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Fahrerflucht ( August 2016 ) Geschädigter

Themenstarteram 11. Februar 2017 um 11:26

Hallo Leute,

ich brauche mal euren Rat :)

Mitte August 2016 ( Tag weiß ich nicht mehr genau ) bin ich von der Arbeit heim gefahren und auf einer Dorfstraße kam mir ein älterer Renault ( Baujahr ungefähr 1996 bis 1998 ) entgegen.

Die Dorfstraße war nicht gerade sehr gut ausgebaut und ich beschloss langsamer zu werden und weiter an meinen Straßenrand ranzufahren.

Die Renault Fahrerin nutze natürlich wie soll es auch anders sein den ganzen Platz der Straße ( weil Ihre Seite der Straße einige Schlaglöcher hatte ).

Unsere beiden Außenspiegel berührten sich, meiner klappte daraufhin nach inne ein.

Die Renault Fahrerin fuhr ohne jegliches zögern weiter, eher im Gegenteil Sie beschleunigte sogar noch Ihr Auto.

Ich wartete 40 Minuten an der Unfallstelle im Glauben vielleicht kommt Sie nochmal zurück zur Unfallstelle ( wenn man das überhaupt Unfall nennen kann ).

Sie kam natürlich nicht zurück!!!

Nach den 40 Minuten warten fuhr ich weiter und gleich ab in die Werkstatt wie viel der Schaden kostet.

Mein Außenspiegel war gerade mal nach inne geklappt ( keine Lackkratzer und auch keine Schäden !! ) außer das Spiegelglas war kaputt.

Mein Schaden belief sich auf 15 Euro!!!!

Ich habe wegen den ****** keine Polizei angerufen ( weils ja nur 15 Euro waren und die Renault Fahrerin abhauen ist ).

5 Tage später habe ich doch die Polizei angerufen um wegen den Schaden diese zu informieren.

Den Beamten hat rein gar nichts interessiert.

Zitat: Uns liegt nichts gegen Sie vor im System, da wissen wir ja bei wem wir uns melden müssen wenn Sie sich noch meldet.

Er war sehr unfreundlich und spitz zu mir!

Wenn Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt stellen muss ich auch gegen Sie Ermitteln!!!

Ich habe Nur gesagt die ist abgehauen und nicht ICH!!!

 

5 Tage später habs beim gleichen Revier wieder angerufen und da war der nächste Beamte dran, der war auch sehr uninteressiert an meiner Story.

Sie können ja jetzt noch ne Anzeige wegen Fahrerflucht stellen gegen Unbekannt ( muss mal weiter habe wichtigere Sachen zutun ).

Das letzte mal habe ich mitte November angerufen wieder beim gleichen Revier ( Also ganze 3 Monate Später nach der Tat!! )

Da habe ich mal einen netten Beamten am Hörer gehabt.

Er hat meine Personalien aufgenommen ( Name, KFZ Kennzeichen u.a ) und hat gleich im System geguckt.

Es liegt nichts gegen Sie Vor in unseren System!

Und da hab ich den Beamten die Story zum 3 mal komplett erzählt!

Wo ich fertig war mit erzählen hat der Beamte Nur ein wenig gelacht am Telefon!

Bleiben Sie ruhig und vergessen Sie die ganze Sache, da wird zu 100 % nix mehr kommen.

Machen Sie wegen den 15 Euro keine Anzeige wegen Fahrerflucht, da kommt nach so langer Zeit eh nichts mehr raus.

Der erste Kollege wo Sie im August angerufen haben auf meinen Revier hat übertrieben.

Der erste und zweite Beamte hat sich auch Null Notiz gemacht das ich dort angerufen habe.

Weil ja kein Vermerk im System Stande!

Da habe ich Nur den Beamten gefragt die Unfallverursacherin kann ja nach 6 Monaten einfach aufs Revier Spazieren ( wenn Sie mein Nummernschild weiß ) und kann die ganze Sache andersherum behaupten und mich als Blödmann dastehen lassen.

Es sagte Nur, lehnen Sie sich zurück da kommt NIX mehr! Vergessen Sie die Bagatelle!

Wenn es für uns so wichtig gewesen wäre, hätte der erste oder auch der 2 Beamte Ihnen einen Anhörungsbogen zukommen lassen!

Jetzt ist der ganze Vorfall schon 6 Monate her!

- Ich habe seitdem nichts mehr davon gehört!

- keinen Anhörungsbogen bekommen oder sonst was!!!

Kann man nach 6 Monaten noch eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht aufgeben!? Oder geht das nicht mehr und kein Beamter der Welt nimmt das mehr auf.

Habe ja auch keine Schäden am Außenspiegel...das Glas vom Außenspiegel ist schon lange wieder ganz!!

Außer habe einen kleinen Lackkratzer ( selber durch Knochen verursacht ) am Außenspiegel mitn Lackstift übermalt sieht man fast nicht mehr.

Kann da gesagt werden ja der wars und gut, weil 6 Monate ist schon ne lange Zeit.

Da kann ja im Endeffekt jeder kommen und irgendwas behaupten....

Sind meine Befürchtungen begründet, dass die Unfallverursacherin nach sagen wir 6 bis 10 Monaten danach aufs Revier geht ... ne ne ich bin das Opfer der war es gewesen.

Dann würde ja Aussage gegen Aussage stehen....

Und es Gab keine Zeugen!!! Nur ICH und die Unfallverursacherin war den dem Tag auf der Dorfstraße unterwegs!!

Das wars eigentlich schon :) :)

 

Sowas verjährt ja nach 5 Jahren also kann die damit nach 3 Jahren noch um der ecke kommen?

Was sagt Ihr dazu.....

Beste Antwort im Thema

Meinste wirklich du bekommst andere Antworten als vor 3 Monaten ?

http://www.motor-talk.de/.../...och-irgendetwas-raus-t5824219.html?...

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Themenstarteram 11. Februar 2017 um 13:16

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Februar 2017 um 14:02:08 Uhr:

Trollen auf MT ist auch ein Grund zum "Verknacken". ;)

hahaha lustig :) ;)

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