Fahren ohne Fahrerkarte / Ausnahmeregelungen
Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage die mir leider auch die "zuständigen" Behörden nicht oder nur unzureichend beantworten konnten:
Ich möchte ein LKW Mieten und entsprechend für einen Transport auf der Straße bewegen. Soweit ich verstanden habe ist dies für private Fahrten unter 7.5to ohne Fahrerkarte möglich. Wie sieht das für eine dienstliche Fahrt (für eine Behörde im Land NRW) aus? Wann ist dann eine Fahrerkarte erforderlich?
- Behörden sind kein Gewerbe, ein gewerblicher Hintergrund ist eigentlich ausgeschlossen (ich weiß leider nicht wie dies vom BAG gesehen wird).
- Die Fahrt ist einmalig, es ist normalerweise kein Bestandteil der üblichen Tätigkeiten in unserem Bereich. Dementsprechend wurde in den letzten Jahren kein LKW gemietet/gefahren und ist auch nicht in Zukunft, abgesehen dieser einmaligen Situation, geplant.
- Fahrerkarte des Fahrers ist nicht vorhanden und auch nicht angedacht.
- Welche Strafen sind im Fall einer fehlenden Fahrerkarte vorgesehen?
- Wer kann in NRW mit belastbare Aussagen hierzu treffen?
Schönen Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von carambatim
Es handelt sich bei uns um eine Universität und den Transport von einer versuchseinrichtung für die allgemeinnützige Forschung. Dessen ab- und Aufbau ist nicht ganz einfach bzw. Zeitlich Schwer abzusehen, daher ist es für uns einfacher und günstiger wenn wir einen sattelzug mieten und selber fahren.
Zitat:
Original geschrieben von carambatim
Es handelt sich bei uns um eine Universität und den Transport von einer versuchseinrichtung für die allgemeinnützige Forschung. Dessen ab- und Aufbau ist nicht ganz einfach bzw. Zeitlich Schwer abzusehen, daher ist es für uns einfacher und günstiger wenn wir einen sattelzug mieten und selber fahren.
Nach den Angaben "Sattelzug" ist wohl eindeutig von einem Fahrzeug mit mehr als 7,5 t zGM auszugehen. Dann ist die Frage ganz einfach zu beantworten:
1. Wenn du als Mitarbeiter der Universität ein Nutzfahrzeug über 7,5 t "privat" mieten willst und die Kosten als Reisekosten abrechnen willst, wirst du Schwierigkeiten bekommen. Du wirst wohl eine Gewerbeerlaubnis vorlegen müssen. Als Privatperson wird man dir ein Nfz. > 7,5 t nicht vermieten, da die namhaften Vermieter von einer gewerblichen Nutzung ausgehen müssen. Also bliebe nur die Anmietung über die Universität.
2. Die Ausnahmen für die Benutzung der Fahrerkarte gelten zudem bei "nichtgwerblichen Transporten" (also z. B. private Nutzung oder durch eine gemeinnützige Einrichtung) nur für Fahrzeuge bis 7,5 t. Ist das Fahrzeug schwerer, musst du auch bei einer solchen Nutzung immer die Fahrerkarte haben und benutzen.
(Quelle: EG-VO 561/06, Art. 3, h), da steht, dass keine Fahrerkarte benötigt wird für "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;"😉
Es bliebe nur die Anmietung über die Universität. Das Dilemma mit den Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bleibt bestehen. Das Argment, der auf- und Abbau sei nicht planbar, macht einen solchen Transport für einen gewerblichen Unternehmer nicht uninterssanter. Da kann man einen Auflieger für die Be- und Entladung länger bereit stellen und wenn alles drauf ist die Zugmaschine drunter fahren und fertig.
Ich würde als Führerscheininhaber ohne wesentliche Praxis den Transport einer (vielleicht auch noch sensiblen) Versuchsanordnung den Profis überlassen. Die haben auch die Materialen und Kenntnisse zur richtigen Ladungssicherung. Und wenn da presseemäßig noch was für das Transprtunternehmen rüber gebracht werden kann, weil es eine "allgemeinnützige" Forschung ist, sind die Verhandlungen noch mal einfacher. Es ist deiner Wortwahl nach wohl keine "gemeinnützige" Forschung, die z.B. durch eine Stiftung initiert ist, sondern durch die Uni in Ihrer ureigensten Aufgabe der Lehre und Forschung.
