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Fahrer-Beifahrerscheiben abdunkeln?

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 11:25

Hallo

Sicherlich wurde das Thema irgendwo schon mal diskutiert!!!

Ich stell mir die Frage ob es erlaubt ist Fahrer-und Beifahrerscheiben mit Tönungsfolie etwas abzudunkeln.

Gibt es eine Folie die dafür geeignet ist und die erlaubt ist?

Habe A6 4F Avant und die hinteren Scheiben sind ab Werk dunkel.

Evtl. spiele ich mit dem Gedanken die beschriebenen Scheiben etwas abzudunkeln!

Weis jemand etwas darüber?

DANKE

Gruß Micha

 

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15 Antworten

Hallo Micha,

erstmal, nen schönen Avant hast du da. Generell sind an den vorderen Seitenscheiben nur Sicherheitsfolien erlaubt.

Unser Gesetz schreibt es so vor:

Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.

Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben

und für diejenigen die jetzt mit Fluten oder lackieren von den vorderen Seitenscheiben kommen gilt das hier:

Nachträgliches Tönen der Scheiben mit Scheibenlack Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet.

Kommen derartige Verfahren nachträglich zur Anwendung erlischt die Bauartgenehmigung für das Sicherheitsglas und nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes entsprechend § 19 Abs 3 Nr. 4 der STVZO auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Da Scheiben bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile sind, bedürfen diese einer gültigen Bauartgenehmigung.

Einzelabnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der vorgelegten Art oder Teilegutachten können einen Verstoß gegen die Bauartgenehmigung nicht ausgleichen

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 16:47

Hallo

Also heist das im Endefekt "NICHT ERLAUBT"? Oder versteh ich das falsch?

Also ich kann Dir sagen das es Nichr erlaubt ist.

Habe meine Scheiben dezent Abdunkeln lassen mit Folie rundherum außer Frontscheibe

Habe das nirgens Eingetragen bekommen und mußte sie erst kürzlich vor Ort und Stelle bei einer Kontrolle abmachen.

Außerdem war ein Punkt fällig und 75Euro Strafe.

Ich rade Dir davon ab!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 21:37

Ok danke schön. Lass es dann lieber bleiben.

Merci

www.Glastone.de   Frag mal nach, bei denen bekommst du glaub ich auch ne Abnahme.

Themenstarteram 25. März 2008 um 16:14

Danke cuda001

Moin,

da berichte bitte mal von den Ergebniss. Das würd mich ja mal interesieren. Vorstellen kann ich mir es nicht, da bei deinen 4F ja schon eine Tönung ab Werk besteht. Aber es wäre natürlich schön, wenn es regelgerecht ginge. Sehe bestimmt top aus.

Zitat:

Original geschrieben von mo1175

Danke cuda001

Passt schon, nur das Ergebnis in Fotoform bist du mir schuldig :-)

Zitat:

Original geschrieben von cuda001

www.Glastone.de   Frag mal nach, bei denen bekommst du glaub ich auch ne Abnahme.

Servus, wer hat Erfahrung mit dieser Firma, bzw. ist diese Sonderabnahme Wasserdicht ?

 

Viele Grüße ennowallberg

Habe mir grad mal die HP von denen angeschaut. Lasst euch nicht von den abgebildeten TÜV Zertifikat täuschen.Diese Bestätigung zeichnet die Firma nur für Ihre bei der Herstellung des Prozesses angewendete ISO-Norm aus. Es ist ein nur Qualitätszertifikat. Ich bleibe dabei,daß die Winschutzscheibe 25% und die vorderen Seitenscheiben 30% abgedunkelt werden dürfen. Mehr nicht...

am 29. März 2008 um 0:39

Ne Sonderabnahme für 200€? Die sollte aber sowas von Wasserdicht sein.

Ich kannmir das allerdings auch nicht vorstellen. Mein Audi 90 hat auch die Scheiben werksmäßig grün getönt. Auch die Frontscheibe. Da geht nicht mehr. Zumindest nicht legal.

 

>Nabend schön, will auch meinen Senf dazu geben...

Nen Kollege fährt nen 528 und hat alle außer Front mit sehr dunkler Folie beklebt.

Er hat sich eine "Bescheinigung" von BMW selbst erstellt --> "Individual-Tönungs-Paket" oder ähnlich.

Bei ner Kontrolle wurde ihm das sogar abgenommen,,,

nachdem er bei Dämmerung fast nen Radfahrer zersägt hat, entfernte er sie...

MfG cordezz

am 31. März 2008 um 11:02

Also ich kenn mich da ja jetzt nicht so aus, aber fällt sowas nicht unter Urkundenfälschung?

Wenn überhaupt kommt vorne ja nur die Midnightfolie in Frage, also von außen nach innen schwarz, von innen nach außen durchsichtig. Alles andere ist doch Selbstmord. Da is en Radfahrer ja noch das geringste was man da übersehn kann.

Unfassbar wie leichtsinnig manche Menschen sind.

 

Ich hab die Firma mal direkt angeschrieben und gefrag wies sich mit dieser Einzelabnahme verhällt.

 

Den einzigen Vorteil den ich aus einer solchen Folie ziehen kann ist der bessere Diebstahlschutz,da ja die Scheiben nicht mehr zersplittern, oder aus aktuellem Anlass- es können keine Holzklötze in den Innenraum eindringen...

Dafür gibts auch schon ne Spezialfolie, aber auch noch ohne Zulassung.

am 28. April 2008 um 2:57

Moin,

also ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Abnahme von getönten Front- und vorderen Seitenscheiben nur zulässig ist, wenn man ein ärztliches Attest vorweisen kann, wonach die Tönung zur eigenen 'Sicherheit' bzw. 'Gesundheit' beiträgt.

Dies kann zum Beispiel eine Sonnenallergie sein oder auch eine erhöhte Blendempfindlichleit der Augen usw.

 

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