalt (Vater eines Freundes) besprochen habe und er beim Einsehen der Akten nichts neues sehen konnte haben wir beschlossen auf den Brief zu warten. Der Brief wegen Fahrerflucht ist heute angekommen und der Schaden beläuft sich auf 920€. In dem Brief heist es u.a. :

"Obwohl der Angeschludigte den Unfall bemerkte und erkannte beziehungsweise damit rechnete, dass ein nicht völlig unbedeutender Fremdschaden entstanden war, verließ er die Unfallsstelle, ohne die erforderliche Feststellung zu ermöglichen".

Verstehe ich das falsch oder behauptet der Verfasser ich hätte den Fremdschaden bemerkt und mich trotzdem entfernt, denn sowohl mein Zeuge (Beifahrer) als auch ich selbst haben unabhängig voneinander ausgesagt, dass wir nicht daran gedacht hatten dass eine Mauer Schaden nehmen kann und uns voll aufs Auto konzentriert.

Was kommt nun alles auf mich zu? Ich werde mich heute noch mit dem Anwalt besprechen. Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Schaden unter 1300€ als Bagatellschaden betrachtet werden kann und damit eine Anklage auf Fahrerflucht fallen gelassen werden kann. Was habe ich daran falsch verstanden.

Nochmals danke für die Mühen der Helfer in diesem Forum.

Themenstarteram 10. August 2012 um 14:46

Ich habe nun den Schaden der Mauer und des Autos fotografiert. Insgesamt müsste auf jeden Fall eine Platte ausgetauscht werden die Anderen sind verschoben, sowie 2 weiter minimal beschädigt welche auch ausgetauscht werden könnten. Leider war die Familie nicht erreichbar denn mich würde interessieren was sie genau mit der Mauer vorhaben (wieviele Platten sie austauschen möchten) und wie der Kostenvoranschlag von 920€ zustande kommt. Leider hab ich keine Ahnung wie ich mit einem Kleinwagen 6 Platten derart verschieben konnte, vorallem sind rechts neben der zersprungenen Platte alle Platten völlig unverschoben und in Ordnung während link von der zerprungen Platte 5 Platten verschoben sind. Wäre die Familie berechtigt alle Platten zu ersetzen trotz teilweiser unversehrtheit?

Mauer:

Themenstarteram 10. August 2012 um 14:50

Hier noch Bilder vom Auto

Das Problem ist vielleicht das der Farbton abweicht.Ich meine auch zu sehen das die Ecken an einer Stelle abgestossen sind.Dann müssen sie natürlich neu.

Ist das Granit?

Granit wird unten mit Kleber beschichtet und die Platten dann in ein Trasszement Mörtelbett gelegt.Die Platten sind nicht sehr fest.Ich hatte auch mal so eine Mauer.Die Platten konntenbeim Abriss alle heile entfernt und neu verwendet werden.

So wie die Abdeckungen aussehen kann ich nicht so ganz verstehen das du davon ausgegangen bist das an der Mauer nichts passiert ist.Ein Blick hätte gereicht.Da hättest du auch gleich ein Bild machen können und wüsstest ob der Schaden wirklich so war,oder noch etwas "nachgeholfen" wurde

Wenn es meine Mauer wäre würde ich eine Platte neu anfertigen lassen,die andere mit der kaputten Ecke nach hinten drehen und und den Restbetrag sparen.Die ausgespritzte Fuge zwischen den Platten sieht für mich nicht sehr fachmännisch ausgeführt aus.

Passt denn die Höhe der Platten überhaupt zum Schadensbild am Auto. Mir kommt es jedenfalls so vor, dass die Platten wesentlich oberhalb der Beschädigung am Auto wären. Wenn nicht, dann würde ich da mal einen Gutachter beauftragen.

Gruß

Themenstarteram 10. August 2012 um 17:29

Naja ich muss ja nicht die Platten direkt beschädigt haben, es reicht ja wenn ich gegen die Mauer fahre und durch den Stoß die Platten sich lockern/brechen. Damit stehts wohl ziemlich schlecht um einen guten Ausgang oder?...

Für mich passen die Fotos vom Auto nicht zur Mauer und diesen gravierenden Schaden sollte man doch gesehen haben.

Die Aktion kostet dich schon viel Geld, so käme es mir auf die Kosten eines Gutachters auch nicht mehr an. Dann hast aber Sicherheit, ob es plausiebel ist oder nicht.

Gruß

So ganz plausibel erscheint der Schaden an der Mauer auf den ersten Blick wirklich nicht. Wie schon erwähnt, miss die Höhe des Schadens am Auto und an der Mauer. Stimmt das überein sieht es nicht allzu gut für dich aus.

 

Davon unabhängig: Melde den Schaden deiner Versicherung, die übernimmt notfalls auch die Abwehr gänzlich unbegründeter oder zu hoher Ansprüche und stellt notfalls auch den Gutachter.

 

Zum strafrechtlichen Teil: Lass das komplett den Anwalt erledigen, sofern er sich im (Verkehrs)strafrecht auskennt.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Und ganz wichtig: Versuche den Mauerschaden ohne(!!!!) Versicherung zu regeln.

