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Fahren ohne TÜV in der Probezeit

Themenstarteram 9. Juni 2019 um 20:05

Hallo alle zusammen ich hoffe mir kann einer weiterhelfen

Ich wurde von der Polizei angehalten ungefähr vor 1 Monat mit erheblichen Mängel sieh Anhang dazu kommt ich war nicht angeschnallt und hatte einen Notrad drauf der TÜV war ein Monat überzogen die haben mir auch mein Fahrzeug entzogen allerdings keine Plakette (Landesplakette) abgekratzt wie gesagt er war nur für drei Tage weg habe ihn dann auch wieder bekommen nach den drei Tagen bin damit zum TÜV habe ich fertig machen lassen er hat TÜV bekommen jetzt wollte ich fragen ob meine Probezeit verlängert wird ich habe bis jetzt noch keinen Brief erhalten

Bitte keine Vorwürfe ich weiß es war meine Schuld und auch bitte keine blöden Sprüche das Auto ist Schrott ich habe es für 350 fertig machen lassen habe für weitere zwei Jahre TÜV bekommen von der Dekra

Danke für vernünftige Antworten

Beste Antwort im Thema

Wieder so ein Neustarter-Thema bei dem ich mich frage, in welchem Film ich bin. :confused:

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 10. Juni 2019 um 03:58:08 Uhr:

 

Trotzdem sollte man das, mit etwas Eigeninitiative im Netz ---

, selber in Erfahrung bringen können.

Genau das macht der TE hier. Er fragt in einem der größtem Autoforen nach. Das Ergebnis war freilich zu erwarten, die üblichen V&S-Bessermenschen pushen ihren Counter wieder um ein paar moralisch wertvolle Beiträge; ergänzt mit Rechtschreibflames.

Seriöse Antworten: Keine.

sorry, aber wie ich schon sagte, es wohl nicht zu viel Verlangt, wenn man eine Frage hat und etwas wissen will sich auch ein wenig Mühe zu geben, schon aus Respekt denjenigen ggü von denen ich Hilfe erwarte.

Keiner hier erwartet wohl eine 100% richtige Rechtschreibung und Zeichensetzung, aber wenigstens ETWAS Mühe geben können sich die Leute ja wohl

Dann würde man, dass, was geschrieben wurde auch halbwegs verstehen. Nach 3 mal lesen habe ich immer noch nicht rausgefunden, was der TE eig. wissen wil.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 10. Juni 2019 um 07:40:25 Uhr:

Nach 3 mal lesen habe ich immer noch nicht rausgefunden, was der TE eig. wissen wil.

Ich weiß, die Frage des TE zu erkennen ist ja auch ned so einfach:

Zitat:

@Steve2201 schrieb am 9. Juni 2019 um 22:05:58 Uhr:

jetzt wollte ich fragen ob meine Probezeit verlängert wird

am 10. Juni 2019 um 7:02

Und du hast dem TE jetzt genau welche Antwort gegeben?

am 10. Juni 2019 um 8:01

Hi Te ,dumm gelaufen.

Was auf dich zukommt musste abwarten.

Bei einem eingezogenen KFZ wird ,zumindest in Berlin die zuständige Behörde informiert.

Ein Bussgeld wird da sicherlich noch kommen und zusätzlich eine Rechnung für die Untersuchung.

Bleibe erstmal ganz ruhig und warte was da kommt.

Mal ne andere Sache,wenn du nur 400 Euro Bezüge im Monat hast incl.Miete solltest du dich mal beraten lassen.

Eventuell stehen dir ja noch unterstützende Leistungen zu.

mit freundlichen Grüssen

Bopp 19

Er hat doch geschrieben dass er den Wagen nach 3 Tagen zurück bekommen hat und dieser nun auch erfolgreich durch die HU gekommen sein soll!

Offenbar wurde der Eingangspost nicht von Dir zu Ende gelesen, Bopp 19.

Aber nur 350 € für die Beseitigung derartig krasser Mängel? .....das wirft auf die Sauberkeit der erlangten HU Plakette bei mir persönlich neue Fragen auf.

