Fahrereflucht
Hallo zusammen,
letzten Sonntag ist mir jemand in meinen Wagen (CLK) reingefahren. Mein Auto stand auf unseren Parkplatz '(Innenhof/5 Stellplätze) und wurde von einem schwarzen Fahrzeug beschädigt, da sich noch Lackspuren auf meinen Kennzeichenhalter befanden. da sich ein Fremdparker/Besucher (schwarzer Clio) in den letzten 3-4 Wochen öfters auf unseren Parkpltz befand , vermute ich , dass es dieser war. Nach Befraung meiner Nachbarn wollte es keiner zugeben , dass er diesen kennt. Nun meine Frage:
Bekomme ich vom Verkehrsamt die Info vom Fahrzeugbesitzer, wenn ich folgende Angaben mache
schwarzer Clio/4 Türig, Kennzeichen DO __ 1985
Der Polizei habe ich es gemeldet, so wie es aussieht geht die der Sache gar nicht weiter nach. Da der Schaden klein ist(200-300Euro), werde ich nicht zum Rechtsanwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe. Würde mir aber gerne den Clio ansehen ob er es dann tatsächlich war. Falls Spuren vorhanden, würde ich dann doch zum Rechtsanwalt gehen/der Polizei melden.
Danke für die Hilfe
7 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von leszek
Nun meine Frage:Bekomme ich vom Verkehrsamt die Info vom Fahrzeugbesitzer, wenn ich folgende Angaben mache
schwarzer Clio/4 Türig, Kennzeichen DO __ 1985
Wenn Du die Situation darlegst, wie sie ist und argumentierst, daß Du Dich mit dem Clio-Fahrer zwecks eventueller Schadenregulierung auseinandersetzen möchtest, VIELLEICHT.
Ich denke aber, daß Du die Daten NICHT erhälst (Datenschutz). Es sei denn, Du kennst jemand auf dem Amt.😁😁
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Naja,
gibt es jemanden hier , der evtl Connections zum Verkehrsamt hat und mir unauffällig einen "Tip" geben könnte , wer der Halter ist. :-)
hallo und mein mitgefühl,
mir hat man vor weihnachten den stern so verbogen, das ich ne kleie delle un nen mordskratzer in der haube hab - hatte dummerweise neben dem jugendzentrum geparkt...... ;-(
mit dem "verkehrsamt" meinst du anscheinend das örtliche straßenverkehrsamt oder die kfz-zulassungsstelle.
ich glaube, das ist der schwierigere bzw. unmögliche weg: die werden dir sagen, das du anzeige gegen unbekannt erstatten sollst, dann nimmt das ganze seinen lauf und die polizei ermittelt wegen "unerlaubtem entfernens vom unfallort".
du könntest dich als solidarischer verkehrsteilnehmer darstellen, wenn du beim Zentralruf der Kraftfahrzeugversicherer anrufst (Auskunft hat die Nummer) - es handelt sich dabei nicht um eine kommunale oder staatliche behörde, hat den vorteil eines gewissen spielraums in sachen datenschutz.
wenn du denen glaubhaft mit deinen lückenhaften angaben zum täterfahrzeug versichern kannst, auf diese art und weise dem unfallflüchtigen ein strafverfahren ersparen zu wollen, werden wohlgesonnene mitarbeiter dir eventuell mehrere versicherungsunternehen nennen können, die zu dem Nummerschild passen könnten.
Auch kann man evtl. - es sei denn, versicherungsnehmer ist halter und fahrer in einer person - davon ausgehen, es handelt sich um ein wuschkennzeichen: 1985 ----> also wieder ein parameter, den es sich lohnt zu prüfen, vielleicht steht ja 1985 für das geburtsjahr des versicherungsnehmers.....
der zentralruf macht generell angaben zum entsprechenden versicherer, nicht jedoch zum versicherungsnehmer, - soll heißen:
am montag alle in frage kommenden versicherungen durchtelefonieren, höflich sein und immer mit dem Hinweis, dem unfallflüchtigen ein strafverfahren ersparen zu wollen, meist sind dann die versicherer im interesse ihrer versicherten sehr kooperativ....
und denk dran es gibt hunderte versicherungen, wenn man dann evtl. auf 6 oder 7 einkreisen und nachtelefonieren kann, hilft das schon ungemein.....
