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Fahren ohne Führerschein und fremdes KFZ

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 15:14

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.

Wenn jemand ohne Führerschein fährt (Führerscheinentzug für 1 Monat)

und kommt so in eine Polizeikontrolle. Das KFZ aber auf meinem Namen zugelassen ist, womit muss ICH da rechnen?

Also Wagen auf mich zugelassen und gefahren ist jemand anders der wie oben geschrieben aber seinen Führerschein abgeben musste.

Habe dazu leider nichts gefunden.

Beste Antwort im Thema

Wenn du davon weißt, und dies dennoch zugelassen hast:

§ 21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer....

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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Wenn du davon weißt, und dies dennoch zugelassen hast:

§ 21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer....

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Mensch michablitz,

da kannst ja nur froh sein, dass Dir weder das Auto in der beschriebenen Situation gehört, noch dass Du selbst ohne Führerschein gefahren bist.:rolleyes:

Themenstarteram 27. Juni 2009 um 18:44

Ist so wie geschrieben

"Also Wagen auf mich zugelassen und gefahren ist jemand anders"

am 27. Juni 2009 um 23:10

Gesetzestext sagt ja alles aus.

Wenn man es genau nimmt, muss man sich vor jeder Fahrt eines anderen den Lappen zeigen lassen.

Den Führerschein lassen sich da die Leute in den seltensten Fällen zeigen, wenn sie ihr Fahrzeug von anderen Personen fahren lassen. Vielen Zeitgenossen ist überhaupt nicht bewußt, welches Risiko sie damit eingehen...

am 28. Juni 2009 um 7:36

Hallo,

du darfst die Sache mit dem Führerschein auf jeden Fall NICHT gewusst haben.

MFG Thomas

kenne genügende Personen welche keine FE = Fahrerlaubnis (das Recht ein Kfz zu führen) mehr haben aber dennoch nen Führerschein haben, also das Schriftstück (natürlich unrechtmäßig), also zeigen kann jmd einem vieles...

warum ist er denn gefahren, warst du als Beifahrer dabei und besoffen?

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

...du darfst die Sache mit dem Führerschein auf jeden Fall NICHT gewusst haben.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wenn man es nicht gewußt hat, wird einem mangelnde Sorgfalt vorgeworfen. Wenn man es gewußt hat, dann war es Vorsatz. Der Unterschied wird dann also lediglich auf den Umfang der Strafzumessung hinauslaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

...du darfst die Sache mit dem Führerschein auf jeden Fall NICHT gewusst haben.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wenn man es nicht gewußt hat, wird einem mangelnde Sorgfalt vorgeworfen. Wenn man es gewußt hat, dann war es Vorsatz. Der Unterschied wird dann also lediglich auf den Umfang der Strafzumessung hinauslaufen.

Was im Eigeninteresse doch entscheidend ist.

Sicherlich. Noch eigennütziger ist es natürlich, einen Schritt weiterzugehen und sich immer die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen. Dann ist man als Verleiher nämlich aus der strafrechtlichen Nummer 'raus.

am 28. Juni 2009 um 11:19

Drahke,

das ist es doch, was ich meine, er darf es nicht gewusst haben, sonst ist es Vorsatz. Anders könnte er mit einem blauen Auge davon kommen.

Hand aufs Herz, wer lästt sich den Führerschein zeigen, wenn von den Bekannten mal einer fragt, ob er deinen Wagen haben darf?

Und wenn du das Gesetz überspitzt auslegst, dan dürftest du deinen Wagen nicht in der Werkstatt abgeben, ohne dir vorher vom Meister den FS zeigen zu lassen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Sicherlich. Noch eigennütziger ist es natürlich, einen Schritt weiterzugehen und sich immer die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen. Dann ist man als Verleiher nämlich aus der strafrechtlichen Nummer 'raus.

Soweit ich weiß, behältst Du aber bei einem 4-wöchigen Fahrverbot (ist ja kein Führerscheinentzug) den Schein, darfst halt nur nicht fahren (genau kenne ich mich da nicht aus, war noch nicht in der Situation). Das heißt, Du könntest ja auch einen Führerschein vorzeigen.

Selbst bei uns in der Firma muss der Schein beim Abholen eines Pool-Fahrzeugs nur alle 6 Monate vorgelegt werden. Demnach würde ich hier im Extremfall 5 Monate und 30 Tage ein Fahrzeug bekommen, ohne einen Schein zu haben.

am 28. Juni 2009 um 12:02

@ Hannes 1971

Du musst den Führerschein an dem Gericht abgeben, das dich zu der Strrafe verdonnert hat. Wenn´s weiter weg ist, per Post hinschicken.

Alternativ in einer Polizeidienststelle des dazugehörigen Bundeslandes.

Und dein Arbeitgeber muss sich min. 1x im Jahr den Lappen zeigen lassen und das dokumentieren. Er kann aber zu jedem Zeitpunkt deiner Tätigkeit für ihn der Fahrerlaubnis-Nachweis von dir verlangen.

MFG Thomas

richtig Tom

der Lappen also das Schriftstück ist abzugeben!

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