Oder aber er hat einfach einen Freund oder Werkstatt an der Hand die solch grosse Sachen zum Sozialtarif einwandfrei instandsetzen.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 10. Juni 2019 um 07:35:35 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 10. Juni 2019 um 03:58:08 Uhr:

 

Trotzdem sollte man das, mit etwas Eigeninitiative im Netz ---

, selber in Erfahrung bringen können.

Genau das macht der TE hier. Er fragt in einem der größtem Autoforen nach. Das Ergebnis war freilich zu erwarten, die üblichen V&S-Bessermenschen pushen ihren Counter wieder um ein paar moralisch wertvolle Beiträge; ergänzt mit Rechtschreibflames.

Seriöse Antworten: Keine.

Deine Antwort steht auch noch aus.

Weist Du, schmeiß doch alle V&S Bessermenschen aus MT raus wenn es Dir nicht passt was sie posten.

Dann ist hier leer, hast weniger zu meckern.

So ist nun mal das V&S, ich denke da lebt MT auch von, nicht schlecht sogar.

Ist Invisible Ghost nicht auch Moderator hier?

Wenn Ihr z.B.mit Moorteufelchen so reden würdet hättet Ihr jetzt höchstwahrscheinlich eine 36h Sendepause sicher.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 10. Juni 2019 um 10:58:38 Uhr:

Ist Invisible Ghost nicht auch Moderator hier?

Wenn Ihr z.B.mit Moorteufelchen so reden würdet hättet Ihr jetzt höchstwahrscheinlich eine 36h Sendepause sicher.

Es ist ja schön, wenn ich einen gewissen Ruf habe von dem allerdings keiner weis auf welchen Fakten er beruht.

Allerdings reicht es hier dann mit den Antworten die nicht viel bis gar nichts zu den Problemen des TE beitragen.

Auf die Idee hättet ihr allerdings auch kommen können wenn schon ein anderer Moderator Kommentare dazu hinterlassen muss.

Welche Folgen kommen noch, nachdem er sein Auto ja hat Tüvven lassen?

Moorteufelchen

MT-Moderator

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 9:15

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 10. Juni 2019 um 10:34:37 Uhr:

Er hat doch geschrieben dass er den Wagen nach 3 Tagen zurück bekommen hat und dieser nun auch erfolgreich durch die HU gekommen sein soll!

Offenbar wurde der Eingangspost nicht von Dir zu Ende gelesen, Bopp 19.

Aber nur 350 € für die Beseitigung derartig krasser Mängel? .....das wirft auf die Sauberkeit der erlangten HU Plakette bei mir persönlich neue Fragen auf.

Oder aber er hat einfach einen Freund oder Werkstatt an der Hand die solch grosse Sachen zum Sozialtarif einwandfrei instandsetzen.

So sieht es aus und nein es ist keine 0815 TÜV-Plakette kenne den Werkstatt Inhaber persönlich sehr gut ansonsten hätte ich das auch nicht so günstig hinbekommen

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 9:17

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 10. Juni 2019 um 10:01:10 Uhr:

Hi Te ,dumm gelaufen.

Was auf dich zukommt musste abwarten.

Bei einem eingezogenen KFZ wird ,zumindest in Berlin die zuständige Behörde informiert.

Ein Bussgeld wird da sicherlich noch kommen und zusätzlich eine Rechnung für die Untersuchung.

Bleibe erstmal ganz ruhig und warte was da kommt.

Mal ne andere Sache,wenn du nur 400 Euro Bezüge im Monat hast incl.Miete solltest du dich mal beraten lassen.

Eventuell stehen dir ja noch unterstützende Leistungen zu.

mit freundlichen Grüssen

Danke für deine Antwort ich kriege ja Unterstützung aber halt nur in einem geringen Maß da ich 19 bin und freiwillig von zu Hause ausgezogen bin aufgrund von vielen Problemen zu Hause

Bopp 19

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 9:20

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 10. Juni 2019 um 07:40:25 Uhr:

sorry, aber wie ich schon sagte, es wohl nicht zu viel Verlangt, wenn man eine Frage hat und etwas wissen will sich auch ein wenig Mühe zu geben, schon aus Respekt denjenigen ggü von denen ich Hilfe erwarte.