ach ja - hab gestern ne anfrage gestellt thema antriebswelle zahnflankenspiel - leider noch keine einzige antwort, vielleicht weiß ja zufällig jemand, der diesen beitrag liest - hatte eigentlich große hoffnungen auf hotw gesetzt.... ;-(
viel glück
martin
wenn du eine anzeige bei der polizei mit den daten machst, die du hast, dann MUSS diese denen nachgehen. das kann ich mir garnicht vorstellen, dass dir ein schaden entsteht und die polizei sagt, das lohnt nicht wegen der höhe des schadens. gerade bei deren gehalt sind 200 bis 300 schon ne stange geld, die man nicht mal eben jeden monat über hätte.
ausserdem geht es ums prinzip und das vertrauen in den rechtsstaat.
Zitat:
Original geschrieben von leszek
Hallo zusammen,letzten Sonntag ist mir jemand in meinen Wagen (CLK) reingefahren. Mein Auto stand auf unseren Parkplatz '(Innenhof/5 Stellplätze) und wurde von einem schwarzen Fahrzeug beschädigt, da sich noch Lackspuren auf meinen Kennzeichenhalter befanden. da sich ein Fremdparker/Besucher (schwarzer Clio) in den letzten 3-4 Wochen öfters auf unseren Parkpltz befand , vermute ich , dass es dieser war. Nach Befraung meiner Nachbarn wollte es keiner zugeben , dass er diesen kennt. Nun meine Frage:
Bekomme ich vom Verkehrsamt die Info vom Fahrzeugbesitzer, wenn ich folgende Angaben mache
schwarzer Clio/4 Türig, Kennzeichen DO __ 1985Der Polizei habe ich es gemeldet, so wie es aussieht geht die der Sache gar nicht weiter nach. Da der Schaden klein ist(200-300Euro), werde ich nicht zum Rechtsanwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe. Würde mir aber gerne den Clio ansehen ob er es dann tatsächlich war. Falls Spuren vorhanden, würde ich dann doch zum Rechtsanwalt gehen/der Polizei melden.
Danke für die Hilfe
Weder die Zulassungsstelle noch sonst jemand, der über die Halterinformationen verfügt, darf
Dirdiese Daten geben.
Da es sich bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort u.a. um eine Straftat nach § 142 StGB handelt, muss die Polizei die Ermittlungen aufnehmen, wenn es sich
tatsächlichum diesen Straftatbestand handelt.
Ich hoffe, das hat ein wenig zur Aufklärung beitragen können.
Viel Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von zinkra
hat den vorteil eines gewissen spielraums in sachen datenschutz.
da gibts keinen spielraum!
die geben dir die versicherungsnummer und die evrsicherung bzw. verbinden dich direkt dorthin.....mehr nicht!
den "spielraum" den du meinst, gibts übrigends auch bei der polizei.....allerdings nur wenn man da seine leute kennt..... 😛
@ magirus deutz
hab ich doch ausdrücklich geschrieben:
Zitat:
der zentralruf macht generell angaben zum entsprechenden versicherer, nicht jedoch zum versicherungsnehmer, - soll heißen:
am montag alle in frage kommenden versicherungen durchtelefonieren, höflich sein und immer mit dem Hinweis, dem unfallflüchtigen ein strafverfahren ersparen zu wollen, meist sind dann die versicherer im interesse ihrer versicherten sehr kooperativ....
also nochmal, um diese deutsche Geradlinigkeit mal zu durchbrechen:
ich habe nur ein mögliches szenario durchgespielt, um zu vermeiden, das aus nem parkrempler ne riesen staatsaktion gemacht wird.
freilich würde es mich auch ärgern, aber ein unfallgegner der den straftatbestand der fahrerflucht im nacken hat, kann sehr entgegenkommend sein, wenns um die zügige kooperation mit seiner versicherung angeht....
ich hab selbst so schon einen unfallgegner meiner freundin ermitteln können, ohne ständig bei der polizei nachfragen zu müssen, wie der aktuelle stand der dinge ist.
und übrigens:
freundlichkeit, höflichkeit und ein souveränes auftreten öffnet so manche tür, zitieren von paragraphen eher weniger.....
nix für ungut ;-)