ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fahren ohne kennzeichen

fahren ohne kennzeichen

Themenstarteram 13. September 2005 um 13:33

hallo, ich hatte heute lieder probleme mit dem sv grün-weiß

wir wollten ein abgemeldetes auto von der werkstatt (hat dort tüv bekommen) zu mir nach hause bringen. von allen seiten hatten wir gehört, dass fahrten vom/zum tüv und fahrten von der abmeldung/zu der anmeldung ohne kennzeichen zulässig sind, nur die cops waren anderer meinung.

wir hatten alles nötige bei: tüv-bescheid, fahrzeugschein und -brief, doppelkarte, führerschein.

die cops meinten auch, sie können das nicht mal als ordnungswidrigkeit durchgehen lassen, sondern haben gesagt, es wäre eine straftat mit anzeige, vernehmung usw

was könnte mich bestenfalls/schlimmstenfalls an strafen erwarten?

vielen dank schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Du meinst also, Du darfst ausnahmsweise fahren? Ich denke auch, dass ich heute mal mit vier Bier noch fahren darf - mein Fahrrad ist gerade zugeparkt.

Hammer, was in manchen Köpfen vorgeht.

Mit dieser Einstellung ist Dir ein saftiges Verfahren sicher - es sei Dir gegönnt!

Zitat:

ich werd doch wohl zum TÜV fahren können (OHNE Kennzeichen)

von mir aus kann ich die karre bis zur Anmeldung dort stehen lassen.

Ich will damit auch die ansprechen, die keine Öffentlich Verkehrsanbindung haben, um zum beispiel sich Kennzeichen in der Zulassungsstelle zuteilen zu lassen können um dann mit dem Auto ohne TÜV Plakette und ohne Zulassungsstempel zum Tüv zu fahren, logisch oder? (was ja die Kern aussage von FZV § 10 ist)

106 weitere Antworten
Ähnliche Themen
106 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Andreas112

Weiß jemand genau ob das absoluter Quatsch ist oder gibt es da wirklich unterschiede?

Ob Abschleppseil oder Abschleppstange macht bei den gesetzlichen Regelungen absolut keinen Unterschied.

Hier mal ein anderer Thread aus der letzten Zeit zu dem Thema:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=13&threadid=787789

Wie darin gesagt, es ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich.

am 6. Oktober 2005 um 1:51

Hi, wollte nicht unnötig nen Tread Öffnen.

Nun mal folgendes ich kauf mir einen Wagen der die Kurzzeitkennzeichen hat, die sind auf den Vorbesitzer ausgestellt.

Nun schaffe ich es nicht die fällige Au in dem gültigkeits Zeitraum des Kennzeichen zu machen, würde mir eine Doppelkarte holen und damit zur Werkstatt fahren. Was sagen die grünen dazu??? Ich hab ja nen Kennzeichen drann, ne doppelkarte auch.

????

Auf Seite 1 steht der genaue Gesetzestext.

Nicht gelesen?

Die Antwort der Grünen steht da auch ...

also wir haben vor "kurzer" zeit nen auto ca 30km abgeschleppt das auto war nicht angemeldet und wir hatten auch keine doppelkarte

die polizei meinte solange der fahrer des Schleppenden! Fahreuges nen LKW führerschein hat ist das genehmigt

vielleicht hilfe das ja ...

gruss

Wenn du den Thread gelesen hättest, wüsstest du, dass das nicht hilft und auch nicht richtig ist.

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

also wir haben vor "kurzer" zeit nen auto ca 30km abgeschleppt das auto war nicht angemeldet...

Das bedeutet, ihr hattet mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug eine Panne? Da habt ihr bei der Polizeikontrolle aber mehr als Glück gehabt...:cool:

wir hatten keine kontrolle haben nur vorher bei der rennleitung gefragt und die meinten

wenn das auto zugelassen is dann braucht der schlepper nur klasse b

ist es abgemeldet dann den LKW schein

Themenstarteram 6. Oktober 2005 um 17:36

also ich habe mal 3 kumpels unabhängig voneinander gefragt (alles cops, 2 streife und einer sogar autobahnpolizei) und alle meinten, es wäre ok gewesen, was wir gemacht haben.

die cops, die uns angezeigt haben, hätten mist gebaut und vom staatsanwalt wird ganz bestimmt eine einstellung des verfahrens kommen.

naja, ich werds mal abwarten und dann schreiben, was letztendlich rauskommen wird

Ich glaube, hier wird etwas durcheinander gebracht.

Diese Fahrten zur HU/AU sind mit UNGESTEMPELTEM Kennzeichen erlaubt, aber keinesfalls ganz OHNE Kennzeichen. Also, das Auto muss schon ein Nummernschild haben, sonst ist das selbstverständlich illegal.

Gruß

GoldenSun

Erlaubt sind Fahrten zur AU/HU nur im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Und es müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein, s. Gesetzestext Seite 1.

am 9. Oktober 2005 um 0:27

Hallo,

ich muss das Thema leider nochmal anschneiden.

1. Hab den Gesetzestext gelesen aber nicht richtig verstanden :-(

Hab folgendes Problem :

Hab mir vor 1 Woche ein Auto fürn Winter gekauft, hab mir dann Kurzkennzeichen besorgt und hab das Auto abgeholt bin den nächsten Tag dann gleich zum TÜV um AU/HU machen zu lassen. AU ist OK, nur die HU hab ich leider nicht bekommen nun muss ich zur Nachkontrolle aber der Zeitraum des Kurz-KZ ist abgelaufen da die Reparatur länger gedauert hat.

Darf ich jetzt noch mit dem Kurz-KZ zum TÜV zur Nachkontrolle fahren (2 km) oder muss ich mir nochmal ein Kurz-KZ holen ?

Oder kann man ein Auto auch ohne HU anmelden und dann zum TÜV fahren ?

Sorry das ich frage aber fragen kostet ja nix im gegensatz zu einer OWI / Anzeige :-))

Wäre sehr dankbar über ne Antwort.

MfG

Cr@shBoom

am 9. Oktober 2005 um 9:24

Hi,

also ohne HU anmelden is nicht.

Du musst also vorher zum TÜV.

Abgestempelte Kurzzeitkennzeichen gibts ja derart nicht, nur abgelaufene...

Mmmh... Die Deckungskarte für die Versicherung (für die "richtigen Kennzeichen") hast du aber, oderß

Also gemäß Gesetzestext wäre dies erlaubt - Kennzeichen dran lassen, Deckungkarte mitführen.

@The Rest ;)

Oder hab ich grad was missverstanden? (es ist noch so früh am Morgen)

Grüße

Schreddi

am 9. Oktober 2005 um 13:57

Mit Deckungkarte meinst du wohl die Doppelkarte, die hab ich.

Hab alles um das Auto anzumelden nur keine HU, da ich noch zur Nachkontrolle muß.

Also ist es erlaubt, wenn ich die Kurz-KZ dran lasse, wenn ich Brief, Doppelkarte, etc. mitführe, oder ?

Danke schon mal für die Antwort.

MfG

Fahren ohne Kennzeichen

 

Hallo Lizar,

nach meiner Kenntnis darf man das rote Kennzeichen einer Werkstatt nur während deren Geschäftszeiten -d.h. nicht am Feierabend- nutzen.

Gruß!

privacy

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fahren ohne kennzeichen