Keiner hier erwartet wohl eine 100% richtige Rechtschreibung und Zeichensetzung, aber wenigstens ETWAS Mühe geben können sich die Leute ja wohl

Dann würde man, dass, was geschrieben wurde auch halbwegs verstehen. Nach 3 mal lesen habe ich immer noch nicht rausgefunden, was der TE eig. wissen wil.

Entschuldigung mein Deutsch ist nicht perfekt

Ich versuche das mal zusammenzufassen:

Der TE hat eine HU an seinem Fahrzeug durchführen lassen, dabei sind die im ersten Posting gezeigten Mängel festgestellt worden.

Danach wurde er von der Polizei angehalten. Diese hat offensichtlich Kenntnis von den Mängeln erhalten und das Fahrzeug "war für drei Tage weg".

Nach diesen drei Tagen hat der TE das Fahrzeug zu "einem bekannten" in die Werkstatt gebracht mit dem Erfolg, dass er hinterher eine neue HU-Plakette drauf hatte. (und zwar für einen Betrag, der eigentlich die Behebung der Mängel nicht ermöglicht). Offen ist für mich, ob nun auch ein Untersuchungsbericht vorliegt, der die Mängelfreiheit bescheinigt.

Mein Fazit:

Die (auch) von der Polizei festgestellten Verstöße dürften sich in Bezug auf die technischen Mängel alle im Bereich von einigen -zig bis ein paar hundert Euro bewegen, dazu ein Punkt und ein B-Verstoß. Da es sich um Tateinheit handelt, wird wohl auch nicht addiert werden. Bezüglich der "fehlenden HU" ist mir nicht klar, wie lange die Frist überschritten war, hier handelt es sich aber schlimmstenfalls ebenfalls um einen B-Verstoß. Da bereits eine HU-Vorführung stattgefunden hatte ist wohl ebenfalls von Tateinheit auszugehen, es wird also nicht addiert.

Zu einer Verlängerung der Probezeit käme es demnach nur, wenn die HU-Überschreitung zum einen erheblich war (mehr als 8 Monate) und zum anderen unabhängig von den technischen Mängeln vorgeworfen würde. Dann wären es zwei B-Verstöße mit der Folge der ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre).

Wichtig: die Folgen treffen sowohl den Fahrer als auch den Halter, falls also das Auto nicht auf den TE zugelassen ist darf sich der Halter auch auf ein saftiges Bußgeld und einen Punkt freuen!

Die drei Tage "in denen das Auto weg war" wurden allerdings vermutlich zur Erstellung eines Gutachtens genutzt. Das kostet einschließlich der wohl auch angefallenen Abschleppkosten ebenfalls schnell einige hundert Euro. Da ganz sicher Mängel gefunden wurden, sind diese Kosten auch vom Halter zu tragen. In dieser Angelegenheit wird nun der Halter auch noch Post von der Zulassungsstelle bekommen, in der er zum Nachweis der Mängelfreiheit aufgefordert wird. Das kann er im einfachsten Fall mit dem frischen HU-Bericht machen (so es denn einen gibt...).

Richtig Blöd wird es allerdings, wenn in diesem Zusammenhang auffällt, dass entweder eine falsche HU-Plakette erlangt wurde oder gar eine komplett unzutreffende HU ergaunert wurde. Dann stehen Straftaten im Raum (Urkundenfälschung bzw. mittelbare Falschbeurkundung). Die könnten dazu führen, dass die Führerscheinstelle die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellt. (und natürlich zu einem Strafbefehl, mit Freiheitsstrafe ist bei Ersttätern natürlich nicht zu rechnen)

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 11:22

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. Juni 2019 um 13:15:43 Uhr:

Ich versuche das mal zusammenzufassen:

Der TE hat eine HU an seinem Fahrzeug durchführen lassen, dabei sind die im ersten Posting gezeigten Mängel festgestellt worden.

