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Fahren ohne Führerschein nach Entzug

Themenstarteram 28. Oktober 2019 um 8:03

Hallo zusammen,

Ich musste meinen „Lappen“ nach 4 Punkten in der Probezeit leider abgeben.

In der Zulassungsstelle wurde mir bei Abgabe mitgeteilt, dass ich eine Sperre von 3 Monaten habe, allerdings schon einen Antrag auf Wiedererteilung stellen darf.

Gesagt getan: Wiedererteilung beantragt, Gebühr brav bezahlt und die 3 Monate verstreichen lassen(Sperre ist am 26.10.2019 abgelaufen).

Heute hatte ich einen Abholtermin, welchen ich online vereinbart habe wahrgenommen.

Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass zwar die Sperre abgelaufen ist, ich allerdings mich noch einmal am Infoschalter anstellen muss, um den Vermerkt rausnehmen zu lassen.

Als ich dann endlich an der Reihe war, wurde mir mitgeteilt, dass erst am 08.01.2020 der nächste Termin frei steht.

Auch eine vorläufige Fahrerlaubnis in DINA4 Form kann mir nicht ausgestellt werden, da die Sperre noch drinnen ist.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Wieso muss ich mich selbstständig um die rausnahme der Sperre kümmern, wenn diese bereits verstrichen ist?

Bei den Delikten, welche mir den Entzug der Fahrerlaubnis eingebrockt haben, waren weder Alkohol noch Drogendelikte im Spiel, sondern 2 Rotlicht und 2 Geschwindigkeitsverstöße, weswegen ich auch nicht mit einer MPU rechnen muss, was mir auch bei Antragstellung auf Wiedererteilung bestätigt wurde.

Darf ich dennoch ein Fahrzeug führen, oder muss ich bis zum 08.01.2020 warten, um den Vermerk rausnehmen zu lassen?

Könnte es eventuell auch möglich sein, dass es einfach nur noch nicht bearbeitet wurde, da die Sperre an einem Samstag verstrichen ist?

Ich verstehe die Logik dahinter einfach nicht.

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. April 2020 um 17:44:12 Uhr:

Na wenn du so sensibel bist, dass die Worte „Unsinn“ und „Glaskugel“ dich aus der Bahn werfen, ist das Internet evtl. ein zu heißes Pflaster für dich ;)

Nein, keine Sorge, ich überlebe solche Flegeleien, halte sie aber auch im Internet für überflüssig. Wer glaubt, mit Frechheiten auffallen zu müssen, hat es im Internet natürlich leichter, weil er nicht so sehr darauf achten muss, rechtzeitig wegzulaufen. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Ozan089 schrieb am 31. Oktober 2019 um 17:53:48 Uhr:

Ich werde mir nächste Woche einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, für die Zeit bis zur Abholung.

Brauchst du aber für den vorläufigen Führerschein nicht auf wieder einen Termin?

Zitat:

@Ozan089 schrieb am 31. Oktober 2019 um 17:53:48 Uhr:

wenn ich mit dem Schreiben, welches ich heute erhalten habe Auto fahre, wird das als fahren ohne Fahrerlaubnis oder eher als Führerschein nicht mitgeführt bewertet?

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis gilt erst mit der Aushändigung des Führerscheins oder vorläufigen Führerscheins als erteilt. Weder der Ablauf der Sperrfrist noch das Schreiben der Führerscheinstelle berechtigen dich zum Fahren. Da musst du also noch etwas Geduld haben.

Einen Führerschein hat man nur dann, wenn die Führerscheinstelle einem diesen ausgehändigt hat. Hat man ihn bei einer Kontrolle dann zu Hause liegen lassen, gibts ein Verwarnungsgeld. Hat man ihn noch nicht bekommen, gibts ein Strafverfahren. Ich denke, sowas möchtest Du so schnell nicht nochmal. Hoffen wir mal, dass Dir so eine Tortour einen Anreiz gibt die Verbote etwas mehr zu beachten.;) Halte uns auf dem Laufenden.