Wie mein Vorschreiber schon geschrieben hat: Die zahlen zwar, nehmen dich aber dann bis 5.000,- Euro in Regress. Was aber noch dazu kommt:

Selbst wenn du dann am Ende den Schaden eh selber zahlst, wirst du trotzdem hochgestuft!

Wenn die Versicherung keinen Schaden bezahlt wird auch nicht hochgestuft...

Themenstarteram 10. August 2012 um 20:28

Was kostet denn ein Gutachter ungefähr? Ich denke dass die Platten eben schon etwas älter sind und sich durch den Zusammenprall glockert haben, eventuell nur durch Fugen zusammengehalten waren. Ich habe eben nur auf die Stoßstange geschaut, war erleichtert dass in dem moment kein Schaden zu sehen war und dachte eben überhaupt nicht daran dass die Mauer beschädigt sein konnte. Es war dunkel und auf der anderen Seite ist die Strasenbeleuchtung. Im Nachhinein klar sieht man den Schaden und denkt wer sowas nicht sieht... Mir ist nur noch nicht klar wieso sich alle Platten links von der Zerbrochenen (vermutlich Aufprallstelle) verschieben konnten, rechts davon aber nicht. Ich denke aber nicht dass die Familie irgendwelche manipulationen durchgeführt hat.

Nun stellt sich mir die Frage wie hoch könnte das Busgeld ausfallen (bin ja angehender Student und in der Probezeit) und könnte man einen Teil gegen Sozialstunden ausgleichen? Sollte die Schadensregulierung bei 920€ durch Versicherung erfolgen oder sollte ich selbst dafür aufkommen (bin über meine Mutter mitversichert, da sie schon lange keinen Unfall hatte sind die Prozente dementsprechend gering). Dazu kommen vermutlich Nachschulung, Fahrverbot und 7 Punkte sowie eventuell Anwaltskosten (bin Rechtsschutzversichert aber das wird wahrscheinlich auch nicht übernommen bei Verurteilung).

MfG und danke

Eine Freundin von mir hatte damals eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich bekommen. Glaube irgendwas um die 2000€ und ein 3-monatiges Fahrverbot.

Nachdem sie dann vor dem Gericht in Tränen ausgebrochen ist hat der Richter sie gefragt warum sie jetzt weint... wegen dem Geld oder dem Fahrverbot. - Sie Antwortete wegen dem Geld - da sie Studentin ist...

Dannach hat sie dann nichts mehr bezahlen müssen - im Gegenzug dafür aber eine Menge Sozialstunden leisten müssen.

Ihr Schaden belieft sich damals aber auf deutlich mehr als 1000€... da wurde irgendwie eine Tür angefahren.

Themenstarteram 10. August 2012 um 20:41

Ich habe etwas von 20-40 Tagessätzen bei einem Schaden unter 1300€ gelesen, da ich kein Geld verdiene und die minimale Grenze bei 5-10€ pro Tagessatz sein soll, hoffe ich doch dass die Höhe des Busgeldes sich danach richtet. Auf jeden Fall versuche ich die Tagessätze durch Sozialarbeit zu tilgen.

am 12. August 2012 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von addey993

 

Nun stellt sich mir die Frage wie hoch könnte das Busgeld ausfallen (bin ja angehender Student und in der Probezeit)

Bestimmt einiges, wenn Du bei einem Fahrverbot mit ÖPNV fahren musst.

Aber im Ernst: Schalte ruhig noch einen Anwalt für Verkehrsrecht und ggf. einen Gutachter ein, damit Du auf der sicheren Seite bist, wäre mir die Sache wert.

am 12. August 2012 um 9:26

Habe mir mal die Bilder angesehen und wenn man hier eine Platte erwischt werden die Nachbars Platten auch mit gelöst, da der Druck hier zu den Seiten raus geht. Daher wird der Schaden auch so an der Mauer seine Richtigkeit haben.

Klar könnte man die Platten die nur leicht beschädigt sind nach innen verlegen. Man muss hier aber den Standpunkt des Eigentümers mit bedenken, der sich denkt, Glück gehabt, dass man den Typen erwischt hat, sonst würde ich auf dem Schaden sitzen bleiben. Hier wird er dann sicherlich kein Mitleid haben und denn vollen Schaden verlangen.

Hätte man sich gemeldet, hätte man auch den Schaden mit gemeinsamer Arbeit richten können, so dass es günstig ausgefallen wäre. Hier hätte dann der geschädigte sichtlich auch Einsicht gehabt und man hätte was verhandeln können.

Wenn man irgendwo rein fährt, dann musst man immer mit einem Schaden rechnen und nur weil es dunkel ist und man denkt "hat sicherlich keiner gesehen..." sollte man die Unfallstelle nicht verlassen. Wegen Fahrerflucht dran zu kommen ist teuer und wird nicht gerne gesehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fahrerflucht nach beschädigung einer Gartenmauer