Die Frage Dinestfahrt/ Reiskostenabrechnung ist nicht wichtig. Das transportierte Material ist kein Privateingentum, sondern gehört wohl der Uni und die Tasache, dass eine dienstliche Veranlassung für dich als Mitarbeiter besteht, die dich zur Reisekostenabrechnung berechtigt, ist ein ganz sicheres Indiz, dass es keine Privatfahrt ist. Ergo: so wie du das angedacht hast, wird es ohne Fahrerkarte und die Fahrzeuganmietung durch die Hochschule nicht legal durchführbar sein. Frag doch mal die Arbeitsagentur, da findest du bestimmt einen Fahrer, der die Karte hat und sich über einen Aushilfsjob freut. Oder ein Aushilfsfahrer eines Transportunternehmens, der schon Rentner ist.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von roadheini
das kann ich eigentlich kaum glauben, das keiner dazu in der Lage war darüber etwas zu sagen.
Ist leider so, habe mit vielen gesprochen. Der beste Rat war: einfach machen und ggf. 40€ Strafe bezahlen. Das Handeln der Kollegen auf der Straße bei einer Kontrolle wäre sowieso nicht vorhersehbar 😁
Wenn ich Transportcampus richtig verstanden habe, würde mir auch eine Fahrerkarte nichts nützen, da ich die des Arbeitgebers ebenfalls brauche (welche jedoch nicht vorhanden ist). Dementsprechend bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Sache extern zu vergeben. Das ist natürlich schade da wir einerseits angehalten sind sparsam zu wirtschaften, andererseits die externe Lösung für unser Problem sehr teuer ist. Leider sind meine Erfahrungen mit unseren Be- und Endlademöglichkeiten nicht "speditionsfreundlich" (lange Wartezeiten aufgrund oft zugeparkter Zufahrten etc.) sowie lokale Speditionen im Hinblick auf unsere Anforderungen nicht unbedingt optimal hinsichtlich des "Zeitmanagements".
Aber eines macht mich stutzig: ich habe für mehrere Umzüge im Freundeskreis immer Nfz. über 7.5to bekommen - und das von diversen namenhaften Vermietern. War dies illegal? Würde mir denn eine persönliche Fahrerkarte überhaupt etwas bringen wenn ich keine vom "Arbeitgeber" habe (der wäre ich dann doch selber bei einem privaten Umzug)? Das ganze Thema ist anscheinend wirklich sehr kompliziert bzw. wird dann doch von sehr vielen sehr unterschiedlich interpretiert :-)
Zitat:
Aber eines macht mich stutzig: ich habe für mehrere Umzüge im Freundeskreis immer Nfz. über 7.5to bekommen - und das von diversen namenhaften Vermietern. War dies illegal?
wenn du damit fragst, ob es von den Vermietern illegal war, dann lautet die Antwort
nein. Die Vermieter sind nicht dazu verpflichtet zu überprüfen ob jemand eine Unternehmer- oder Fahrerkarte hat. Solange der Mieter einen gültigen Führerschein hat mit dem er das Fahrzeug, welches er anmieten möchte, fahren darf, ist alles rechtens.
Für den Fahrer
Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Fahrpersonalgesetz handelt,
wer ein Kontrollgerät nicht benutzt
Je 24-Stunden-Zeitraum 250€
Für den Unternehmer
Ordnungswidrig nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Fahrpersonalgesetz handelt,
wer nicht für die Benutzung des Kontrollgerätes sorgt.
Je 24-Stunden-Zeitraum 750€
Beim Fahrer könnte man zwar auch noch andere Ordnungswidrigkeiten herannehmen aber das Bußgeld ist immer mit 250€ angesetzt wenn Aufzeichnungen nicht vorhanden sind.
Also nix mit 40 €. Hmmmm..... Ok könnte natürlich auch Beamtentarif sein..... 😉
Was die so tolle fachliche Auskunft anbelangt, ein kleiner Tip..... wenn die "Sachbearbeiter" keine vernünftige Antwort geben, geben wollen oder einfach nicht können, dann gibt es immer noch den Weg über ihren Dienstherren (Landesebene). Man soll es nicht glauben, auch wenn der keine Ahnung hat, die "Sachbearbeiter" haben plötzlich welche. Immer wieder schön es zu erleben. Weiter nach oben (auf Bundesebene) hat es keinen Sinn nachzufragen.
Jeder denn es steht nirgendwo geschrieben das nur Firmen Lkw grösser 7,5t mieten dürfen.