Danach wurde er von der Polizei angehalten. Diese hat offensichtlich Kenntnis von den Mängeln erhalten und das Fahrzeug "war für drei Tage weg".

Nach diesen drei Tagen hat der TE das Fahrzeug zu "einem bekannten" in die Werkstatt gebracht mit dem Erfolg, dass er hinterher eine neue HU-Plakette drauf hatte. (und zwar für einen Betrag, der eigentlich die Behebung der Mängel nicht ermöglicht). Offen ist für mich, ob nun auch ein Untersuchungsbericht vorliegt, der die Mängelfreiheit bescheinigt.

Mein Fazit:

Die (auch) von der Polizei festgestellten Verstöße dürften sich in Bezug auf die technischen Mängel alle im Bereich von einigen -zig bis ein paar hundert Euro bewegen, dazu ein Punkt und ein B-Verstoß. Da es sich um Tateinheit handelt, wird wohl auch nicht addiert werden. Bezüglich der "fehlenden HU" ist mir nicht klar, wie lange die Frist überschritten war, hier handelt es sich aber schlimmstenfalls ebenfalls um einen B-Verstoß. Da bereits eine HU-Vorführung stattgefunden hatte ist wohl ebenfalls von Tateinheit auszugehen, es wird also nicht addiert.

Zu einer Verlängerung der Probezeit käme es demnach nur, wenn die HU-Überschreitung zum einen erheblich war (mehr als 8 Monate) und zum anderen unabhängig von den technischen Mängeln vorgeworfen würde. Dann wären es zwei B-Verstöße mit der Folge der ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre).

Wichtig: die Folgen treffen sowohl den Fahrer als auch den Halter, falls also das Auto nicht auf den TE zugelassen ist darf sich der Halter auch auf ein saftiges Bußgeld und einen Punkt freuen!

Die drei Tage "in denen das Auto weg war" wurden allerdings vermutlich zur Erstellung eines Gutachtens genutzt. Das kostet einschließlich der wohl auch angefallenen Abschleppkosten ebenfalls schnell einige hundert Euro. Da ganz sicher Mängel gefunden wurden, sind diese Kosten auch vom Halter zu tragen. In dieser Angelegenheit wird nun der Halter auch noch Post von der Zulassungsstelle bekommen, in der er zum Nachweis der Mängelfreiheit aufgefordert wird. Das kann er im einfachsten Fall mit dem frischen HU-Bericht machen (so es denn einen gibt...).

Richtig Blöd wird es allerdings, wenn in diesem Zusammenhang auffällt, dass entweder eine falsche HU-Plakette erlangt wurde oder gar eine komplett unzutreffende HU ergaunert wurde. Dann stehen Straftaten im Raum (Urkundenfälschung bzw. mittelbare Falschbeurkundung). Die könnten dazu führen, dass die Führerscheinstelle die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellt. (und natürlich zu einem Strafbefehl, mit Freiheitsstrafe ist bei Ersttätern natürlich nicht zu rechnen)

Hey vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort du hast das genau richtig beschrieben ich entschuldige mich wirklich dass ich so scheiße geschrieben habe der Wagen hat legal TÜV bekommen komplett mängelfrei wurde nichts beanstandet mit Gutachten weiß ich leider nichts drüber was ich dir aber sagen kann es war nur ein Monat TÜV überzogen also heißt dass ich kann mit zwei blaue Augen davon kommen ?

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 11:29

Ich habe jetzt ein Bild gepostet dass der Wagen ohne Mängel und völlig legal TÜV bekommen hat

Und dass alle Bescheid wissen ich habe ihnen nur so günstig fertig bekommen da ich den Werkstatt Inhaber persönlich sehr gut kenne ansonsten wäre es gar nicht möglich gewesen


Edit: ich habe das Bild entfernt. Es ist doch bitte eine Selbstverständlichkeit, dass persönliche Daten und Namen fremder Personen geschwärzt werden und nicht ohne deren ausdrückiche Genehmigung im Internet verteilt werden
twindance/MT-Moderation

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