Themenstarteram 1. November 2019 um 10:05

Zitat:

@bobbysix schrieb am 1. November 2019 um 05:40:28 Uhr:

Einen Führerschein hat man nur dann, wenn die Führerscheinstelle einem diesen ausgehändigt hat. Hat man ihn bei einer Kontrolle dann zu Hause liegen lassen, gibts ein Verwarnungsgeld. Hat man ihn noch nicht bekommen, gibts ein Strafverfahren. Ich denke, sowas möchtest Du so schnell nicht nochmal. Hoffen wir mal, dass Dir so eine Tortour einen Anreiz gibt die Verbote etwas mehr zu beachten.;) Halte uns auf dem Laufenden.

Hast vollkommen recht, hab mir schon einen Termin geben lassen für Montag (komischerweise bekommt man für Abholungen sehr schnell einen Termin).

Das Wochenende werde ich schon irgendwie durchstehen.

Besten Dank Leute!

Einfach mit dem Bus oder Fahrrad fahren hilft gegen alle diese Probleme.

Wir sind jahrelang nicht gefahren, weil kein Bedarf - geht alles. Erst als Sohn auf die Welt kam, hatte es mit dem Sparen ein Ende. ;)

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 1. November 2019 um 11:24:30 Uhr:

Einfach mit dem Bus oder Fahrrad fahren hilft gegen alle diese Probleme.

Es ist ein Irrglaube, dass man nach Abgabe des PKW Führerschein noch Bus fahren darf. Fahrrad ist in Ordnung. :)

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 1. November 2019 um 11:51:59 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 1. November 2019 um 11:24:30 Uhr:

Einfach mit dem Bus oder Fahrrad fahren hilft gegen alle diese Probleme.

Es ist ein Irrglaube, dass man nach Abgabe des PKW Führerschein noch Bus fahren darf. Fahrrad ist in Ordnung. :)

Gruß

Mitfahren darf man mit allen, auch dem Pkw. ;)

Themenstarteram 9. April 2020 um 13:00

Hallo zusammen, hoffe jeden von euch hat das Virus verschont, den Rest wünsche ich gute Besserung :)

 

Ich habe meinen Führerschein nach Entzug am 04.11.2019 wiedererteilt (Zuviele Punkte in der Probezeit) bekommen, diesen aber am 15.03.2015 bestanden. Die Führerscheinstelle gab auf Nachfrage hin bekannt, dass ich keine Punkte als auch keine Probezeit auf dem neuen Führerschein habe.

 

Ich würde gerne die Führerscheinerweiterung für die 125ccm Motorräder machen.

Die Fahrschule sagt, es sei kein Problem, da ich über 25 bin und meinen Führerschein seit dem 16.03.2020 seit fünf Jahren habe.

 

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das nur gesagt wurde, um Umsatz zu erwirtschaften.

 

Gibt es denn einen Unterschied zwischen einem Standard und einem wiedererteilten Führerschein?

 

Oder ist es im System der Führerscheinstelle ersichtlich, dass ich über 5 Jahre meinen Führerschein habe?

 

Möchte nicht das Geld für die Fahrstunden bezahlen und hinterher erfahren, dass ich 4,5 Jahre warten muss...

 

(Nach Abgabe wurde mein Führerschein vernichtet und ich hatte eine drei monatige Sperre, bis ich die Wiedererteilung beantragen durfte)

"diesen aber am 15.03.2015 bestanden."

Was bedeutet das?

Schreibfehler?

Soll das heißen : am 15.03.2020 bekommen?

Edit: habs jetzt kapiert, erledigt.

Ja, frag halt die Führerschein Stelle, die weden es am besten wissen.

Laut Unterlagen muss man den Führerschein für den PKW 5 Jahre besitzen. Diese Zeit ist mit dem 15.3.2020 abgegolten.

Die Fahrschule hat also die Wahrheit gesagt. Aber haben die Fahrschulen bei euch überhaupt geöffnet ?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss man die Fahrerlaubnis mindestens fünf Jahre besessen haben. Der TE hat vor mindestens fünf Jahren erstmals eine Fahrerlaubnis erhalten. Zwischenzeitlich wurde sie ihm jedoch für mehrere Jahre entzogen und inzwischen wieder erteilt. Er war also nicht für mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Sollte es entgegen dem Wortlaut der Vorschrift ausreichen, dass vor mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt wurde, ohne Rücksicht ob der Betroffene sie seitdem für mindestens fünf Jahre auch besessen hat, kann der TE nach der Schulung die Erweiterung beantragen. Ich habe dazu konkret im Netz nichts gefunden, weil die Regelung ja noch recht neu ist. Ich würde an Stelle des TE sicherheitshalber die Führerscheinstelle fragen, bevor ich das Geld eventuell zum Fenster hinaus werfe. Auf die Auskunft der Fahrschule würde ich mich nicht verlassen, denn der TE ist mit seiner Geschichte schon ein Sonderfall, der nicht so häufig vorgekommen sein dürfte.

 

Grüße vom Ostelch

am 10. April 2020 um 8:44

Zitat:

Zwischenzeitlich wurde sie ihm jedoch für mehrere Jahre entzogen

Welche Glaskugel hat dir denn so einen Unsinn erzählt?

Er hat seine Führerscheinprüfung in 03/2015 bestanden, in der folgenden Probezeit dann zu viele Punkte gesammelt und musste den FS für 3 Monate abgeben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. April 2020 um 10:44:21 Uhr:

Zitat:

Zwischenzeitlich wurde sie ihm jedoch für mehrere Jahre entzogen

Welche Glaskugel hat dir denn so einen Unsinn erzählt?

Er hat seine Führerscheinprüfung in 03/2015 bestanden, in der folgenden Probezeit dann zu viele Punkte gesammelt und musste den FS für 3 Monate abgeben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. April 2020 um 10:44:21 Uhr:

Zitat:

Zwischenzeitlich wurde sie ihm jedoch für mehrere Jahre entzogen

Welche Glaskugel hat dir denn so einen Unsinn erzählt?

Er hat seine Führerscheinprüfung in 03/2015 bestanden, in der folgenden Probezeit dann zu viele Punkte gesammelt und musste den FS für 3 Monate abgeben.

Mäßige dich mal im Ton und versuche zu verstehen, was ich geschrieben habe. Er war am 16.03.2020 nicht seit mindestens fünf Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B. Er hat sie vor fünf Jahren erstmals erteilt bekommen. Zwischenzeitlich war ihm die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen worden. Das "mehrere Jahre" war ein Fehler von mir. Es waren nur mehrere Monate, die aber am 16.03.2020 noch an den fünf Jahren Führerscheinbesitz gefehlt haben könnten. Dass es allein darauf ankommt, die Fahrerlaubnis erstmals vor mehr als fünf Jahren erworben zu haben und nicht darauf, ob man sie zwischenzeitlich noch besaß, kann ich auch mit Glaskugel nicht beantworten. In §6b FeV steht als Voraussetzung für di Erteilung, dass man "seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt" und nicht, dass man "vor mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B erstmals erteilt bekommen hat". Das Wort "seit" lässt sicher beide Interpretationen zu. Da es bei diesem Fünfjahreszeitraum wohl auch darum ging, dass ein Antragsteller für die erleichterte Erweiterung eine gewisse Fahrpraxis erwerben konnte, könnte die Zeitdauer des tatsächlichen Besitzes wichtiger sein, als der Zeitpunkt der Ersterteilung, denn wenn ich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bin, kann ich ganz sicher auch keine Fahrpraxis erwerben. Auch die Schwarmintelligenz des Netzes konnte mir da nicht weiterhelfen. Aber spätestens am 16.06.2020 ist diese Frage auch für den TE nur noch theoretischer Natur.

 

Grüße vom Ostelch

Und da vor dem 16.06.20 allen Anschein nach sowieso nur schwerlich was voran gehen dürfte in Bezug auf Fahrschulbesuche, wegen der ganzen Covid19 Geschichte, ist das dann auch nur halb so tragisch.

Viel Erfolg.

am 10. April 2020 um 14:57

Zitat:

Das "mehrere Jahre" war ein Fehler von mir.

Genau. Und nur darum ging es.

Zitat:

versuche zu verstehen, was ich geschrieben habe

Danke, habe ich schon beim ersten lesen verstanden. Deswegen ist mir ja dein Fehler aufgefallen. Und deswegen habe ich auch nur den Fehler zitiert und nicht den ganzen Beitrag in Frage gestellt.

Deine ausführliche Wiederholung war deswegen unnötig. Der erste von mir zitierte Satz deiner Antwort hätte gereicht.

Es hilft also nicht nur schlaue Dinge zu schreiben, man muss auch Kritik richtig verstehen können.

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